für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegebcn von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. 46. Freitags, den 9. Juni 1837. Die Reorganisation des Börsenblattes. (Der folgende Aufsatz wurde in vergangener Jubilate- Messe der zur Bcrathung der Verhältnisse des Börsenblatts niedergesetzten Commission übergeben, nachdem ihre Sitzungen schon geschlossen waren: doch geschah desselben in der zweiten General-Versammlung von Seiten des Herrn Börsen - Vorstandes anerkennende Erwähnung, mit dem Bemerken, daß er mit dem Commissions-Berichte im Wesentlichen übcreinstimme.— Die Verfasser glauben ihre Ansichten nun, nachdem ein definitiver Beschluß über diese Angelegenheit gefaßt worden, auch der allgemeinen Beurtheilung in der am Schlüsse des Aufsatzes angedeutcten Absicht vorlegen zu dürfen.) In der am letzten Cantate-Sonntag Statt gehabten G ene ra l - Versamm lu n g unseres Bö rsen-Vereins bildeten die Verhältnisse des Börsenblatts den Gegen stand einer lebhaften und die divergirendsten Ansichten kund gebenden Besprechung. Die bei weitem größere Zahl der Stimmenden schien eine Reorganisation zu verlangen. Nur über das Wie? konnte man sich nicht vereinigen. — Beleuchtung der gegen den bisherigen Zustand erhobenen Einwürfe, Prüfung der neuen Vorschläge und daraus die Feststellung eines consequent ausführbaren Planes sind der Zweck folgender Zeilen. Die meisten bis jetzt laut gewordenen Klagen hatten zum Gegenstand die Aufnahme von Artikeln, welche Maaßregeln und Ansprüche Einzelner in persönlich verletzender Weise besprochen haben sollten — die Aufnahme solcher, die we der Neues gaben, noch Altes, bereits oft Gesagtes, in 4r Jahrgang. 1 neuem Lichte darstellten; anderer endlich, die bei Trivialität und offenkundigem Mangel an Einsicht nie den Weg in j ein solches Blatt zu finden verdienten: oder jene Klagen betrafen die Zurückweisung oder Verspätung von Bei trägen, welche — Maaßregeln der Behörden, oft das ^Börsenblatt selbst, einer Kritik unterwerfend— durch Richtung und Ton der Redaction anstößig verkamen; von Arbeiten, die, zum Theil später auf anderem Wege bekannt geworden, einer Ausschließung nie unterliegen durften, wenn auch nur im Vergleich zu früher Aufgenommenem. Solche Beschwerden erzeugten um so größere Unzufrieden heit, als sich dabei meist Einzelne in ihrem Rechte als Vcr- einsgliedcr gekränkt glaubten. Alle diese Desiderate bezogen sich somit auf den Theil des Blattes, der, gleichviel unter welcher Rubrik, zwischen officiellen Mittheilun gen und dem eigentlichen I n t e l l i g e n z b l a t te innesteht. Glaubte der Eine der neuen Anträge: „Jedes Mitglied des Börfenvereins sollte berechtigt sein, „die Aufnahme eines eingesandtcn Aufsatzes zu verlangen, „sobald er mit seinem Namen unterzeichnet sei und all gemeine Interessen des Buchhandels berühre" durch diese Bestimmung jeder Beschwerde und Willkühr vorzubcugen, zugleich dem Einzelnen Mittheilungsfrcihcit zu sichern, so mag entgegnet werden, daß dabei, neben gänzlichem Mangel an Sicherung gegen Persönlichkeiten, auch endlosen Wiederholungen und trivialem Geschwätz Thür und Thor geöffnet werden müßte, sobald esnur „allge meine Interessen des Buchhandels" berührte. 7?