für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegebcn von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^-97. Dienstags, den 5. November 1839. Merkwürdiges Aktenstück. An dem Sitze des Süddeutschen Liberalismus, angewendet auf den Buchhandel, von wo aus wöchentlich die Süddeutsche Buchhändlerzeitung gegen die Engherzigkeit des Wcinheimer Vereins zu Felde zieht, ist bereits vor wenigstens einem halben Jahre ein Bund geschlossen, der mit Hinweglassung des Eingangs also lautet: Uebereinkunft der Württembergischen Buchhandlungen über im Sortimentshandel festzuhaltende Normen. 1) Die Reduction der in Thalern berechneten Bücher-Prcise, sowie die Preis-Auszeichnung auf den Büchern selbst, bleibt unabänderlich bei 2 fl. pr. Thaler. 2) In Bücher - Katalogen und in Zeitungs- Anzeigen dürfen die Thalerpreise nicht anders als 2 fl. der Thaler berechnet werden. 3) Von den, den Thaler zu fl. 2. reducirten, Norddeutschen, sowie von allen Süddeutschen, in Gulden berechneten Preisen wird an Private, Leihbibliotheken und Institute nicht ausgenom men, nicht mehr als der bisher übliche Rabatt von 10 A gegeben; ebenso darf der Sortiments- Händler, der zugleich Vcrlagshändler ist, seinen Verlag an Privaten mit nicht mehr als 10 A geben, worunter hauptsächlich Schulbücher mit zurechnen sind. 6r Lahrgang. Sollte einer der Mitunterzeichner dieser Ucbcr- cinkunft von einem Verlagswcckc Privaten grö ßere Vortheile als 10 A Rabatt bewilligen wol len, so ist er verpflichtet, dieß vorher im Schwä bischen Merkur, so lange dieser die gelesenste Stutt garter Zeitung ist, öffentlich anzukündigen. 4) Von Netto-Artikeln wird kein Rabatt ge stattet. 5) Würktcmberger Verlag, der wenigstens mit 25 berechnet ist, wird nicht als Netto- Artikel angesehen, ausgenommen Subscriptions- und Pränumerationspreise. 6) Alle aus dem Wege der Subscription oder Pränumeration erscheinende Werke werden als Netto-Artikel behandelt, sie mögen von den Ver legern mit 25 ^ oder mehr Rabatt berechnet werden. Eine Ausnahme machen solche Artikel, denen der Preis (der Thaler zu 1 fl. 48 kr. be rechnet) auf dem Titel oder Umschlag vorge druckt ist. Diese mit der Reduction zu 1 fl. 48 kr. vorgedruckten Preise werden aber dann durch gängig als Netto-Artikel betrachtet, und cs darf davon nie Rabatt gestattet werden. 7) Diejenigen Werke, Subscriptions- und Pränumerations-Artikel nicht ausgenommen, auf denen der Preis auf dem Umschlag oder Titel zu 1 fl. 48 kr. pr. Thaler vorgedruckt ist, dürfen jedoch blos zu 2 fl. pr. Thaler öffentlich angezeigt wer den; beim Verkauf gilt in diesem Falle der Auf schlag als Rabatt. 8) Aeitungsbeilagen von Norddeutschen Buch- 178