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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.10.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-10-02
- Erscheinungsdatum
- 02.10.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19051002
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Börsenblatt für den ItiGen Buchhandel. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Anzeigenpreise des Umschlages für Mitglieder: Eine viertel Seite 20 eine halbe Seite 38 eine ganze Seite 72 die erste Seite (nur ungeteilt) 100 Anzeigenpreise des Umschlages für Nichtmitglieder: Eine viertel Seite 30 eine halbe Seite 58 eine ganze Seite 112 die erste Seite (nur ungeteilt) 150 Umschlag zu Nr. 229. Leipzig, Montag den 2. Oktober 1905. 72. Jahrgang. Auslieferung nur bei Kerrn Otto Maier in Leipzig. T Volkstümliche linier Mitwirkung von Assessor Or Arthur Brückmann, Berlin; Notar Or. Dennler, Lauf«. P.; Or. Dochnahl, Frankfurt a. M.; Landrichter Or. Dunkelberg, Stargard i. P.; Justitiar R. Förtsch, Frankfurt a. M.; Geh Justizrat W. Goetze, Gr.-Lichterfelde; Rechtsanwalt Will). Jmmerwahr, Beuthen, O.-S.; Llmtsrichter Or. Lubowski, Körlin a. d. P ; Staatsanwalt Or. Mittermüller, Weimar; Iustizrat Max Ostermeyer, Tilsit; Or. jur. et rer. pol. E. Schul l; e !> st ein, Berlin; Polizeirat O. Stephan, Berlin; Amtsrichter Or. Thiesing, Burgdorf i.L.; Rechtsanwalt Or. Franz Treuenfels, Breslau; Landrichter vr. Winter, Kalle, u. a. m. geleitet von vr. jur. C. Frh. v. d. Goltz, Regierungsrat a. D. Erscheint monatlich zwei Mal. Preis jährlich vier Mark. f 1 n einer Zeit, wo Staat und Gemeinde an den einzelnen Bürger imnier dringender die Forderung stellen, bei den mannigfaltigsten M Aufgaben des öffentlichen Lebens tätig mitzuwirken, beobachten ernste Männer schon längst mit Sorge, wie wenig die Kenntnis der Grundlagen unseres Rechtes und unserer Staatseinrichtungen ins Volk eingedrungen ist. find doch hat jeder Staatsbürger mit dem Rechte die mannigfaltigsten Berührungen: er ist Schöffe und Geschworener, Vormund und Testamentsvollstrecker, Stadt verordneter und Kreisausschusimitglied, Schiedsrichter und Landelsrichler, er schließt die verschiedensten Rechtsgeschäfte ab und läuft doch ständig Gefahr, durch seine Unkenntnis sich selbst den größten Schaden zuzufügen oder den bedeutendsten Staatsgesehen zuwider zu handeln. Solchen Erwägungen Rechnung tragend, entfaltet die volkstümliche Rechtszeitschrift „Gesetz und Recht" seit sechs Jahren eine unermüdliche Tätigkeit Nicht in dem Sinne, daß sie Quacksalberei triebe. Sie will und kann nicht jedermann in die Lage setzen, sich nun selber ohne Rechtsbeistand in schwierigen Rechtsfragen zurechtzufinden. Solch ein Äuskunftsbuch, das bei allen nur vorkommenden Rechtsfällen nie versagt, ist ein llnding. Aber aufrütteln will „Gesetz und Neckt" das Publikum aus seiner beklagenswerten Teilnahms losigkeit für einen der wichtigsten Faktoren moderner Kultur. Es will jeden deutschen Staatsbürger ohne Unterschied des Standes und Berufes Gelegenheit geben, sich mit dem Geiste der Gesetzgebung und Rechtsprechung unserer Zeit vertraut zu machen. Es will ihn, deren Anwendung im praktischen Leben zeigen, ihm das Gefühl rechtlicher Unsicherheit nehmen und ihn vor aussichtslosen Rechts streitigkeiten bewahren. Viele Behörde» und fast die gesamte ernste Tagespreise haben das hervorragend nützliche Wirken der zeit gemäße» Lalbmonatsschrift anerkannt, und man rühmt ihr nach, daß sie Gewissenhaftigkeit, Gründlichkeit und Zuverlässigkeit in der Sache mit Sorgfalt in der Form, Klarheit in der Sprache und Schönheit in der Darstellung zu verbinden wisse. Zm Laufe seines sechsjährigen Bestehens hat „Gesetz und Recht" sich im ganzen Reiche viele und treue Freunde erworben. Aber die fesselnd und lebensfrisch geschriebenen Darstellungen der beliebten orangefarbenen Oktavhefte werden diesen sicherlich noch tausende neuer Bezieher zuführen, wenn der Buchhandel sich des Vertriebes energisch annimmt Um diese Mitwirkung gestatte ich mir hierdurch zu bitten. Jede Firma, ohne Ausnahme, auch die kleinste, kann mit geringer Mühe eine ansehnliche Abonnentenzahl erreichen. Der Interessentenkreis ist tatsächlich unbeschränkt: jeder geistig Regsame wird sich für den Inhalt des schmucken Probeheftes interessieren. Es kommt nur darauf an, mit demselben zweckmäßig zu agitieren. Auch die Behörden und die Berufsjuristen nehmen an der Ver- breitung von Rechtskenntnissen lebhaftesten Anteil und werden „Gesetz und Recht" häufig neben teuren Fachzeitschriften anschaffen. Bezugsbedingungen Jahres-Abonnement (Oktober — Oktober. 24 Kalbmonatshefte) 4 M. oder 3 M. no. und 7/6. Einzelne Nummern 23 Pf. ord, l8 Pf. no nur soweit der Vorrat reicht Einzelne Quartale werden zu diesem erhöhten Preise berechnet. Ein banddecken in Ganzleinwand I,IÜ M. ord., 85 Pf. no. Sammelten,en zur Aufbewahrung der einzelnen Kefte während des Erscheinungs jahres I,5l1M. ord, l,25 M »o Die sechs ersten kompletten Jahrgänge drosch, je 4M. ord, 3 M. no., gleichmäßig geb. je 5,25Mord, 4 M no. Vertriebsmaterial Zur Probe gebe ich Keft l des neuen 7. Jahrganges in mäßiger Zahl kostenlos ab. Demselben ist ein 24 Seiten starkes alphabetisches Sachregister zu den ersten sechs Jahrgängen beigefügt, welche letzteren daraufhin vielfach nachbezogen werden dürsten Ferner wird ein elegantes Plakat in Oktavformat ausgcgebcn. Zu Bestellungen bitte ich, den beiliegenden weißen Zettel zu benutzen. Firmen, dis sich für die höchst aktuelle Zeitschrift besonders verwenden wollen, namentlich Reisebuchhandlungen, bitte ich um direkte Zuschriften. Mit vorzüglicher Kochachtung Alfred Langewort. Breslau, 29. September I90S.
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