für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 43. Dienstags, den 30. Mai 1837. Gesetzgebung. Durch den Rach der Stadt Leipzig wurde auf Verord nung des König!, hohen Ministern am 23. Mai verboten: Schaubcrg, actenmäßige Darstellung der über die Ermordung des Studenten Lessing in Zürich geführten Untersuchung. Zürich, Schultheß. Beilageheft hierzu. Ebendas. Der Mord, verübt an L. Lessing rc. Zürich, Orell, Füßli u. Comp., sowie alle über dieselbe Untersuchung in der Schweiz etwa noch erscheinenden Schriften. Buchh andel. Neue Ansicht vom literarischen Eigenthum. (B c s ch l u ß.) Wird das Schicksal der Schriftsteller viel verbessert sein, wenn ein Gesetz verbietet, daß Jemand ohne ihre oder ihrer Kinder Einwilligung ihre Werke drucke? Gewiß größer, als für ein solches, würde ihr Dank sein, wenn man ihnen sagte: „Hier ist ein Gesetz, welches euren Nachkommen fortwährende Einkünfte zur Belohnung eures Fleißes bietet!" Ich will die Thatsachen aufführen, deren Betrachtung mich zu der Idee geleitet hat, welche ich als Grundlage ei ner neuen Gesetzgebung in der hier abgehandelten Beziehung Vorschlägen möchte. Ich habe bemerkt, daß im Allgemeinen die Werke erst dann besonderes Glück machen, wenn sie von den Fesseln des Privilegiums befreit sind. Von Demoustier's Briefen über die Mythologie z. B. erschien während des Lebens des 4r Jahrgang. Verfassers nur eine Auflage; in den 10 Jahren des Pri vilegiums nach seinem Tode (1801—11) erschienen drei, und in den folgenden 10 Jahren (— 22) 12 Ausgaben, die zu einer großen Anzahl von Exemplaren zu rechnen sind, da mehrere darunter stereotypirt waren. Von Bitaube's Uebersetzung des Homer erschienen 4, und in den 10 ersten Jahren nach Erlöschung des Privilegiums 10 Ausgaben, von la Harpe's oonrs clo Ut. während la Harpe's Leben und der 10 Jahre nach seinem Tode nur eine, in den folgenden 10 Jahren zwölf Ausgaben. Ich hätte übrigens auch schon durch bloßes Nachdenken auf dieselbe Idee kommen können, auf welche mich die Be trachtung der Thatsachen geführt hat. Es gicbt nämlich außer der Gediegenheit und dem Nutzen eines Buches, außer der Popularität, die so viel zu dessen Verbreitung beiträgt, noch ein sehr wichtiges Mittel zur Beförderung des Absatzes, näm lich die Betriebsamkeit des Handels. Sic paßt auf jeden Zufall auf, sie erspäht das Bedürfniß und die Grillen, horcht den Geschmack aus und berathschlagt die Mittel, Jedem zu genügen. Und der Handel kann am besten seine Industrie und seine Eapitale auf Werke verwenden, die Gemeingut sind. Das Ergreifen der Umstände ist eine wichtige Sache jm Handel, aber da wenig fruchtbar, wo Privilegien bestehen. Haben wir nicht gesehen, daß Lefevre dieselben Werke, die schon in Aller Händen zu sein schienen, Meliere, Cor neille w. oft hintereinander immer mir gleichem Erfolge ge druckt hat? Aber dieser geschickte Verleger machte auch bald eine Prachtausgabe für die Bibliotheken, bald eine wohlfeile; bald eine, bei weicher mehrere Bände in einem vereinigt wa ren, bald eine Taschenausgabe, und wechselte so beständig im Preise, im Format u. s. w., je nach dem Geschmacke, den 72