für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von een Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvcreins. 94. Dienstags, den 26. Oktober 1841. Einige Worte an der Zeit für die rcsp. Derlagö- unv Sortimcntöhandlungcn, von einem College». Sehr viele Verlagshandlungen sangen jetzt an ihre SortimentscoUegen dadurch zu beeinträchtigen, daß sie sich der Militair- und Eivilbeamtcn rc. zum Vertriebe ihrer Un ternehmungen bedienen, durch diese Subscribentcn ja. 'mcln lassen, und in ihren Ankündigungen und Prospekten sagen: „Privatsammler, welche sich direct an die Vcrlagshand- „lung wenden, erhalten auf 6 untergebrachte Exemplare das „siebente frei und genießen überdies noch außerordentliche „Vortheilc." Sagten sie dafür: Wer sich für dieses Un ternehmen interessirt, 6 Exemplare davon anbringt und selbige durch die zunächst gelegene Buchhand lung bezieht, erhält von derselben ein Freiexemplar; so könnte sich der im Kreise wohnende Sortimcntshändler die Sache noch gefallen lassen. Referent erhält fast in jedem Postpackcte Bcischlüssc an Behörden und Ober-Offiziere, und noch weit mehr solcher Verlagsanzeigcn und Subskriptionslisten gehen auf direktem Wege an dieselben, wie ec aus sicherer Quelle weiß. Wäh rend nun gut besoldete Beamte das Freiexemplar und andere Vortheile genießen, geht der seine Abgaben entrichtende Sor timentshändler leer bei dem Unternehmen aus. Deshalb sollten solche Beeinträchtigungen von den Regierungen nicht geduldet werden; aber leider bieten Letztere in den Preußi schen Staaten selbst Werke aus, wie ein jeder in den Amts blättern lesen kann: weshalb cs denn wohl zum Ressort des Buchhändler-Vorstandes gehöre, dies zur Kcnntniß der höchsten Staatsbehörde zu bringen, und um Abstellung dieser Eingriffe in gewerbliche Rechte zu bitten. Gewiß ist es, daß, wenn der Ehcf einer Behörde seinen Untergebenen ein Buch empfiehlt, dieselben nicht wohl umhin können solches zu kaufen; aber sollten diese krummen Wege, die der rechtliche Mann vermeidet, nicht in grade ver wandelt werden können? Ist das Werk gut, und braucht 8r Jahrgang. es der Beamte, so wird er sich dasselbe schon auf dem graben Wege des Buchhandels verschaffen. Diese Ma xime wird nicht hier bloß, sondern auch in Zeitschriften und andern Wecken, und namentlich in „König, über die Erziehung des Landvolks," gerügt, wo es heißt: „daß es nicht zu billigen sei, wenn Schulinspcckoren und Schulrätheschriftstellertcn und verlangten, daß die Schulen ihrer Diöccse solche pädagogische Schriften auch in Gebrauch nehmen sollten, wodurch vielleicht andere und bessere derar tige Werke aus den Schulen verdrängt würden." Ein zweites Ucbcl für die Sortimentshändler ist der Subscribentcnsammler, oder, wie selbige sich jetzt lieber nennen, der Geschäftsreisende. Obwohl in Preußen die Königliche Regierung ein Verbot gegen das Einsammeln von Unterzeichnungen aus Druckschriften, im Umherziehe» außer den polizeilichen Kreisen, erlassen hat, so mehrt sich doch die Zahl dieser Geschäftsreisenden mit jedem Tage, und es gicbt in Preußen wie im Anslande Handlungen, die deren 5 bis 6 haben, ohne daß der Staat vielleicht eine Kcnntniß davon hat. Aber nicht allein Subskribenten sammeln sie ein, sondern diese Leute führen, ganz dem Preußischen Ge setze zuwider, — die Waare gleich mit und verkaufen solche an die Unterzeichner; froh muß dann der im Kreise woh nende Sortimentshändler sein, wenn ihm, gegen einige Pro zente, die Fortsetzung vom 2. oder 3. Hefte an übertragen wird; indcß häufiger noch wenden diese Fußreisendcn die Austhei- lung Buchbindern und Lohnbedienten, mithin Unbefugten zu. — Noch andere Verleger lassen den Behörden, den Super intendenten und Schulvorstchern fast dieselben Vortheile zuflie ßen, welche sie dem Sortimcnscollegen gewähren; doch giebt cs auch Ehrenmänner, die dergleichen Anträge ablehnen und sie mit der Bestellung an die nächstgelegcne Buchhandlung verweisen. Aber wieder andere giebt's, die den Magisträten den Vertrieb in der Art an's Herz zu legen wissen: einmal, 172