für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zn Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 17. Dienstags, den 27. Februar 1838. Gesetzgebung. Das König!. Preuß. Ober-Ccnsur-Collegium hat für nachstehende, außerhalb der Staaten des Deutschen Bun des in Deutscher Sprache erschienene Schriften die Debitser-1 laubniß ertheilt: 1) Mich. Danitewsk», Darstellung des Feldzugs in Frank reich im I. 1814, a. d. Rust, von C. v. Kotzebue, 2r Bd. 8. Riga. 1838. Götschct. 2) K. Bernhard, das Glückskind; Dänisch und Deutsch. 8. Kopenhagen 1837, Schubothe. 3) G. Valentin, Repertorium f. Anatomie und Phvsiologic, 2r Bd. 2e Abth. 8. Bern, 1837. Huber u. Comp. , 4) Gesetz wegen Errichtung einer landschaftl. Creditgescll- schaft in Pole» vom I. 1825, übers, von E. G. Faltz. 8. 8i»S loco et anno. 5) Sträußchen von Elkana. M. Engel. Siebst Blümchen von S. H. Merzbach. 8. Warschau 1820. Glücksberg. 6) I. M. Offolinski, Vincent Kadlubek, a. d. Poln. von Linde. Ebcnd. 1822. 7) Taschenbuch für Reisende, nach der Frau v. Genlis. Poln., Ruff., Franz, u. Deutsch. 8. Ebend. 1829. Berlin, den 20. Februar 1838. Der Vorsteher des Börsenvercins iLnotin. Am 17. Februar wurde vom Rath der Stadt Leipzig ver boten und consiscirt: , Clemens, Fr., Bei Nacht und Nebel. Noman. Gü strow, Opitz. und dabei oas frühere Verbot in Betreff sämmtlichcr nicht mit Kbnigl. Sachs. Censur gedruckter Schriften von Joh. Fr. Gcrkes (Fr. Clemens) erneuert. ! Entgegnung auf die im Börsenblatts Nr. 13 abge- drucktcn freimüthigen Bemerkungen zu dem sogenannten Frankfurter Manifest. ! Die Unterzeichneten haben die obenerwähnten, in großer Aufregung und folglich ohne Mäßigung abgefaßten Be merkungen gelesen, und beschränken sich für jetzt nur darauf, ! zu erwiedern, daß sie in bisheriger besonnener Haltung ab- warten werden, welche weitere Angriffe der Art erfolgen möchten, um alsdann diese Verhandlungen zu resumiren und in einer eben so ruhigen als festen Gegen-Erklärung mit einem Male zu erledigen. Einstweilen ersuchen wir alle die jenigen, welche gesonnen sind, gegen uns ins Feld zu rücken, sich uns mit gleichen Waffen, d. h. mit ihrer Namensun- tcrschrift gegenüber zu stellen, sowie wir es von unsrer Seite auf ehrliche und loyale Weise gethan haben; anonyme Angriffe aber können nur die unlautere Absicht haben, zu beleidigen, nie aber einen in Frage gestellten Gegenstand ins Klare zu setzen. — Wenn es sich von unsrer Seite darum handelt, Miß bräuche zu rügen, und deren Abschaffung hcrbeizuführen, so ist es nicht mehr wie billig, daß auch wir die Rügen ent gegennehmen, die man etwa dem hiesigen Buchhandel vor- zuwccsen hätte, und sobald dieselben als begründet erschei nen, werden wir gewiß nichts unversucht lassen, jeder recht mäßigen Beschwerde Eingang zu verschaffen und zu deren Beseitigung mitzuwirken. — Bemerkungen der Art aber, wie sie uns der ungenannte Verfasser des obigen Aussatzes über den hier durch Aucrionen Statt findenden Verkehr mit Nachdrücken machen will, können wir nur als nichtssagende ^ Redensarten ansehen, die nichts beweisen. 29 5r Jahrgang.