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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1895
- Sprache
- Deutsch
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Erscheint (in Verbindung mit den -Nach richten ans dem Bucht,andei«) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahreSpreiS: sür Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder So Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., fü» Nichtmltglieder 30 Pfg., für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaitenePetit- zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 99. Leipzig, Dienstag den 30. April. 1895. Amtlicher Teil. Bericht des Außerordentlichen Ausschusses zur Revision der Gesetze über das Urheberrecht. Die Hauptversammlung des Börsenvereins vom Jahre! l893 beschloß auf Antrag des Vorstandes, einen außerordent-j lichen Ausschuß zur Revision der bestehenden Gesetze über das! Urheberrecht einzusetzen. Die Wahl des Ausschusses erfolgte durch den Vorstand im Verein mit dem Wahlausschuß und fiel zunächst aus folgende Herren: vr. Erich Ehlermann, Dresden, Alfred von Hölder, Wien, Otto Mühlbrecht, Berlin, Fritz Schwartz, München, Ernst Seemann, Leipzig, Wilhelm Spemann, Stuttgart, Robert Voigtländer, Leipzig, Herr August Schür mann in Halle war ebenfalls ge wählt worden, hat aber den Eintritt in den Ausschuß ab gelehnt. Der so zusammengesetzte außerordentliche Ausschuß trat am 27. Juni 1893 behufs Feststellung seines Arbeits planes in Leipzig zusammen. Er wählte zum Vorsitzenden Herrn Wilhelm Spemann aus Stuttgart, zum Schrift führer Herrn Robert Voigtländer aus Leipzig. Im allgemeinen stellte der Ausschuß seine Aufgabe dahin fest, daß im wesentlichen die Beschwerden und Wünsche des Buchhandels in Bezug auf die bestehenden Gesetze zur Geltung zu bringen seien. Er beauftragte seine Mitglieder die Herren von Hölder, Schwartz, Seemann und Voigt länder mit einem schriftlichen Berichte über die Lage der gegenwärtigen Gesetzgebung. Auf Grund dieses Berichtes sollte die eigentliche Thätigkeit des Ausschusses beginnen. Ferner veranlaßte er die Zuwahl eines Sachverständigen aus dem Kreise der Musikalienhändler. Als solcher wurde später von dem Verein der deutschen Musikalienhändler Herr Vr. Ludwig Strecker in Mainz vorgeschlagen und vom Vorstand in Verbindung mit dem Wahlausschuß zum achten Mitglied des Ausschusses gewählt. Die erste Arbeitsitzung des Ausschusses fand vom 29. November bis l. Dezember 1893 in Leipzig statt. Der Bericht der Herren von Hölder, Schwartz, Seemann und Voigtländer lag gedruckt vor und bildete die Grundlage der Beratungen. Diese bezogen sich einesteils auf allgemeine Fragen, insbesondere auf die von der bestehenden Gesetzgebung nicht berücksichtigten Rechte des Verlegers als Besteller und Unternehmer. Im iveiteren wurden eingehend beraten sämt liche Paragraphen der drei Gesetze vom 11. Juni 1870 über Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Zwetundstthzigsttr Jahrgang. Kompositionen und dramatischen Werken, vom 9. Januar 1876 betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und vom 10. Januar 1876 betreffend den Schutz der Photo- graphieen gegen unbefugte Nachbildung. Es ergab sich, daß in der That eine ganze Anzahl von beachtenswerten Wünschen des Buchhandels geltend zu machen sei. Um sicher zu sein, daß sich der Ausschuß bei Aufstellung dieser Wünsche im Einverständnis mit anderen Bcrufsgenossen befinde, beschloß man, gelegentlich der Ostermessc des Jahres 1894 eine Rücksprache mit einer Anzahl einzuladender Ver leger zu veranstalten, mit denen eine Reihe besonders wichtiger Punkte erörtert werden sollten. Diese Punkte wurden vor der Versammlung in einem Fragebogen den Eingeladenen mitgeteilt. Die Versammlung fand Freitag den 20. April 1894 nachmittags 6 Uhr im Buchhändlerhause zu Leipzig statt und war sehr zahlreich besucht. Der Gang der Verhandlungen zeigte dem Ausschuß, daß für die behandelten Fragen in den Kreisen der Verleger ein lebhaftes Interesse vorhanden sei und daß er mit seinen Ansichten sich in Uebereinstimmung mit maßgebenden und gewiegten Berufsgenossen befinde. Ein Mitglied dieser Versammlung, Herr Eduard Quaas in Berlin, sandte im Laufe des Sommers dem Ausschuß eine größere Denkschrift, welche viel Beachtenswertes enthielt, deshalb gedruckt und bei der nächsten Sitzung des Ausschusses der Beratung mit zu Grunde gelegt wurde. Diese zweite Lesung fand vom 17. bis 19. Oktober 1894 statt. Die Verhandlungen führten in allen wesentlichen Punk ten zu einer fast vollkommenen Verständigung. Nur in ganz wenigen Fällen wurden Beschlüsse nicht einhellig, 'söndern gegen eine Minderheit gefaßt. - ^ Die Sache war so weit gediehen, daß der Ausschuß sich über die spätere Geschäftsbchandlung schlüssig werden konnte. Zunächst beauftragte er seine Mitglieder, die Herren Voigtländer und Schwartz mit einer Zusammen stellung der Beschlüsse erster und zweiter Lesung und der Ausarbeitung einer zwar knappen, aber ausreichenden Begründung in einer Form, die von vornherein auf spätere Veröffentlichung berechnet sein sollte. Sodann wurde die Hinzuziehung sowohl von Juristen als auch von Schriftstellern zu einer späteren Lesung in Aussicht genommen. Der Ausschuß ging hierbei von der Ansicht aus, daß es nicht ratsam sein könnte, ohne eine Verhandlung mit solchen Sachverständigen seine Arbeiten zu veröffentliche», da sonst die Gefahr einer gewissen Einseitigkeit schwer zu ver meiden sei. Zwischen dieser zweiten und der dritten Lesung traten Um stünde ein, die es wünschenswert erscheinen ließen, die Reichsregierung noch vor einer formmüßigen Fertig stellung der Arbeiten des Ausschusses von den Wünschen des Buchhandels vorläufig in Kenntnis zu setzen. Der beste Weg dazu schien zu sein, das Reichsjustizamt um Absendung eines Vertreters zu der nächsten Sitzung des Ausschusses zu bitten, 318
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