für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeden von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 29. Freitags, den 15. Juli 1836. Buchhandel. Nachdruck. Stuttgart, 30. Juni. In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer war die Berathung des Berichts der Justizgesetzgebungs - Commission über den Antrag des Abg. Menzel: „die Regierung um ein Gesetz zu bitten, wodurch der Na chd ru ck, als ein das Eigenthum beein trächtigendes, der öffentlichen Moral schädliches und die Ehre des Würtembergischen Namens vor dem Auslande verun glimpfendes Institut, unbedingt aufgehoben werde",- — an der Tagesordnung. (Berichterstatter Pfizer.) Der erste Eommissionsantrag geht dahin: Die Regierung um den Entwurf eines Gesetzes zu bitten, wodurch, unab hängig von Erlangung eines Privilegiums gegen Nach druck, die Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck sicher gestellt werden. Geh. Rath v. Schlayer will nur kurz bemerken, daß die Negierung schon längst mit einem solchen Gesetzentwürfe gefaßt sei, der schon der Stän deversammlung übergeben worden sein würde, wenn nicht allgemeine Bestimmungen von Seiten des Bundes für ganz Deutschland in dieser Beziehung demnächst zu er warten ständen'). Literatur. Fortsetzung aus Nr. 24. 3) Denkmal in Stereotypen , den Manen Gutenberg's geweiht von Vincenz von Pallhausen im Jahre 1805 und zurvierten Säcularfeier der Buchdruckerkunst mit *) Wir boffen in der nächsten Nummer des Börsenblattes Ausführlicheres hierüber mittheilen zu können. 3r Jahrgang. lithographirten Federzeichnungen zu Johannis 1836 herausgegeben von Pcogel. gr. 4. München. Vincenz von Pallhausen in München machte im Jahre 1805, unterstützt durch den geschickten Tylographen Th. Neuer, einen Versuch zu stereotypiren. Anfangs wollte die Sache nicht glücken und viele Platten mußten bei Seite gelegt werden, ehe es endlich gelang, fehlerfreie herzustel len. Nun ist ein Theil jener ersten verunglückten Platten jetzt Eigenthum deS Herrn Progcl und wurde von ihm zu einer freundlichen Gabe zum Jubiläum der Buchdrucker kunst benutzt, um so paffender, dg der Inhalt der Platten ein Gedicht auf Gulenberg ist. Das Hauptinteresse der Schrift liegt indcß natürlich darin, das sic eine Probe der ersten in Baiecn gegossenen Stereotypen ist. Es leuchtet nämlich ein, daß die hier und da ausgesundenen Beweise von weit früher in Gehcauch gewesenem stehenblsibenden Satze, wie z. B. die in dem Vorworte zur hier angezeig- ten Schrift erwähnten, in der Hofbibliothek zu München befindlichen Holzschnittafeln vom Jahre 1553, deren Text aus bleiernen Lettern besteht, die Landtafel von Philipp Apian, sowie die im Jahrgange 1834 deS Börsenblattes (S. 364) erwähnte Holzschnittasel auf der Stgdtbihlio- thek in Augsburg mit Unterschrift aus gegossenen Lettern, nicht als Beweise von vorhandenen Stereotypen gelten kön nen, da, wiewohl die Grundbedeutung des Worts nichts weiter als „feststehender Satz" ist, wir doch jetzt einen ganz andern Begriff damit verbinden. Der Gedanke, den Satz zu einem Buche durch Zusammenlöthen der Lettern aufbe- wahrbar zu machen, ohne dabei in Gefahr zu sein, daß et was daran verrückt werde, ist noch sehr weit von dem ver schieden, ihn inGyps oder meine andere Masse abzudruckcn 51