Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn end Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahresprciS für Mitglieder des vörsenvercins e in Exemplar 10 für Nichtmitgliedcr 20 >2. — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den »njeigen: di- drktgespaltene Petltjeile odev deren Raum So Psg., nichtbuchhändlerische Anzeigen 30 Psg.; Mitglieder de» Börscn- vercinS zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg.. ebenso BuchhandlungSgehilfen für Stelle gesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum deS Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, 223. Leipzig, Montag den 25. September. 1899. Amtlicher Teil. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in New Hork Alle für diese Stelle bestimmten Zuschriften und Sendungen sind an die folgende Adresse zu richten: „Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag ((Isi-mau Loolr-, ^.rt- wall Nasio-L.Z6no^) Reinhard Volkmann, 11 Lu8t 16^ Ztrsst, New Dort". Die Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler können sich dabei der Vermittelung der Geschäftsstelle in Leipzig (Deutsches Buchhändlerhaus) bedienen. Die Veröffentlichung der Werke in Deutschland, welche in den Vereinigten Staaten geschützt werden sollen, darf nicht eher geschehen, als bis der Verleger durch die Amtliche Stelle in New Dort von der erfolgten Einsendung der Pflicht-Exemplare nach Washington brieflich oder (auf Wunsch) telegraphisch benachrichtigt ist. Die Kosten der Eintragung in den »OkckrrloAas c>t llitle-Lntriss ok tbs lübrwrikm ot 6ov§rs88« betragen pro Werk: für Mitglieder des Börsenvereins ^ 6.50 für Nichtmitglieder des Börsenvereins „ 8.— Für ein auf besonderen Wunsch des Verlegers durch den lübrrrriwn c>k 6ovArs88 auszustellendes gestempeltes Certifikat sind zu entrichten „2.25 Bei Einzeleinträgen von Werken, die aus einer Reihe von Nummern bestehen, tritt eine Ermäßigung ' ein, wenn deren Eintrag in den »6s.twloAas ot Iltis Lwilss ok tlls lübi-g-rilli, ot OovArs88« auf einmal geschieht, und zwar von Nummer zu Nummer um je 25 H. Die Ermäßigung erstreckt sich bis auf acht Nummern, so daß die erste Eintragung für Mitglieder des Börsenvereins „ 6.50 die achte und jede weitere „4.75 die erste Eintragung für Nichtmitglieder des Börsenvereins „ 8.— die achte und jede weitere „ 6.25 kostet. Die Kosten werden zusammen mit etwaigen besonderen Auslagen von der Geschäftsstelle des Börsenvereins ver rechnet und eingezogen. „Kreuzbänder" gehen in der Regel zollfrei durch, doch empfiehlt sich der größeren Sicherheit wegen die Ver sendung mittels Postpakets. Auf den Zolldeklarationen ist der niedrigste Nettobarpreis anzugeben. Eine Veröffentlichung der eingetragenen Werke findet im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel statt. Für die Erlangung des Oop^riZllt in den Vereinigten Staaten von Amerika sind insbesondere die folgenden Vorschriften zu beachten: 1. Von dem zu schützenden Werke (dem Buche, der Land- oder Seekarte, dem Plane, dramatischen oder musikalischen Werke, Stiche oder Holzschnitte) müssen vor oder doch spätestens an dem Tage der Veröffentlichung desselben in Deutschland: a) ein Exemplar des Titels; b) zwei vollständige Exemplare des Werkes an den Bibliothekar des Kongresses zu Washington abgeliefert oder einem Postamte innerhalb des Gebietes der Vereinigten Staaten übergeben werden, adressiert: lübrarmu ok 6<mArs88, IVüslliußsiou, O.. 0. Der Vorschrift zu rr) wird am besten durch Einsendung eines Abzugs des gedruckten Titelblattes des betreffenden Werkes entsprochen. Ist ein solches nicht vorhanden, so muß ein Titel mit dem genauen Namen und Wohnort des Antrag stellers für das 6op^ri§bt besonders gedruckt werden. Letzteres kann auch mit Schreibmaschine geschehen. Für jede Eintragung ist ein besonderer Titel nötig, und zwar in der Größe des üblichen Geschäftsbriefpapiers. Ist das Werk noch nicht fertig gestellt, bezw. die Fertigstellung desselben zeitlich nicht genau abzusehen, so kann der Titel vorher allein eingetragen werden. Doch ist es in diesem Falle notwendig, daß das Werk selbst möglichst bald erscheint, und daß die erforderlichen Exenrplare nach Washington gesandt werden. l-e-echsundseqzigslei Jahrgang. 914