Erscheini nutzer EonntagS täglich. — BiS Abend» 7 Uhr eingehende An,ei- gen kommeninderzwelinächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Bcinägc für da» Börsenblatt ftnd a» dle Redaction, — Anzei gen aber an dleEzped 1 tt»ri desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BörsenvcrcinS der Deutschen Buchhändler. 98. Leipzig, Donnerstag den 30. April. — 1868. Amtlicher Th eil. Bekanntmachung. Die in der vorigen Oster-Messe bestimmte Geschäfts-Ordnung während der Buchhäudlermesse hat sich vollständig bewahrt, und haben wir beschlossen, daß dieselbe auch während der diesjährigen Buchhändlermesse in nach stehender Weise maßgebend sein soll: 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostcrmcß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammenkünfte anberaumt, in Leipzig spätestens am Donnerstag vor Cantate, Vormittag. 2) Die Mitglieder des Rechnungs-Ausschusses haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß ihre Bcrathungcn am Freitag vor Cantate, Vormittag, die Mitglieder der übrigen Ausschüsse, daß ihre Zusammenkünfte am Sonnabend vor Cantate, Vormittag, ihren Anfang nehmen können. Es werden von Seiten des Börscn-Archivariats desfallsige besondere Einladungen mindestens 14 Tage vorher ergehen und haben die Ausschußmitglieder, die am Erscheinen verhindert sind, bis Mittwoch vor Cantate ihre Entschuldigungen beim Börsen-Archivariat einznreichen. 3) Die Hauptocrsammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittag H9 Uhr statt. Wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen. Unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geldbuße von 1 Thalcr. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Anszählen der Stimmzettel stattzu- findcn, derart daß vor Schluß der Versammlung wenn möglich die Namen der Neugewähltcn, mindestens der Name des ncugewählten Vorstandsmitgliedes und seines Stellvertreters proclamirt werden kann. 4) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet, erst Montag nach Lantate, den 11. Mai beginnt das Abrcchnnngsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittag 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichen Leipziger Commissionärc sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung einzufindcn. Die auswärtigen Sortimentshandlungen werden ausdrücklich auf diese Bestimmung im wohlverstandenen eigenen Interesse mit dem Bedeuten hingewiescn, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungslistcn, genau bis zu den ihnen von ihren Com missionären bezeichn etcn Tagen besorgt zu sei», um jenen das pünktliche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 5) Jeder, welcher für fremde Firmen abrechncn und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Commissionär be scheinigt beim Archivar (während der Messe im Börsengebäude anwesend) einzureichen, von denen das eine Exemplar abge- stempclt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird. 6) Nur Börscnmitgliedcr sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 7) Bei den Mcßzahlnngen sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Cassenan- weisungen, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalcrn und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellcn in Leipzig errichtet haben. Berlin, Gotha und Leipzig, den 17. März 1868. Der Vorstand des Mrsenvereins der Deutschen Guchhändler. Julius Springer. E- F. Thienemann. Franz Wagner. 171 FüilfiliMreißigiikr Jahrgang.