Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de- BürseuvereinS der Deutschen Buchhändler. 171. Leipzig, Mittwoch den 27. Juli. 1881. Amtlicher Theil. Bekanntmachung de« Reichskanzlers, betreffend die Abänderung der Vorschriften über dicVcrwendungderWcchjclstcmpelmarkcn. Der Bundesrath hat beschlossen: daß an die Stelle der in der Bekanntmachung vom 11. Juli 1873 (Börsenbl. Nr. 206) enthaltenen Vorschriften folgende Bestimmun gen zu treten haben: „In Bezug auf die Art der Verwendung der Reichsstempel marke» zu Wechseln und den dem Wechselstempel unterworfenen Anweisungen u. s. w. (A. 24. des Gesetzes vom 10. Juni 1868) sind nachfolgende Vorschriften zu beobachten: 1) Die den erforderlichen Steuerbetrag darstellenden Marken sind auf der Rückseite der Urkunde und zwar, wenn die Rück seite noch unbeschrieben ist, unmittelbar an einem Rande derselben, andernfalls unmittelbar unter dem letzten Ver merke (Indossament u. s. w.) auf einer mit Buchstaben oder Ziffern nicht beschriebenen oder bedruckten Stelle aufzukleben. Das erste inländische Indossament, welches nach der Cassi- rung der Stempelmarke auf die Rückseite des Wechsels ge setzt wird, beziehungsweise der erste sonstige inländische Ver merk, ist unterhalb der Marke niederzuschreiben, widrigen falls die letztere dem Niederschreiber dieses Indossaments beziehungsweise Vermerks und dessen Nachmännern gegen über als nicht verwendet gilt. Es dürfen jedoch die Vermerke »ohne Protest«, »ohne Kosten« neben der Marke niederge schrieben werden. Dem inländischen Inhaber, welcher aus Versehen sein Indossament auf den Wechsel gesetzt hat, bevor er die Marke anfgeklebt hatte, ist gestattet, vor der Weitergabe des Wechsels unter Durchstreichung dieses Indossaments die Marke unter dem letzteren auszukleben. 2) In jeder einzelnen der aufgeklebten Marken muß das Datum der Verwendung der Marke auf dem Wechsel, und zwar der Tag und das Jahr mit arabischen Ziffern, der Monat mit Buchstaben mittelst deutlicher Schriftzeichen, ohne jede Rasur, Durchstreichung oder Ueberschrist, an der durch den Vordruck bezeichnetcn Stelle niedergeschrieben werden. Allgemein übliche und verständliche Abkürzungen der Monatsbezeichnung mit Buchstaben sind zulässig (z. B. 7. Sept. 1881, 8. Octbr. 1882). 3) Bei Ausstellung des Wechsels auf einem gestempelten Blanket kann der an dem vollen gesetzlichen Betrage der Steuer etwa noch sehlende Theil durch vorschriftsmäßig zu verwendende Stempelmarken ergänzt werden. Stempelmarken, welche nicht in der vorgeschriebenen Weise vcr- Achtundvterzigster Jahrgang. Wendet worden sind, werden als nicht verwendet angesehen (Z. 14, des Gesetzes)." Diesem Beschluß ist jedoch die Maßgabe hinzugefügt, daß, soweit noch Wechselstempelmarken ohne einen Vordruck für die Eintragung des Tages der Verwendung zum Gebrauch gelangen, diese Eintragung aus einer beliebigen Stelle der Marke erfolgen darf, und daß bis zum 31. August d. I. die Verwendung der Wechsel- stempelmarken auch nach Maßgabe der Bestimmungen in der Be kanntmachung vom 11. Juli 1873 zulässig ist. Berlin, den 16. Juli 1881. Der Reichskanzler. In Vertretung: Scholz. Bekanntmachung. Herr Hugo Bock in Berlin hat uns im Namen der Berliner Musikalienhändler als Ueberschuß der Beiträge derselben für das Geschenk zur Vermählung des Prinzen Wilhelm 192 Mark S5 Ps. für den Unterstützungsverein übergeben. Wir bestätigen den Empfang dieser sehr erfreulichen Zuwen dung und sprechen allen Betheiligten auch an dieser Stelle unfern herzlichen Dank aus. Berlin, den 22. Juli 1881. Der Vorstand des Unterstützungsvereins deutscher Äuchhiindler und Üuchhaudiungs-GrlMfen. Hertz. Hoefer. Eggers. Brigl. Röstell. Erschienene Neuistkcitc» des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'scheu Buchhandlung.) (* vor dem Titel ---- Titelauflage, ft ----- wird nur baar gegeben.) Sande'8, D., Ergänzungs-Wörterbuch der deutschen Sprache. 6. Lsg. 4. A s fId D I * 1. 25 1i.6ii.ftd 1 oklumls. Lftromo^ ft Stillfried-Alcüntara, R. Graf, u. B. Kugler, die Hohenzollern u. das deutsche Vaterland. Jllustrirt v. den ersten deutschen Künstlern. 9. Lsg. Fol. * 2. - 443