für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm vevwan-ten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. ^111 Amtliches Blatt des Börscnvereins. Dienstags, den 24. Decembe.r. 1844. Wir erfüllen die traurige Pflicht, das unerwartete Hinscheiden unsers geliebten Freundes und College» Herrn Friedrich Kistner hiermit anzuzeigen. Er starb in der Nacht vom 21. d. M. und war bis zum letzten Tage seines Lebens ein treuer und thätiger Mitarbeiter in unserm Collegium gewesen. Leipzig, den 23. Decbr. 1844. Me Mputirtcn des Auchhandkls zu Leipzig. Zur Gesetzgebung gegen Nachdruck im Königreich Sachsen. Das 19. Stück des Gesetz- und Verordnungsblatts für das Königreich Sachsen enthalt folgende Verordnung, die von ausländischen Behörden in Untersuchungen wegen Nachdrucks erfolgenden Requisitionen betreffend, vom 29. Novbr. 1844. ^ Im § 17 des Gesetzes vom 22. Februar 1844 den Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betreffend, ist das auf den Grund dieses Gesetzes einzuleitende strafrechtliche Verfahren in dem Falle, wenn die Civil- und Criminalgecichtsbarkeit an einem Orte verschiedenen Be hörden zusteht, an das rücksichtlich der Geltendmachung der privatrechtlichen Ansprüche compctente Civilgericht ge wiesen worden. In Beziehung auf diese Bestimmung ist, wie zur Kenntniß des Justizministerii gelangt, darüber Zweifel entstanden, von welchem Gerichte auf Requisitionen, welche von ausländischen Behörden in daselbst wegen Nachdrucks anhängigen Untersuchungen an inländische Behörden er gangen sind, das Erforderliche zu verfügen sei. Das Justizministerium hält für angemessen, daß die Verfügung auf ausländische Requisitionen dieser Art eben falls von dem Civilgerichte erfolge; es werden daher sämmt- liche Criminalgerichtsbehörden hierdurch angewiesen, in Fäl len, wenn von auswärtigen Behörden in Untersuchungen wegen Nachdrucks Requisitionen an sie gelangen und am Nr Jahrgang. Orte di« Civilgerichtsbarkeit einer andern Behörde zusteht, das^ Gesuch an das Eivilgericht zur weitern Verfügung abzugeben. Dresden, am 29. Novbr. 1844. Ministerium derJustiz. von Kocnncritz. Hausmann. Bücherverbote. In Baiern: Der deutsche Handwccksbursche nach den Forderungen der Ge genwart. Eine Sammlung nützlicher Erfahrungen und An leitungen ,c. Von Fcrd. Adrian. Mannheim 1845, in Comm. bei Löffler- Geheimnisse von Rußland. Aufschlüsse über die russische Politik nach den Notizen eines alten Diplomaten von Marc Fournier. Aus dem Franz. Negensburg 1844, Manz. In Hamburg: Die preuß. Burcaukratie, von Karl Heinzcn. Darmstadt, Leske. In Kurhessen: Das Plauderstübchen zur Dorfzeitung. Skirner, der Einzige und sein Eigcnthum. Leipzig, O. Wigand. In Mecklenburg-Schwerin: Brcnnglas, Berliner Gewerbeausstellung. Adrian, der deutsche Handwerksburschc. Stirncr, der Einzige und sein Eigenthum. In Preußen: Fourniers Geheimnisse von Rußland. Skirner, der Einzige und sein Eigenthum. Wigands Vierteljahrsschrift. 4. Heft. Welp, Wanderungen im Norden. Braunschweig, Vieweg L Sohn. Bischer, kritische Gänge. Tübingen, Fues. 273