D e für den u t s ch e n Bu ch Handel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegcben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvercins. Dienstags, den 2. Januar. 1844 Der Verein der Buchhändler zn Stuttgart an die Herren (Kollegen in Süddcutschland und der Schweiz.*) Unmittelbar vor dem Schlüsse des zweiten Jahres seit der Gründung des „Stuttgarter Buchhändler- Vereins" ist es uns eine ehrenvolle Pflicht, auch dem größeren Kreise der College» Süddcutschlands und der Schweiz von den Ergebnissen unseres Wirkens, soweit sie für den gesammten süddeutschen Buchhandel von Wichtig keit oder Interesse sein möchten, einen umfassenderen Be richt vorzulegen. Die Vereinsstatuten, die schon im Herbst 1840 unter uns festgestellt wurden, haben wir seiner Zeit in den Organen des Buchhandels (Börsenblatt 1842, Nro. 77, Süddeutsche Buchhändler-Zeitung desselben Jahres Nro. 30) veröffentlicht und erwähnen dankbar die Bereitwilligkeit der Königlich Württcmbergischen Staatsregierung, mit der sie den Verein, in einsichtsvoller Würdigung der Eigenthüm- lichkeiten des Buchhandels, von manchen lästigen Formen entband, ihm die Rechte einer moralischen Person zu- stcherte und sein Bestehen durch Einfordcrung von Gutach ten — namentlich über Ertheilung neuer Gewerbs-Conces- sionen — anerkannte. Dieses Vertrauen glaubten wir zu nächst dazu benützen zu müssen, daß wir der Staatsbehörde in ausführlicher Darlegung den auch anderwärts vielfach be merkbaren Mangel präciser, gesetzlicher Bestimmungen über die Begränzung der Geschästsgebi ete des Anti quars, des Buchbinders und Buchdruckers, des Veclags- buchhandels und des Sortimentsbuchhandels dringend nahe legten und um durchgreifende Abhülfe mittelst eines zeit gemäßen Gesetzes baten. Wir sehen der Gewährung dieser Bitte um so zuversichtlicher entgegen, als auch eine anderweitige Vorstellung des Vereins gegen die ungeordnete Nachcensur baierischer Zeitschriften höheren Orts den erwünschten Erfolg gehabt hat. Einstweilen ha *) Wurde als Circulair versandt, wir hielten aber auch die Mittheilung a» dieser Stelle für geeignet. d. R. llr Jahrgang. ben die Vcrcinsmitglicder den nachtheiligen Einfluß der An tiquare durch einträchtiges Zusammenhalten und durch Re- pressivmaßregcln zu paralysiren gesucht. Von einem eclatanten Erfolge der Bemühungen unseres Vereins-Eonsulenten gegen die letzten Reste des Nachdrucks in Württemberg ist seiner Zeit ausführliche Kunde gegeben worden in der Süddeutschen Buchhändler-Zei tung, die wir uns erlauben, als nunmehriges Eigen thum und Organ des Vereins der Theilnahme und Beachtung unserer Herren Eollegen von neuem zn empfehlen. In Beziehung auf den Sortimentsbuchhandel hat der Verein ein ihm vorgelegtcs Regulativ über den Betrieb desselben am hiesigen Orte unter seinen Schuh ge nommen. Sämmtliche mit Sortiment verkehrende Vcr- einsmitglieder haben sich demselben bindend angcschlossen und es ist dadurch den üblen Folgen einer sich mehrenden Eoncurrcnz, namentlich der zu großen Rabattbewilligung, eine Grenze gesteckt — überhaupt das Princip eines soliden Sortimentsbuchhandels verbürgt. Eine Eingabe an die Generaldirection derTa xis'sehen Posten beabsichtigt, dem Buchhandel einige bisher vermißte, wesentliche Erleichterungen, wie das Ge statten von Nachnahmen aus Büchcrsendungen, ermäßigtes Porto auf dieselben, die Zulässigkeit des Manuscriptbcile- gens zur Kreuzbandversendung von Correcturcn — zuzu wenden: wir hoffen ein günstiges Resultat später veröffent lichen zu können. Mehrere unangenehme Erfahrungen bewogen den Ver ein ferner zu dem Beschlüsse: bei der häufig wahrzunehmcn- den, die Rechtsgiltigkeit durch den Mangel eigenhändiger Unterzeichnung gefährdenden Formlosigkeit von Cir cularen über Besitzwechsel älterer oder Etablirung neuer Handlungen wenigstens daraufzu halten, daß ein eigen händig Unterzeichnetes Exemplar solcher Erlasse von den Betheiligten im Vereinsarchive niedergelegt werde. Ebenso sahen wir uns zu der Erklärung genöthigt, 1