Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt stud an die Redaction. — Jnse, rate an die Ervedttt o n desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentbum des Börsenvereins.der Deutschen Buchhändler. M 72. Leipzig, Montag den 6. Juni. —- 1859. Amtlicher Thei l. Bekanntmachung. Auf Veranlassung mehrerer Mitglieder des Börsenvereins hat heute im Beisein des Vorstandes eine Besprechung über die ocsterreichischen Zahlungsvcrhaltnisse statlgefunden. Man ist dabei von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Abwickelung der Rechnung 1858 nicht der Gegenstand einer allgemeinen Vereinbarung sein kann, daß es jedoch gerathen sei, in Beziehung auf die laufende Rechnung einen Modus ausfindig zu machen, über den ein möglichst großer Theil der deutschen Buch händler sich verständigen könne. Der nachfolgende Vorschlag hat die Zustimmung der Anwesenden erhalten: 1. Der oesterreichische Sortimentsbuchhändler übernimmt die Verpflichtung, dem Publicum den Thaler nicht über 2 Gulden zu berechnen. 2. Zur Ostcrmcsse 1860 wird der Durchschnittscours, den der Thaler in den drei ersten Monaten des Jahres 1860 über 2 Gulden gehabt hat, vom Börsenvorstand nach dem Wiener Courszettel berechnet. Die sich hiernach ergebende Differenz wird von den Verlegern und den Sortimentsbuchhändlern je zur Hälfte getragen. 3. Wenn bessBerechnung des Thalers zu 2 Gulden ein Gewinn für den Sortimentsbuchhändler sich Herausstellen sollte, so verzichten die Verleger im voraus auf die Betheiligung an dem Gewinne. 4. Diese Vereinbarung kommt nur Denjenigen zugute, welche in der Ostermesse 1860 richtig bezahlen. Wir jind ersucht worden, diese obigen Vorschläge zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und bitten diejenigen Collegen, die denselben beitreten wollen, uns davon zu benachrichtigen. Die Namen der zustimmenden Firmen werden durch das Börsenblatt veröffentlicht werden. Leipzig, den 25. Mai 1859. Der Vorstand des Aö'rscnvcreins der Deutschen Kuchha'ndter. Bekanntmachung. Daß laut Beschluß vom vorigen Jahre der letzte Meßbörscn- kag auf: Mittwoch, den 8. Juni fällt, an diesem Tage die Vergünstigung der Mcßzahlung erlischt, und alle spätern Zahlungen nur in Courant geleistet werden können, wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Der Börsensaal wird an diesem Tage von früh 8 Uhr an geöffnet sein. Leipzig, den 3. Juni 1859. Die Deputieren des Kuchhandcls zu Leipzig. Fried r. Fleisch er. Vorsitzender. Bekanntmachung. Nr. 56. des Börsenblattes, vom 13. Mai d. I. enthält das neue Verzeichniß der Mitglieder des Unterstützungs-Vereins. Da dessm Vollständigkeit und Richtigkeit sehr wünschenswerth, so ergeht hie:- SechSundjwanngster Jabrgana. mit an jedes Mitglied die Bitte, sich überzeugen zu wollen, ob der Name überhaupt und ob auch richtig darin aufgeführt ist; — entgegengesetzten Falls beliebe man dem Cassirec Ludw. Oeh- migkc gefällige Anzeige zu machen. Diese Bitte gilt besonders auch denjenigen Herren Gehil fen, welche sich jetzt in einer anderen Handlung, als genannt, befinden. Berlin, 18. Mai 1859. Der Vorstand. iKönigl. Sächsische Bekanntmachung, das Verbot der Noten der Thüringischen Bank betreffend. Nach der von dem Ministerium des Innern unterm 3. August 1857 erlassenen Bekanntmachung (Börsenbl. 1857, Nr. 100.) wa ren in Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 18. Mai des selben Jabres neben anderen auch die Noten der Thüringischen Bank als Zahlmittcl im inländischen Verkebr für zulässig erklärt worden. 158