Erscheint jeden Montag. Mittwoch und Freitag i während der Buchhändler. Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaktion, — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. ^ 38. *- Leipzig. Mittwoch den 24- März. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostermcsse soll eine Ausstellung von neuen Düchcrn, Musikalicn und Kunstslichen im untern, links vom Eingang beleg-men Saale des Böcsengebäudes stattsinden, und sollen erforderlichen Falls beide im Erdgeschoß belegenen Säle zu diesem Behufe verwendet werden. Die wachsende Bedeutung der Ausstellungen sowie mehrfache bei uns eingegangene Beschwerden haben uns veran laßt, die nachfolgenden Bestimmungen zu treffen: tz. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probcarbeitcn von Zeichnern, Kupferstechern, Holzschneidern, Lithographen, und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Kunsthan dels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelaffc > Auch sollen neue Maschinen, Maschinentheile, Instrumente u. s. w. Aufnahme finden, insofern sie zur Herstellung der genannten Erzeugnisse Mitwirken und der Raum es gestattet. §. 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo mit der Bemerkung: „für die Aus stellung" beizufügen, auf welcher die Verkaufs-Nettopreise sowie sonstige Bezugs-Bedingungen anzugeben sind. §. 3. Auf den auszuftellcndcn Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandtcn Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Leitung der Ausstellung beauftragte Be amte angewiesen. Auf den im §. l. aufgeführten Maschinen u. s. w. steht cs jedoch dem Aussteller frei den Verkaufs preis zu vermerken. §. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurück genommen werden. tz. 5. Nur Mitglieder des Böiscnvercins der deutschen Buchhändler sind berechtigt, die Ausstellung zu beschicken. Auslän dische Buchhändler, sowie Nicht-Buchhändler haben sich der Vermittlung eines Mitgliedes des Börscnvereins zu bedienen. §. 6. Das Ausstellungslocal darf Seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden, tz. 7. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist auch für die bevorstehende Ostermcsse Herrn Eduard Wen gier von uns übertragen worden, und sind demselben die auszustcllenden Gegenstände spätestens bis zum 24. April einzusenden. Berlin, Leipzig und Stuttgart, den 12. März 1858. Der Vorstand dcs Dörsenvercins der Deutschen Duchhändlrr. Veit. Dr. E. Brockhaus. Theodor Liesching. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 73