für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HerauSgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvercins. 1V1. Dienstags, den 22. November 1842. Noch Etwas zur Neugroschen-Frage. Die Unparteilichkeit und Ruhe des Aufsatzes in No. 100, ermuthigt mich zu folgenden wenigen Worten. Es scheint mir, daß die Mehrzahl der außersächsischen Gegner der Neugroschenberechnung der Ansicht ist, man könne Zahlungen in Neugeld ebensogut in altem Gelbe leisten und notiren. Dem ist aber nicht so. Durch die Herabsetzung der alten Scheidemünze (da man zu einem Thaler nicht mehr nur 288, sondern 300 Pfennige braucht) und die Pfennig-Decimalrechnung, ist es jetzt in Sachsen unmöglich einen Betrag unter Thaler in alter Wäh rung, genau in neuer Währung zu berichtigen, oder umge kehrt. Darin liegt es, daß, abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften, ein ordentlicher Kaufmann, und in diesem Punkte soll es doch gewiß jeder Buchhändler sein, sein Cassa- Buch nicht in alter Währung führen oder Zahlungen in alte Währung mit Genauigkeit berechnen kann. Seit längerer Zeit herrscht im deutschen Buchhandel das heilsame Prinzip, an seinem Stapelplatz Klarheitder Ver- hältnissezu verlangen und allel^elas-Berechnungenzu ver bannen. Will man den Weg in das Holz wieder einschlagen? Leopold Voß- Noch etwas über die Silber- und Neugroschen-Frage. Da die K. Sächs. Verfügung, den Ngr. in 10 Pfennige zu theilen, so conscquent das auch im Allgemeinen zur Durchführung des Decimalsystems scheint, doch am wenig sten zu dem frühem Decimalsnstem und zur Annahme von 12 Pf. aus den Sgr., welche Preußen w. befolgt, paßt, so würde es unsers Bedünkens am besten sein, wenn die Ver leger ihre Preise fortdauernd auf den Thaler zu 24 Gr- cal- culirten und die Berechnung der einzelnen 24tcl mit 1*/t Silber- oder Ngr. fcsthielten. Wer seine Rechnung in der neuen Währung zu führen wünscht, kann cs ja dann immer thun. Freilich würde man die sogenannte Netto-Rechnung Sr Jahrgang. fallen lassen und statt der bisherigen Rechnungscolumncn nrclill. und netto einrichten müssen: Eolumnen für ^ und Columnen für ^ R. Was den Detail-Verkauf betrifft, so könnten sich die Sachsen recht füglich damit helfen, weil cs keine ^ und A Neugroschen giebt, dafür 3 Pfenn- und resp. 8 Pfennige zu nehmen, so lange sich nicht halbe Groschen machen lassen. K. Der Buchhandel im Hcrzogthum Schleswig. Die Leipziger Allg. Zeit- bemerkt in einer Corrcspondenz aus Holstein in Bezug auf die schleswigsche Ständevcrsamm- lung unter Anderm Folgendes: „Noch bedauerlicher aber ist der Comitebericht über den Buchhandel; er verwirft nicht nur den liberalen Vorschlag der Regierung, sondern macht verworrene, unausführbare und freiheitbeschränkende Vor schläge. Nicht nur von Eramenszeugnisscn von Schulen und Universitäten, Lehrbrief w. soll der Betrieb einer Sor timentshandlung abhängig gemacht, sondern die beschrän kenden Bestimmungen sollen auch auf den antiquarischen Buchhandel angewendet werden, und überdies wird ein Zu satz zu dem Gesetze, eine Ausdehnung desselben auf ein an deres Gebiet gefordert: die Leihbibliotheken sollen unter die Aufsicht dcrOrlspolizei und derGeistlichkeit gestellt werden." Es kann den Lesern dieser Blätter sicher nur erwünscht sein, über die in Rede stehenden Verhältnisse nähere Aus kunft zu erhalten, zu deren gefälliger Mittheilung diejenigen, welche dazu im Stande sind, aufzufordern, Zweck dieser Zeilen ist. d. R. Niebuhr und Dahlmann. Die Augsburger allgem. Zeitung 1842 No. 316 ent hält in einem der Kölner Zeitung entnommenen Artikel aus Berlin, über Dahlmanns Anstellung in Bonn, Folgendes: „Fast unwillkührlich gedenkt man bei den Worten Bonn 199