für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u s g e g e b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 26. Freitags, den 29. Marz 1839. Bekanntmachung. Die Generalversammlung des Börsenvereines der Deutschen Buchhändler findet auch in diesem Jahre statutenmäßig am Sonntage Cantate, den 28. April, im Börscngebäudc zu Leipzig statt. Zur Tagesordnung gehörige Sachen wären bis jetzt nur folgende: 1) Die gewöhnliche Ablegung der Jahresrechnung, 2) Die Wahl eines neuen Secretars und seines Stellvertreters (indem beiden Stellen mit dieser Messe 3 Jahre von Hrn. Köhler und Hey sc vorgestandcn wurde.) Diejenigen Mitglieder des Börsenvereines, welche nicht persönlich zur Messe kommen, jedoch ihre Ge schäftsführer an den Berathungen oder Bersammlungen Thcil nehmen zu lassen wünschen, werden ersucht, solche mit einer ausdrücklich zu diesem Behufe ausgestellten Vollmacht zu versehen, weil ihnen nur unter dieser Bedingung der Zutritt gestattet werden kann. Anträge oder Vorschläge, welche einer oder der andere unserer Herren College» vor die Generalver sammlung zu bringen gedenkt, werden spätestens wo möglich 8 Tage vor der anberaumten Versammlung er beten und sind an den Vorsteher oder Secretär einzuscnden. Heidelberg, Potsdam, Leipzig, den 20. März 1839. Der Börse »Vorstand Mohr. Nicgtl. L. F. Löhlcr. Der Central-S chulbücher-Verlag in M ü nchen. Die Beschwerde, welche von den Buchhändlern zu Mün chen, Augsburg, Bamberg, Nürnberg, Würzburg-c. ge gen die Uebergriffe des C.-S.-V., mit Umgehung des Stadt gerichtes zu München als erster Instanz, direct bei dem 6r Jahrgang. königl. Staatsrathe eingereicht worden, hat ihre Erledigung gefunden, jedoch in anderer Weise, als die Betheiligtcn hoffen zu dürfen glaubten. Der königl. Staalsrath hat sich mit Hinweisung auf das Gewerbegesetz von 1825 zur Annahme und Entscheidung dieser Klage für inkompetent erklärt, und die Schrift dem Ministerium des Innern über- 48