für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. M IW. Amtliches Blatt des Börsenvercins. Freitags, den 17. November. 1843 Debits-Erlaubnis? in Preußen. Das Königl. Ober-Eensur-Gericht hat für folgende außerhalb der deutschen Bundesstaaten in deutscher Sprache erschienene Schrift die Erlaubniß zum Debit ertheilt: Kritik der Bildung in unserer Zeit. Von vr. I. Lheod. Rottels. Luzern 1843, Lav. Meyer. Zur Geschichte der Presse. Der Buchhändler Jgn. Jackowitz in Leipzig hatte bald nach der ersten Aufführung der Antigone in Berlin von dem bekannten Glasbrenner (Ad. Brennglas) daselbst ein Ma nuskript in Verlag genommen, welches unter dem Titel: „Antigone in Berlin. Frei nach Sophokles von rc." eine hu moristische Schilderung dieser Aufführung in dramatischer Form enthielt, dabei aber auch mit manchen scharfen, bald ernsten, bald in komischer Wendung vorgebrachtcn kritischen Hieben ausgcstattet war. Die hiesige Eensur ertheilte zwar das Imprimatur, allein nachdem das Buch gedruckt war, wurde von höherer Behörde die Consiscation verfügt. Der Verleger wendete sich beschwerend an die damals versammel ten Stände und zugleich klagend (gegen den Fiscus auf Erstattung des Honorars, die im Administrativwege verwei gert wird) an das Appellationsgericht in Dresden. Von jenen wurde er wegen noch schwebenden Protestes abgcwie- sen; bei diesem erlangte er eine günstige Entscheidung. Nun diese gekommen, ist mittlerweile auch die zweite Auf lage des Buches mit preußischer Ccnsur in Halle gedruckt worden und hat nach etwa 14tägigem Warten (woraus her- vorgehcn dürfte, daß man Seitens der hiesigen Behörde höhern Orts erst angefragt hat) auch glücklich die Sächsische Gränze passtrt, d. h. die diesseitige Vertricbserlaubniß erhal ten. Also in Leipzig gedruckt und ccnsirt —- in Sachsen verboten; in Halle gedruckt und censirt — in Sachsen er laubt ! — Das ist die Conseguenz der Pceßpolizci. Rheinisch-Wcstphalischcr Kreis-Verein. Aur Vermeidung von Mißverständnissen zeigen wir hiermit an, daß der Unterzeichnete Vorstand eine officiclle Mitteilung für das Börsenblatt über den rheinisch-westphä- lischen Kreis-Verein erst dann zu geben beabsichtigt, wenn sich der Verein ganz gebildet haben wird, was erst Ende December 1843 cintcitt. Eine kurze Miltheilung, wie dieselbe dem Vorstand ge eignet erschien, ist bereits von einem der Mituntcrzeichncten in Nr. 89 des Börsenblatts abgedruckt. Der Abdruck der Statuten und des Vorschlags über den Rabatt erfolgte nicht nur ohne unsere Mitwirkung, sondern ganz gegen den Wunsch der General-Versammlung. Cöln, Coblenz und Münster, im Nov. 1843. Der Vorstand. J.P.Bachem. I. Du Mont. L.Kohnen. I. Hölscher. E. Theissing. Zur Geschichte des Rabattgebcns. Es ist schon sehr viel über den großen Krebsschaden im Buchhandel „das Rabattgeben an Privatkunden" von Seiten aller redlichen Buchhändler geklagt und vielfache Vorschläge zur Abstellung dieses Uebels sind in diesen Blät tern gemacht worden, aber leider wurde bis jetzt nichts damit erreicht, vielmehr scheint dies Uebel immer bösartiger werden zu wollen. Wie kann cs auch besser werden, wenn die größ ten und geachtetsten Häuser in Leipzig dem verderblichen Systeme des unmäßigen Rabattgebens am meisten huldi gen? — Durch Eoncurrenz gezwungen gab ich bisher, aber nur an stehende Kunden, einen Rabatt von 12VsA vom Ordinär-Preise, von Nettoartikeln jedoch gar keinen. Einem hiesigen Lehrer mußte dieses nicht genügen, er wandte sich deshalb an Herrn Fr. Flei scher in Leipzig und muß daselbst einen sehr ansehnlichen Rabatt bekommen, denn er macht seitdem den förmlichen Buchhändler, bekommt seine cegel- 238 IVr Jahrgang.