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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960110
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189601106
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Erscheint (in Verbindung mit den "Nach richten auS dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn-- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder IO Pfg., für Nichtmitglicber 20 Psg., für Nichtbuch- händler so Pfg. die drcigcspnltene Pctit- zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. 7. Eigentum dcö Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Freitag den t0. Januar. 1896. Amtlich Allgemeiner Deutscher öuchtM-luugs-Gehilfen-Dertmnd Bekanntmachung. Im Interesse unserer Mitglieder und deren einstigen Hinterbliebenen halten wir es für unsere Pflicht, wiederholt daraufhinzuweisen, daß die Meldungen für die Witwen- und Waisenkasse unbedingt zur Sicherung des Pensions rechtes erforderlich sind. Wir lassen einen kurzen Auszug aus den betreffenden Paragraphen der Sondersatzungen für unsere Witwen- und Waisenkasse hier folgen und bitten um gefällige genaue Beachtung. Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine Verheiratung spätestens drei Monate nach erfolgter Eheschließung unter Einsendung der Heiratsurkunde dem Vorstände anzuzeigen; ebenso ist jede Verände rung im Familienstande spätestens vier Wochen nach Eintritt der selben dem Vorstande mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Meldefrist ist für jeden angefangenen Monat Verspätung 1 ^ Strafe zu entrichten, welches Strafgeld zugleich mit den Verbandsbeiträgen erhoben wird. Wird durch die verspätete Anzeige jedoch die Meldung über die Verheiratung über ein halbes Jahr verzögert oder die er Teil. Heiratsurkunde nicht innerhalb dieser Frist beigebracht, so kann das säumige Mitglied und dessen Ehefrau aller Ansprüche auf spätere Pension der letzeren verlustig er klärt werden. (Vergl. Z 5.) Die Inanspruchnahme der Rechte muß innerhalb eines halben Jahres nach dem Tode des Mitgliedes durch Meldung beim Vor stände erfolgen; geschieht die Meldung stpütcr, so erlischt dadurch das Recht auf Pensionsbezug bis zum Tage des Einganges der Meldung beim Vorstand. (Vergl. ß 9.) Anspruch auf Pensionen haben nur diejenigen Witwen und Waisen, deren Mann, bezw. Vater, der Witwen- und Waisenkasse mindestens 10 Jahre als Mitglied angehört und in fortlaufenden Jahresbeiträgen einen Gesamtbetrag von mindestens 50 an diese Kasse gezahlt hat. (Vergl. § 11.) Unrichtige Angaben von seiten eines Mitgliedes, sowie Un richtigkeiten der von ihm eingercichten Zeugnisse, wodurch das wahre Verhältnis zum Nachteil der Witwen- und Waisenkasse ver heimlicht oder entstellt wird, haben in der Regel Ausschließung aus der Kasse und Verlust der eingczahlten Beiträge zur Folge. Nur bei unabsichtlich oder unwissentlich geschehenem Gebrauch un richtiger Zeugnisse wird die Sache so geregelt werden, wie sie bei richtigein Inhalte der Zeugnisse sich gestellt haben würde (vergl. Z !5). Leipzig, den 7. Januar 1896. Der Vorstand. AnzeigebLaLt. j1705j In Sachen betreffend das Konkurs verfahren über das Vermögen des Buch händlers Ernst Neumann, in Firma Ernst Ncuman», Buchhandlung und Antiquariat dahier, Schillcrstraße 12. Den Gläubigern, welche allein oder in Verbindung mit der Anmeldung einer Kon kursforderung Aussonderung gelieferter Ver- lagswerke dahier beantragt haben, wird eröffnet, daß vom Konkursverwalter und vorläufigen Gläubiaerausschuß abweichend von einem frühern Beschluß vom 12. l. Mts. beschlossen worden ist, im Interesse des Weihnachtsgeschäftes die Ausscheidung des Kommissionsguts aus dem gemeinschuldne- rischeu Lager erst nach Weihnachten uorzu- nehmcn. In der ersten allgemeinen Gläubiger- Versammlung vom 17. l. M. ist dies ein mütig gebilligt worden. Jene Ausscheidung wird nach dem über einstimmenden Gutachten der gehörten Sach verständigen Mitte Januar bewirkt werden. Alsdann soll die Rückgabe des nicht ver kauften Kommissionsguts erfolgen. Bezüglich des seit Eröffnung des Kon kurses verkauften Kommissionsguts ist von dem Konkursverwalter reserviert worden und wird reserviert werden der Netto-Verleger- preis, der betreffende Betrag wird als Masse schuld betrachtet und dem Gläubiger voll ausbezahlt. Da durch die bezeichneten Maßnahmen j Dreumojeaizlzper sich die Anmeldungen und die Prüfung der selben vereinfachen werden, ist cs vom Kon kursgericht für angemessen erachtet worden, den betreffenden Gläubigern die vorstehende Eröffnung zu machen. Denselben wird über lassen, binnen sieben Tagen eine Erklärung deshalb anher abzugeben, widrigenfalls an genommen wird, sie verzichteten darauf, daß wegen ihres Aussonderungsantrags von hier aus weitere Verfügung ergehe. Der auf den 4. Februar 1896 anberaumte allgemeine Prüfungstermin wird von Amts wegen auf: Freitag, den 28. Februar 1896 morgens 9 Uhr verlegt nvd Vieser Termin zugleich zu einer weiteren allgemeinen Glüu- bigerversammlung zur Beschlußfassung über Verwaltung und Verwertung der Masse be stimmt. Frankfurt a/M., den 22. Dezember 1895. Königliches Amtsgericht IV. s1711j Ivll ödsrnüllm clis VsrtrstuvA cisr Lirms, Ourl kinäsr in Li stritt (Lisbsndürfen), clis mit cism Lnollllanclsl viscisr in clirsllts LsriisdnvA Ln testen vünsollt. llsipLiA, 8. lannür 1896. L. H Losklor. Verlags-Aendnung. s1662j Aus dem Verlage von Theodor Fischer in Cassel gingen mit allen Rechten und Vorräten folgende Werke -n den nnk gen über:*) S. Schkihverger, pistliuch. 1 50 ord. — Ehlmrr Piste. 1 ^ 60 L ord. — Giftige Piste. 2 ord. — Giftpflnilst». 8 Tafeln L 90 — Die Culliirpflaistkil der Heimat mit ihren Freunden und Feinden. 8 Tafeln ä 1 ^ ord. — Dir einheimischen Achtungen, Echse rc. 4 Tafeln L 1 ord. Wir bitten, von nun an Bestel lungen nur an unsere Firma zu rich ten. Das Rechnungsjahr 1895 ist mit der Firma Theodor Fischer abzurechnen. Vom 1. Januar an führen wir getrennte Konten: für obige Werke und unseren übrigen Verlag (ausgenommen Reiseführer) mit O.-M. Abrechnung und für die Reiseführer mit M.-M. Abrechnung wie bisher. Besondere Mitteilung geht Ihnen noch zu. Leipzig, 1. Januar 1896. Amthor'schc Verlagsbuchhandlung. Wird hiermit bestätigt: Theodor Fischer in Cassel. 27
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