für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 14. Freitags, den 3. April 1835. Bekanntmachungen. Monat Marz sind in den Verein der Buchhändler zu Leipzig ausgenommen und in dessen Rolle eingetragen worden: Hr. Adolf Fourncs t - Carl Hochhauscn f unter der Firma, Allgemeine Niederländische Buchhandlung, - Or. Emil Christian Güntz, welches, der bestehenden Ordnung gemäß, hiermit amtlich bekannt gemacht wird. Leipzig, den 1. April 1835. Die Deputirten des Buchhandels zu Leipzig. Um Irrungen zu vermeiden, erlauben wir uns, die Inhaber der Actien zu dem Bau einer deutschen Buchhandlerborse darauf aufmerksam zu machen, daß in der Zahlwoche der bevorstehenden Ostermesse 1835 die zweite Hälfte des Capitals für jede Actie, unter Abzug der 3 A Zinsen auf die bereits gezahlten 50 Lhalcr, — also mit 48 Thlr. 12 Gr. Conventionsgeld, zu berichtigen ist. Gegen Zahlung dieser 48 Thlr. 12 Gr. und Rückgabe der über die bereits gezahlten 50 Thlr. ausgestellten Quittung werden die Actien selbst gleichzeitig in Empfang genommen. Wir verweisen deshalb auf §. 3. des Actienplans und ersuchen nur noch diejenigen Inhaber von Actien, welche zur Ostcrmesse hier anwesend sein werden, die ihnen ertheilte Quittung zur Rückgabe mit hierher zu bringen, — diejenigen aber, welche die bevorstehende Messe nicht besuchen werden, ihre Herren Commifsion- naire unter Einsendung jener Jnterimsquittung zur pünktlichen Einzahlung der zweiten Hälfte des Capitals, für jede Actie, also mit 48 Thlr. 12 Gr. Conventionsgeld, zu beauftragen, da bei späterer Berichtigung die ses Betrags Verzugszinsen vom Zahltage ab erstattet werden müssen, weil die Actien im nächsten Jahre für den vollen Zeitraum verzinst werden. Leipzig, den 1. April 1835. Der Verwaltungsausschuß der deutschen Buchhändlerbörse in Leipzig. S. Jahrgang. 2«