Erscheint nutzer Sonntags täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Beiträge für das Börsenblatt sind an die Ncdaction — Anzeigen abe* au die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des BärsenvercinS der Deutschen Buchhändler. .V? 83. Leipzig, Donnerstag den 24. April. L873. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Wir haben auch diesmal die Anordnung getroffen, daß das Meßhilfsbuch zwei Wochen vor der Cantate-Versammlung, vom 28. April an, von den die Messe besuchenden Börsenmitgliedern unentgelt lich durch Herrn Carl Wilfferodt bezogen werden kann. Nichtmitgliedern stehen Exemplare ü 22f/2 N-f baar zu Diensten. Das zu deni Meßhilfsbuch gehörige Verzeichniß der in Leipzig anwesenden fremden Buchhändler wird zu Anfang der Ostermesse nachgeliefert werden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 26. März 1873. Der Vorstand des Äörfenvercins der Deutschen Buchhändler. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster. Berliner Verleger-Verein. Beim Herannahen der Ostermesse nimmt der Berliner Verleger- Verein Veranlassung, die buchhänd^rffcbi'n Geschäftsnormc.: wieder holt anzuzeigen, deren Ausrechterhaltung der Zweck des Vereines ist, und welche bei dem Geschäfsverkehr seiner Mitglieder mit den ver- ehrlichen Sortimentshandlungen als feste Bedingungen gelten: 1) Alles im Lause eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirt Uebertragene muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauf folgenden Ostermesse bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgesetzter und das Remittiren fest bezoge ner Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers stattfinden. 3) Wer in der Ostermesse die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Aus gleichung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eineHandlung in derOstermesse zurückzusenden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurückzunehmen, resp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr verpflichtet. 5) Der Verleger hat die Befugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rück nahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu fordern berechtigt. ^ Mitgliederliste. Barthol L Co. Calvary, S., L Co. Behrend, G. Cohn, Adolf. Berggold, F. Dümmler's Verlagsh. Bernhardt, Paul. C. Dnnckcr's Verlag (Hey- Bornträger, Gcbr. mons). Brigl, B. Duncker, Franz. Vierzigster Jahrgang. Gerold, C. H. Gerschel, L. Goldschmidt, A. Grosse, W. Grosser, Eug. Guttentag, I. Hayn's Erben, A. W. Heimann, L., (Koschny). Hempel, Gustav. Henschcl, F. Hermes, W. Heymann's Verlag, Carl. Hofmann L Co. Zanke, Otto. Imme, I. Kortkamps, Fr. Langenscheidt, G. Lassar's Bucht,. Lobeck, Franz. Mitscher L Röstell. Moeser, W. Müller, G. W. F. Müller, G. Ferd. Otto. Muyden, G. van. Nicolai'schc Verlagsh. Oehmigke's Verlagsh. Paetel, Gebr. Peiser, W., Verlag. Plahn'sche Bnchh. Rauh, L. Reimer, D. Reimer, G. Rcngcr'sche Buchh. Reymann, E. Sacco Nachfolger, A. Schlawitz, G. Schlesier, I. Schnitze, Wilh. Sechagen, O. Vahlcn, Fr. Verlags-Anstalt, Allg. D. Wagner, R. Wicgandt L Grieben. Wiegandt L Hempel. Winckelmann L Söhne. Erschienene Neuigkeiten des dentschen Buchhandels. (Mitgctheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel — Titelanflage. ch — wird nur baar gegeben.) Bauer Sk Naspc in 'Nürnberg. 3683. Xoed, X.) u6l)6r8ie1iEe1i6 Darstellung der enropäiselien Ofterne- äiten (ksendoseorxione). §r. 8. * U ^ Gebr. Benziger in Einficdel,,. 3684. Bufinger, L. C., Las Leben unsers lieben Herrn u. Heilandes Jesus Christus u. seiner jungfräulichen Mutter Maria. 1. u. 2. Hst. gr. 4. L ^ ^ 201