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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1873
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18730827
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187308275
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1873
- Monat1873-08
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au?.er Lonntage rüglrcd. — Bis ?rub 9 blhr emgekende Änzcryen r/.iti.'nen ,n der näL-ten Nummer zur Ausnahme. Börsenblatt für den BeniLse sür dar «örlenbla» sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition dessksben zu ienbcn. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigeuthum Vei BörscndcreinS der Deutschen Buchhändler. ^7 198. Leipzig, Mittwoch den 27. August. 1873. Nichtamtlicher Theil. Der achte Deutsche Journalistcntag. Von dem achten Deutschen Journalistentag, dessen Verhand lungen am 17. und 18. August in Hamburg stattfanden, wurde iu Sachen der Preßgesetzgebung der nachfolgende Antrag des Aus schusses einstimmig angenommen: „Der achte Deutsche Journalisten tag beschließt: So nahe es lag, den von der preußischen Regierung dem Deutschen Reichstage vvrgelegten Preßgesetzentwurf einer Berathung zu unterziehen, so hält er es doch, in Erwägung, daß bereits die meisten deutschen Zeitungen der Berliner auf die gänz liche Verwerfung des Entwurfes gerichteten Erklärung sich an geschlossen haben; in Erwägung, daß der Entwurf von der öffent lichen Meinung der deutschen Nation verurtheilt worden ist; in endlicher Erwägung, daß selbst die Verfasser des Entwurfs die Urheberschaft verleugnet haben, weder für angemessen noch mit seiner Würde verträglich, noch einmal auf den Entwurf näher cin- zutrcten, sondern beantragt über denselben zur Tagesordnung über zugehen. Dagegen spricht er die feste und sichere Ucbcrzeugung aus, daß der Reichstag der Berathung über ein Preßgesetz für das „Deutsche Reich" das vom sechsten und siebenten Journalistentage nach sorgfältiger Berathung entworfene Preßgesetz zu Grunde legen werde." Im Anschluß hieran beantragen die Volkszeituug und die Vossische Zeitung, die Commission der Berliner Presse zu beauf tragen, jeweils die geeigneten Schritte zu thun, wenn es abermals zur Vorlage eines Preßgesetzcs komme. Stein itz (Volksztg.) moti- virt den Antrag ausführlich. Der Antrag ruft eine längere Debatte hervor. Stern (von Mannheim) glaubt, es werde nicht viel nützen, eine permanente Commission zu haben, wenn Leute, die der Presse selbst angehören, in der Reichstagscommission sich gegen die wichtig sten Bestimmungen des Entwurfs des Jourualistcntags aussprechcn, wie Biedermann und Wchrenpfennig. Der Antrag wird hierauf einstimmig angenommen, dagegen ein Zusatzautrag von Hahndorf (Cass. Tagbl.), den Journalistentag, wenn ein neuer Preßgesetzeut- wurf drohe, zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen, ab- gclehnt. Ein anderer Gegenstand der Tagesordnung: „Die Tages presse und die Annonce nbure aux" beansprucht gleichfalls das besondere Interesse des Buchhandels. Der bezügliche Antrag des Refcrcntenl Vccchioni ans München) lautete folgendermaßen: „I. Der achte Deutsche Jourualistcutag empfiehlt iu Bezug auf das Annonccnwefeu überhaupt, insbesondere aber zur Ordnung des Ver hältnisses der Zeitungen zu den Annoncenbureaux die Handhabung folgender Grundsätze: 1) Abschaffung des Rabattes für alle direct aufgegcbencn Annoncen. 2) Abschaffung des den Annoncenbureaux bisher für jene Annoncen gewährten Rabattes, welche am Orte des Erscheinens der betreffenden Zeitung localer Natur sind. 3) Per- Vierzigster Jahrgang. pflichtung der Annoncenbureaux, von dem ihnen gewährten Rabatt nicht wieder Aster-Rabatt zu geben. 4) Alle von Annoncenbureaux eingesendeten Annoncen, Aufrufe, Reclamen u. dgl. sind von diesen nach dem Annoncen- oder Reclamenpreise zu bezahlen. Die Aufnahme einer Annonce soll verweigert werden, wenn dieselbe von Seite eines Annoncenbureaus oder eines Privaten von der gleichzeitigen Auf nahme einer Rcclame im Texte der Zeitung abhängig gemacht wird. Den Reclamen soll ein besonderer vom politischen Texte der Zeitung getrennter Raum angewiesen werden. 5) Vierteljährige Abrechnung mit allen Annoneenkunden, mit welchen die Zeitung in länger dauern dem Geschäftsverkehr steht. Gegenseitige Mittheilung der Namen unreeller und säumiger Kunden. II. Der achte Deutsche Journalisten tag beauftragt eine Commission von Mitgliedern 1) mit der Aus arbeitung einer an alle deutschen Zeitungen zu richtenden Denkschrift, in welcher dieselben zum Beitritt zu obigen Grundsätzen und zur Ertheiluug der Erlaubuiß cingeladeu werden, eine Zuschrift an die Annoncenbureaux zu richten, in welcher denselben mitgetheilt wird, daß die beigetretenen Zeitungen vom 1. Jan. 1874 beginnend nur noch mit jenen Bureaux im Geschäftsverkehr bleiben, welche ihre volle Zustimmung zu obigen Grundsätzen erklären, und ihren Geschäftsbe trieb mit denselben iu Einklang setzen werden. 2) Mit der näheren Erwägung, eventuell Gründung, einer Genossenschaft für den Betrieb eines Anuoueeuburcaus, unter Zugrundlcgung folgender Grundsätze: a.) Nur Zeitungsverleger, welche keine Annoncenbureaux besitzen, auch bei der Leitung eines solchen nicht bethciligt sind, und nur Herausgeber und Rcdaeteure von Zeitungen, deren Verleger kein Annoucenbureau besitzen, auch bei der Leitung eines solchen nicht bethciligt sind, können Mitglieder der Genossenschaft sein, b) Das Ccntralburcau und der Sitz der Genossenschaft ist in Berlin. In den größeren Städten werden besondere Filialbureaux errichtet. In den kleineren Städten ist eine der Expeditionen der dort erscheinenden Zeitungen als Agentur zu bezeichnen, e) Das Gcnossenschaftsbureau soll in vollständig freier Concurrenz zu den übrigen Anuoncen- bureaux stehen; es hat daher anch Annoncen für Zeitungen anzu- nchmen, die nicht zur Genossenschaft gehören, und es sind die Theil- nehmer der Genossenschaft berechtigt, nach wie vor Inserate von andern Bureaux anzuuchmen. III. Der achte Deutsche Jourualisten- tag erkennt als Ehrenpflicht der gcsammten periodischen Presse Deutschlands, die Aufnahme aller Annoncen, Reclamen u. dgl. zu verweigern, welche dem offenbaren Schwindel auf medicinischcm, ge werblichem, industriellem und commerciellemGebiete Vorschub leisten, oder welche die Schamhaftigkeit verletzen. Der Journalistcntag rechnet dabei auf die Unterstützung des gcsammten Publikums, insbe sondere aber des Standes der Acrztc und Apotheker." Nach längerer Debatte wurde auf Antrag von Petzet (Schics. Ztg.) beschlossen, daß eine Commission ernannt wird, welche die Veechionischen An träge I. uiü> ll. zu prüfen und anszuarbeiten, mit den verschiedenen 420
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