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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Erscheint Börsenblatt Beiträge Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Sigeuthum de« Börlenderein« der Deutsche» Buchhändler. 291. Leipzig, Mittwoch den 17. December. 1879. Nichtamtlicher Theil. lieber die Tugespressc. Das Anzeige- und Recensionswesen. (Schluß aus Nr. 289.) Es ist wohl überflüssig, anzuführen, weil es als allgemein bekannt vorausgesetzt werden darf, daß die bedeutendsten Lehrer der Volkswirthschast, welcher Richtung sie immer angehören, sich von jeher gegen das Ueberhandnehmen der Anzeigen in politischen Blättern ausgesprochen haben. Sie haben unsere heutige Lage, wonach in den meisten Fällen Anzeigen die Richtung der Blätter dictircn, richtig vorausgcsehen. Selbst in den sog. politischen Theil mancher Zeitungen, über den Redactionsstrich haben sich die Inserenten einzuschleichen gewußt. Allerdings öffnet man den geweihten Raum nur den sog. Reclamen, Anzeigen, für die etwa das Zwei- bis Achtfache der gewöhnlichen entrichtet wird. Durch diese erhöhten Gebührensätze legt man eingestandenermaßen von vornherein den Reclamen einen besonderen Zweck unter. In der von Schmölder an der Hand des Mosse'schen Tarifs auf gestellten Tabelle von Blättern, die Reclamen besonders berechnen, sind Zeitungen aller Richtungen vertreten. Neben der Germania die Vossische Zeitung, die Kreuzzeitung und das Hauptblatt aus „Frankreich am Main", die Kölnische Volkszeitung und die Tribüne (letztere mit dem höchsten Satze, einfache Anzeigen 35 Pf. die Zeile, Reclamen 3 M.); die Kölnische Zeitung ist sogar mit drei verschiedenen Sätzen vertreten, 40 Ps. sür die gewöhnliche An zeige, 150 ißf. für die gewöhnliche Reclame, 300 Ps. sür die Reclame in Actiengesellschaften. Schmölder gibt mit Recht sein Befremden über diese Verschiedenheit der Gebührensätze kund. Dabei besitzen nicht alle Blätter die — um es so zu nennen — Offenheit der Elbcrselder Zeitung, welche am Kopfe ihres Blattes den Tarif für Reclamen über dem Redactionsstrich (1 Mark pro Zeile) angibt. Mit welchen Mitteln zur Blüthezeit der Gründerperiode gewisse Actiengesellschaften sich die Protection leitender Blätter erkauft oder wenigstens zu erkaufen versucht haben, ist männiglich bekannt. In jener Zeit war, wie ein Schriftsteller in den Grenzboten 1873 sagt, „jedes einzelne Blatt förmlich zu einem Vogelherd geworden, welcher den Gründern gegen die Verpflichtung, einen Theil der Beute an die Eigenthümer abzugeben, zur Jagd aus Gimpel und anderes einfältiges Gefieder überlassen wurde". Die Anzeigenwirthschaft ist ein sehr einträgliches Geschäft geworden. Gegen die angesetzten Preise sind die Auslagen nicht nennenswerth. Bei Zeitungen kann als maßgebend die Berechnung gelten, daß das Abonnement die Kosten der Herstellung re. decken muß, der Gewinn aus dem Jnseratenthcil der Capitalzins des Verlegers ist. Die Jagd auf Inserate wird nicht zuletzt im Buchhandel verspürt. Größere Verlagsbuchhandlungen werden Sechsundvicrzigst-r Jahrgang. namentlich gegen die Weihnachtszeit hin mit Einladungsschreiben förmlich bombardirt. Zahllose Kataloge werden empfohlen, man überbietet sich in der Gunst der Bedingungen. Gegen diesen Betriebsmodus des buchhändlerischen Geschäfts tritt seiner jetzigen Bedeutung nach ein anderer, welcher in früherer Zeit weit größere Wichtigkeit beanspruchen durste, sehr zurück. Bevor der Appell an die Aufmerksamkeit des Publicums gegenüber literarischen Erzeugnissen in Anzeigesorm das Herrschende geworden, galt die Kritik, das sog. Recensionswesen als ein besonders günstiger Weg derBekanntmachung erschienener Druckschriften. Daß Zeitschristen- Redactionen die zu recensirenden Bücher dem Verleger bezahlten, ist schon ein Jahrhundert her. Wenigstens wird im Archiv sür Buchhändler, herausgcgeben von I. I. Palm, Jahrgang 1795 erwähnt, daß die Jenaer Literaturzeitung lediglich im ersten Jahre ihres Erscheinens (1785) alle recensirten Bücher unter Ab zug von */z Rabatt bezahlt, diese Einrichtung aber schon im zweiten Jahre geändert habe, indem sie die betreffenden Werke gratis verlangte. „So war" — sügt Palm hinzu — „das Blatt im Gleise aller übrigen." An die Bezahlung recensirter Bücher denkt heutzutage kein Verleger mehr. Ihn berührt schon wohl- thuend als Zeichen außerordentlich honorabler Gesinnung, wenn das Literarische Centralblatt durch Vermittelung der Expedition des Meßkatalogs um Gutschrift der besprochenen Bücher ersucht. In der Regel geht die Klage dahin, daß ost nicht einmal der größere Theil der versandten Recensionsexemplare von Büchern eine Besprechung erfahren. Das ist eine leidige Thatsache. Die Verpflichtung seitens einer Redaction, unverlangt bei ihr ein gehende Bücher zu recensiren, kann nicht rechtlich erwiesen wer den, ist demnach illusorisch; selbst die moralische Verpflichtung dazu wird offen geleugnet. So zählen oft ^ von minderwerthigen Werken zu den verlorenen und der ehemalige Besitzer hat höchstens die wenig angenehme Aussicht, seinen Freiexemplaren auf dem Trödelmarkt oder in antiquarischen Katalogen wieder zu begegnen. Das ganze Recensionswesen liegt sehr im Arge». Unsere Schrift steller von Berus, von denen zwölf ein Dutzend machen, urtheilen gewerbsmäßig über All und Jedes. Bei einiger aufmerksamer Beobachtung begegnet man wieder und wieder denselben banalen Phrasen, mit welchen Alles abgethan wird. Was bei einem Drama glänzende Diction, heißt bei einem geschichtlichen Werke brillanter Stil, bei einem lyrischen Producte tiefempfundene Sprache, bei Naturschilderungen farbenreiche Darstellung, bei einem Gcniäldc vorzügliche Technik, bei einer musikalischen Leistung überraschende Gedankentiefe und originelle Wiedergabe. Aus allen solchen Gemeinplätzen verräth sich neben der geistigen Hohlheit des Schreibers namentlich die Oberflächlichkeit der Beurtheilung, die sich in der Regel auf die Lesung der Vorrede oder eine einzige 714
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