Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 72. Freitags, den 8. September 1837. Protocoll der Berathung der Buchhändler, Buchdru-: cker, Gelehrten und Anderen am sechzehnten August achtzehnhundert sieben und dreißig zur Festsetzung des Tags der Sacularseicr der Erfindung der Buchdrucker kunst mit beweglichen Lettern *). Geschehen Mainz den 16. August 1837 im Hofe zum Gutcnberg. Die aus 170 Personen (wovon die Meisten ihre Namen in ein Stammbuch, welches dem Gegenwärtigen beigelegt wurde, zum Andenken ihrer Theilnahme an der heutigen Berathung wie an der übrigen Feier eingeschrieben haben) bestehende Versammlung beruft den Präsidenten der Gu- tcnbergs - Commission, Großherzoglich Hessischen Oberge- richtspräsidcnten Herrn vr. Joh. Bapt. Pitschaft zum Vorsitz und wählt den Oberforstrath G. W. Freiherrn von Wedekind und den Secretair der Mainzer Lieder tafel, Untergerichtsschreiber Bittong, zu ihren Secretairen. Der Präsident schlägt vor, die Berathung mit folgen den allgemeinen Vorfragen zu beginnen: *) Nur die haupsächlichcn, den Gang der Verhandlung ent scheidenden Aeußcrungen und die Beschlüsse wurden in das Pro tokoll ausgenommen. In Ermangelung eines Stenographen mußte man sich hierauf beschränken. Der Versuch, das viele Treffende und Schöne, welches außerdem im Laufe der Dis kussion und bei Entwickelung der Ansichten von mehreren Red nern gesagt wurde, nun noch aus dem Gedächtnisse nachträg lich dem Protokoll cinzuverlclbcn, würde dem Charakter einer solchen Urkunde widersprechen. Das Protokoll wird daher so veröffentlicht, wie es während der Verhandlung selbst, ihrem Gange folgend, geschrieben, am Schluffe der Versammlung vor- gclescn und von den Anwesenden genehmigt worden ist. (Anmerkung des Protokollführendc» Sccrctairs.) 4r Jahrgang- 1) ob eine präliminaire oder definitive Entscheidung über den jetzigen Gegenstand der Berathung Statt finden solle, und im Falle des echteren, glaube er, daß die ses nur durch Aussetzen einer Preisfrage geschehen könne, wozu durch Beiträge ein Preisfonds zu bil den sei. 2) Im Falle der Bejahung der letzteren Frage, welches Preisgericht über die Preiswürdigkeit entscheiden soll? etwa eine von den drei Akademieen der Wissenschaften zu Berlin, zu Göttingen oder zu München? Herr Gutzkow machte bemerklich, daß es sich hier weniger von der wohl unauflösbaren Aufgabe handle, den Zeitpunkt, wann eigentlich die Erfindung gemacht worden sei, wissenschaftlich zu ermitteln, als vielmehr von der Wahl des Tages zur Begehung der Säcularseier. Herr Aull, GroßherzoglichHessischer quiescirter Kceis- gecichts-Prästdent zu Mainz, stimmt dieser Bemerkung bei und hebt unter Anderem hervor, daß auch die Absicht des Vorstandes hiesiger Stadt bei Veranlassung der heutigen Berathung nicht auf wissenschaftliche Beantwortung der erwähnten Frage, sondern auf conventionelle Bestimmung des Termins der Säcularseier gerichtet gewesen sei. Herr Aull schließt seinen Vortrag mit dem Wunsche, daß die heutige Verhandlung eine Uebereinstimmung der civilisirten Well (insbesondere Deutschlands) in den Tagen veranlassen möge, an welchen sie die Säcularseier der Erfindung be geht. Hierzu scheine ihm das vierzigste Jahr des Jahr hunderts am meisten sich zu eignen. Herr Buchhändler C ampe aus Nürnberg erklärt sich mit den vorigen Rednern einverstanden, die heutige Ver sammlung könne kein wissenschaftliches Gericht zur Ent- 125