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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.10.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-10-22
- Erscheinungsdatum
- 22.10.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten and dem Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: fiir Mitglieder 10 Pfg., silr Nichtmitglieder 20 Psg., für Nichtbnch- hnndlcr SO Psg. die dreigcspnltcnePctit- zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 246. Leipzig, Montag den 22. Oktober. 1894. Nichtamtlicher Teil Partielle Ramschverkäufe. (Vgl. Börsenblatt Nr. 231, 233, 231, 237, 210, 211, 212, 213.) XI. Die von 31 Kreis- und Ortsvcreinen an den Vcrlags- buchhandcl erlassene Aufforderung betreffend Stellungnahme gegenüber den »partiellen Ramschverkäufcn« hat eine Anzahl von Leipziger Verlagshandlungen veranlaßt, eine »Erwiderung« zu veröffentlichen (siehe Börsenblatt Nr. 237). In Nr. 240 des Börsenblattes hat der Verbandsvorstand alsdann die irrtüm liche Auffassung der betreffenden Leipziger Firmen nachgewiesen. Die zu einer gemeinschaftlichen Sitzung versammelten Vorstände der Unterzeichneten Vereine, welche den partiellen Ramschhandel stets als einen Krebsschaden des Buchhandels bezeichnet haben und für Beseitigung desselben mit Energie eingetreten sind, sehen sich veranlaßt, da die Aufforderung der Kreis- und Ortsvereine eine von diesen völlig unbeab sichtigte Deutung erfahren hat, im Anschluß an die Erwide rung des Verbandsvorstandes folgendes zu erklären: Bei Beratung über die gegen den partiellen Ramsch ein zuschlagenden Mittel und Wege haben alle Beteiligten von vornherein die Ueberzeugung gehabt, daß eine Hereintragung der Angelegenheit in den Börsenvercin unzweckmäßig, ja unter Umständen sogar höchst gefährlich sei, weil man befürchtete, die ganze so mühsam zu stände gebrachte Verkehrsordnung könne darüber aus den Fugen geraten. Die Schaffung von Bestimmungen über partielle Ramschvcrkäuse mit bindender Kraft für die Börslenvereinsmitglieder würde doch nur einem gegen den Verlagsbuchhandel gerichteten starren Gesetz gleich zu erachten sein, und ein solches haben die Vertreter der Kreis- und Ortsvercine nicht beabsichtigt. Es ist ja eine bekannte Thatsache, daß neben oder außer halb der Verkehrsordnung, welche im allgemeinen die Grundlage für den Verkehr im Buchhandel bildet, spezielle Vereinbarungen zwischen Verlegern und Sortimentern jeden Augenblick getroffen werden können und in manchen Fällen bereits auch getroffen worden sind. Dies als be kannt vorausgesetzt, werden die betreffenden Leipziger Ver lagshandlungen wohl auch wissen, daß derartige spezielle Vereinbarungen durchweg auf die Initiative des Verlags- buchhandcls zurückzuführen sind. Jeder Verleger hat beispiels weise die Macht und das Recht — entgegen der Verkehrs ordnung .— die Remission irgend eines Artikels innerhalb einer kurzen Frist vom Sortimenter zu verlangen, sobald er die Auslieferung von solcher Bedingung abhängig gemacht hat. Dieser eine Fall dürfte genügen, um darzuthun, daß ein Verleger nach Befinden jeden Augenblick in der Lage ist, die Verkehrsordnung oder die Bestimmungen des Börsenvereins für sich und die mit ihm verkehrenden Sortimenter aufzu heben. Dieser Sachlage gegenüber erscheint es doch wohl nur billig, daß auch das Sortiment spezielle Verein barungen für sich anstreben darfl Von Vorschriften oder gar Zumutungen gegenüber dem Eimmdscchzigster Jahrgang. Verlagsbnchhandel zeigt die Aufforderung der Kreis- und Ortsvereine nirgends eine Spur, und es ist daher unver ständlich, daß eine so völlig unberechtigte Auffassung seitens der betreffenden Leipziger Firmen den Weg in die Oeffent- lichkeit finden konnte. Die Kreis- und Ortsvereine, die ein mal den Kampf ausgenommen haben gegen den auch in Ver legerkreisen als tief schädlich erkannten partiellen Namschhandel, werden sich durch die Erwiderung aus Leipzig schwerlich be irren lassen: die Unterzeichneten können aber das Votum der bctr. Verlagsfirmcn nur aufrichtig bedauern, weil dadurch eine befriedigende Lösung der ganzen Frage wesentlich beeinträchtigt werden muß. Hamburg-Altona, den 18. Oktober 1894. Der Vorstand des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins Hermann Seippel. Wilh. Halle (Schlüter'sche Buchh.). Conrad Kloß. A. Fredcrking (Gaßmann'sche Sortbh.). Th. Weitbrecht (Weitbrecht L Marissal). Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes Kreis Norden. H. Wichern (W. Mauke Söhne). W. Peuser. G. Wolfhagen (Niemeycr's Nächst). Justus Pape (Herold'sche Buchh.). G. A. Rudolph (Hoffmann L Campe's Sortbh.). XII. Württembergischer Buchhändleroerein. Stuttgart, 17. Oktober 1894. U. U. Wir bitten diejenigen Verlegermitglieder, welche die seitens des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine versandte Erklärung, den partiellen Ramschverkauf betreffend, noch nicht unterzeichnet an den Vorstand des Ver bandes gesandt haben, dieselbe umgehend mit Unterschrift ver sehen Herrn Alfred Bonz, Stuttgart, Schloßstraße 24, zu gehen zu lassen, und bringen zugleich in Erinnerung, daß der Württembergische Buchhändlerverein in seiner letzten General versammlung, welcher auch ein großer Teil der Stuttgarter Ver leger beiwohnte, einstimmig beschlossen hat, sich dem Vorgehen des Verbandsvorstandes anzuschließen. Die erbetene Erklärung wurde in der Generalversammlung vorgelesen. Um einen Eingriff in die Befugnisse des Börsenvereins, wie von einer Anzahl Leipziger Verleger behauptet wird, handelt es sich hier in keiner Weise, sondern nur um Fest stellung, welche Verleger sich in dieser so wichtigen Frage dem Sortiment gegenüber entgegenkommend verhalten wollen. Hochachtungsvoll Der Vorstand des Württemb. Buchhändleroereins: Alfred Bonz. Ludwig Frey. Friedrich Stahl. Paul Kurtz. Karl Koehler. 885
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