für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u s g e g e b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^-95. Dienstags, den 29. October 1839. Uebcr den EinrückungSzwang von Bücher-Anzeigen in Berlin. (Nach des Verfassers Wunsch aus der Süddeutschen Buchhändler- Zeitung hier abgedruckt.') Eine kostspielige und umständliche Sache ist's mit dem Einrücken von Bücheranzeigen in Berliner Zeitungen. Bekanntlich darf dort keine Bücheranzeige in eine Zeitung ausgenommen werden, wenn sie nicht zugleich in das Jntelligenzblatt cingerückt wird. Dieses Jn- telligenzblatt (täglich in mehreren Bogen erscheinend) ist angefüllt mit Anzeigen von frischen Würsten, gesalzener Butter, Hausknechts-, Markörs-, Dienstmädchen-Gesuchen u. d. m. Und mitten in diesem Chaos von Anzeigen aller Art stehen nun Ankündigungen neuer Bücher! ! Den Verleger muß ein Gefühl des Schreckens und der Scham ergreifen, wenn er die Titel seiner Verlagswerke in solcher bunten Gesellschaft antrifft. Daß auch nicht der geringste Voctheil für ihn aus dieser gezwungenen Ein rückung, die er mit schwerem Gelbe bezahlen muß, hervor gehe, ist ohnehin klar. Denn cs wird kein Mensch, der sich um Literatur bekümmert, dieses elende Blatt in die Hand nehmen, es sei denn zu Zwecken, bei denen er seine Augen nicht anzustrengen braucht. Schreiber dieses kennt den Grund dieses Einrückungs- zwangcs nicht genau. So viel er sich erinnert, hat man ihm s. Z. gesagt, das Geld, das man auf diese Manier mache, würde zu einem milden Zwecke — Jnvaliden-Unter- stützung oder dergleichen — verwendet. Man brachte die Einrichtung in Verbindung mit der Legende von einem heiligen Handwerksmann. An andern Orten wird auf andere Weise für solche Unterstützungsgelder gesorgt; — 6r Jahrgang. ^ es scheint nicht ganz gerecht, daß durch solche indirecte Be steuerung Ausländer — und hauptsächlich Ausländer — mit zur Zahlung derselben gezwungen werden. Ist es indessen wirklich nicht anders zu machen, wohl: so nenne man das Kind beim wahren Namen und ver wandle den Zwang zur Einrückung in eine Stempelabgabe für jede Anzeige; erspare aber den Verlegern den Verdruß, ihre Bücher in einem Blatte ankündigen zu müssen, das dafür nicht paßt und literarischer Anzeigen nicht würdig ist. Da dieser Zwang nur in Berlin und sonst in keiner andern Preußischen Stadt besteht *), so scheint er auch nur aus einem localen Privilegium zu fußen. Preußen ist ganz Deutschland mit Abschaffung alter, dem jetzigen Zu stande der Gewerbe unangemessener und schädlicher Insti tutionen vorangegangen; Preußen ist (neben Sachsen) der Staat, wo die Gesetzgebung mit der größten Umsicht und Sachkenntniß literarische Interessen sicher gestellt hat. Gewiß dürfen wir hoffen, daß auch die Abschaffung dieses lästigen, für den Buchhandel mit nicht unbedeutenden Ko sten verknüpften Privilegiums zu erreichen sei, wenn nur das Unbillige und Schädliche desselben klar nachgewie sen wird. Vor Jahren schon hat die Nicolai'sche Buchhand lung mit einigen anderen Berliner Eollegen (vergebliche) *) Dem ist nicht also: nach neueren Erfahrungen ist man in Breslau, Königsberg rc. demselben Verfahren unterworfen: wenn also ein Buchhändler (Ausländer!) seinen Verlag in Berlin und diesen Städten aokündigcn will, so ist er drei Mal zugleich zu einer nutzlosen Einrückung ge zwungen. — Es kommen Fälle vor, wo dieser Zwang für ein Buch mehr kostet, als die ganze directe Steuer, welche der Verleger pr. Jahr in seinem Vaterlande zu zahlen hat! 174