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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-02-25
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1874
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18740225
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187402255
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1874
- Monat1874-02
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Erscheint außer Sonntag? täglich. — Bis srüh s Nstr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den «eitrige für das Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum dcS BörscnvereinS Vcr Deutschen Buchhändler. Leipzig, Mittwoch den 25. Februar. 1874. Amtlicher Theil. Einladung zur Generalversammlung des Unterstützungsvrrcins deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehilfen. Die diesjährige statutengemäße Generalversammlung des Nnterstützungsvereins findet Sonntag, den 29. März d. I. Vormittags 11 Uhr im Saale des Architektenvereins (Wilhelmstraße 118) in Berlin statt. Tagesordnung: « 1) Bericht des Vorstandes über das Jahr 1873. 2) Bericht des Rechnungsausschusses. 3) Antrag des Vorstandes: Decharge zu ertheilen. 4) Wahl eines Vorstandsmitgliedes an Stelle des statutengemäß ausscheidenden Herrn W. Hertz. (Herr W. Hertz ist statutengemäß wieder wählbar.) 5) Wahl eines Mitgliedes des Rechnungsausschusses an Stelle des statutengemäß ausscheidenden Herrn H. Kaiser. (Herr H. Kaiser ist statutengemäß wieder wählbar.) Etwaige weitere Anträge für die Tagesordnung sind dem Vor stande bis spätestens 23. März d. I. schriftlich einzureichen. Berlin, den 20. Februar 1874. Der Vorstand des Nnterstützungsvereins deutscher Suchhändler und Snchhandlungs-Gehilfen. Julius Springer. Carl Röstell. Rudolph Gaertner. Wilhelm Hertz. Bernhard Brigl. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'scheu Buchhandlung.) (* vor dem Titel — Titelauflage, ff wird nur baar gegeben.) Elwcrt'« Verlag in Marburg. 1930. Schulbote, der christliche, aus Hessen. Hrsg.: I. H. Leimbach. 12. Jahrg. 1874. (52 Nrn.) Nr. 1. gr. 8. Vierteljährlich * (st <? HinrichS'sche Buchh-, VcrlagS-Eto. in Leipzig. 1931. fflliurielis' Lüsirsr-Oataiog 1851—1865. kisnrd. v. 4. LüobckiiiA u. 8. Laickamns. 2.1>tfi, llocb 4. * 2U ^ Luckhardt schc Verlagsbuchh. in Leipzig. 1932. ff Haussrau, die. Deutsche Blätter f. Hauswesen u. Familienleben. Red.: F. Pfankuch. Jahrg. 1874. Nr. 1 u. 2. gr. 4. Vierteljährlich Mann 8 Baeschlin in Bern. 1933. Blätter f. die christliche Schule. 9. Jahrg. 1874. (26 Nrn.) Nr. 1 u. 2. gr. 8. In Comm. pro cplt. * l(st ^ 1934. Kinver-Sonntagsblatt. Hrsg.: E. Blösch. Jahrg. 1874. (24 Nrn.) Nr. I. gr. 4. In Comm. pro cplt. * (st ^ 1935. Pilger, der. Red^: C. H. Mann. 9. Jahrg. 1874. Nr. I u. 2. Fol. pro cplt. ** 1 >? Reicharbt'sche Dort-Biictih. in Eisleben. 1936. Liedeonm, 4., Tutel der vieltuobeu Linus u. Oosillus sovis 6er sintaebeu Tangenten u. OotanASntsn. Ar. 8. * 12 (st Muquardt s Hosbuchh. in Brüssel. Tust«, Tb., Iss kouclutsurs 6s ia monaroirie vsiAS. 4.1sxiru6re Osncke visu 6'aprss 6es 6oouiusuts ius6its. Ar. 8. * 1 6 — In rsvoiution vöiAS 6e 1830. Ar. 8. * 6 Nichtamtlicher Theil. Der Prcßgesetz-Entwurf vor dem Reichstage. I. In der Sitzung des Reichstages vom 20. Februar fand die erste Berathung des Preßgefetz-Entwurfes statt, worüber wir der „Deut schen Allgemeinen Zeitung" folgenden Bericht entnehmen: Geh. Justizrath Held: Der vorliegende Entwurf beabsichtigt, der Großmacht, zu welcher die Presse emporgewachscn ist, eine Constitution zu geben, die ihr gestattet, in freier Machtentfaltung ihre Culturausgabe zu erfüllen, ohne die Sicherheit und den Frieden benachbarter Mächte zu bedrohen. Er ist von dem Ge danken getragen, der Freiheit der Meinungsäußerung kein Hinderniß in den Weg zu stellen, die geäußerte Meinung aber, wenn sie sich mit dem Gesetze in Conflict setzt, mit dem Gesetze auch zu treffen. Mit andern Worten, der Entwurf verwirft bei normalen Zuständen alle eigentlichen Präventivmaßregeln und stellt sich lediglich auf den Standpunkt des Rc- pressivsystems. So wird das Concessionssystem, wo es noch besteht, besei tigt, das, abgesehen von seiner präventiven Natur, an die periodische Presse auch pecuniäre Anforderungen stellt, die als ein Hinderniß für sie wirken, wenn ihnen nicht entsprochen werden kann. In der Besteuerung soll das Preßgewerbe den andern Gewerben gleichgestellt werden; wegsallen sollen Einundvierzigster Jahrgang. alle besondern Abgaben, selbst solche, die, wie die Jnseratensteuer, direct nicht die Presse, sondern das sie benutzende Publicum treffen. Beseitigt werden die richterlichen Concessionsentziehungen, welche die Gewerbeord nung als Strafe sür Zuwiderhandlungen noch aufrecht erhält. In allen diesen Beziehungen wirkt der Entwurf nivellirend, Hindernisse der Preß freiheit radical ausrottend. In andern Richtungen, wo er Einrichtungen, die zum Theil nicht sehr beliebt sind, dennoch ausrecht erhalten zu müssen glaubt, geht er wenigstens mildernd vor. Die Verantwortlichkeit der Re dacteure mindert sich in demselben Maße, als der Entwurf die Theilung der Redaction erleichtert. Die Verpflichtung zur Ausnahme thatsächlicher Berichtigungen wird zurückgeführt auf das mindest mögliche Maß, auch einem polizeilichen Zwange nicht gegenübergestellt. Die Einrichtung der Pflichtexemplare ist des präventiven Charakters entkleidet, geschäftlich ver einfacht und erfaßt nicht diejenige periodische Presse, die lediglich wissen schaftlichen, künstlerischen und industriellen Zwecken dient. Die vorläufige Beschlagnahme ist, abgesehen davon, daß sie nach dem Entwürfe nur bei Fällen von Verbrechen und Vergehen platzgreisen soll, und abgesehen davon, daß sie bei den Antragsdelicten nur auf vorgängige Stellung des Antrages in Ausführung zu bringen ist, auch noch mit einer Reihe von Cautelen umgeben, welche der Hauptsache nach daraus hinaus laufen, daß auf eine schleunige Action des Richters hingewirkt wird. Andererseits geht der Entwurf darauf aus, durch Strafbestimmungen 97
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