für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u s g e g e b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^N112. Freitags, den 28. December 1838. Bekanntmachung. Zufolge der bei den Unterzeichneten gemachten Erklärung legt Herr C. F. Dorfsling die von ihm seit 31 Jahr besorgte Redaction des Börsenblattes mit Ende dieses Monates nieder. Indem wir seinem unermüd lichen Flciße und der treuen Erfüllung seiner für diesen Zweck cingcgangcncn Verpflichtungen dankbare Anerken nung hiermit öffentlich aussprcchen, bemerken wir, daß wir die Redaction von 1839 an Herrn Gustav Wuttig übertragen haben. Alle bisherigen Einrichtungen hinsichtlich der Redaction und Zusendungen von Aufsätzen werden unverändert fortbestehen. Leipzig, den 24. Dccbr. 1838. . Oie Ocputirtcn des Luchhandcls zu Leipzig. Gesetzgebung. Die Cölnische Zeitung vom 5. December 1838 thcilt folgendes Publicandum mit: Cöln, den 4. Dcebr. 1838. Nachstehenden mir ge stern zugekommenen Beschluß der durchlauchtigsten Deut schen Bundesversammlung vom 23. Novbr. d. I. bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntnis: „Auszug des Protokolls der XXXIH. Sitzung der Deutschen Bundesversammlung vom 23. November 1838. §. 361. Den Schutz gegen Nachdruck der Werke Friedrich's von Schiller betreffend. Die hohe deutsche Bundesversammlung hat be schloss en: 1) Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands vereinbaren sich, daß den Werken FcieL- rich's von Schiller, zu Gunsten dessen Erben, in allen davon bereits veranstalteten oder noch zu veranstal tenden Ausgaben, der Schutz gegen Nachdruck während zwanzig Jahre, vom heutigen Tage (23. November 1838) 5r Jahrgang. an, in sammtlichen zum Deutschen Bunde gehörenden Staaten gewährt werde. 2) Hiervon ist dem Appcllations-Gcrichtsrath Fried rich Wilhelm Ernst von Schiller, auf dessen, Namens der Erben Friedrich's von Schiller unterm 26. Decem- bcr 1837 an die Bundesversammlung gerichtetes Gesuch, Nachricht zu geben. Frankfurt, 29. Nov. 1838. (I-. 8.) Bundcs-Präsidial-Eanzlei, gez. v. weißenberg. „An Herrn Appellations-Gcrichtsrath v. Schiller in Eöln." Mit dieser Veröffentlichung verbinde ich die Anzeige und wiederholte Erklärung, sowohl für mich, als auch im Namen meiner Geschwister, daß der I. G. Eotta'schen Buchhandlung zu Stuttgart und München der alleinige und rechtmäßige Verlag der sammtlichen Werke meines Vaters, Friedrich's von Schiller, zusteht, daher jede andere, von ihr nicht ausgegangene Ausgabe dieser Werke als 206