Erscheint sin Verbindung mit den »Nach richten aus dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahreSpreiS: für Mitglieder ein Exenchlar 10 s!ir Nichtmitglieder SO ./r. Anzeigen: für Mitglieder iü Psg., für Nichtmitglieder 20 Psg., für Nichtbuch händler 30Psg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Rani». für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvcrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Mittwoch den 9. Januar. 1895 Amtlicher Teil. Beka n n t Nl n ch n n g. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 1. Februar 1894 (abgedruckt in No. 29 des Börsenblattes vom 5. Februar 1894) veröffentlichen wir nachstehend diejenigen Eintragungen, welche infolge des Nebereinkommens zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte vom 15. Januar 1892 (in Kraft getreten am 6. Mai 1892) durch unsere Amtliche Stelle in New Jork zum Schutze des Urheberrechts in Amerika in die in der Kongreß- Bibliothek zu Washington geführte Eintragsrolle ferner bewirkt worden sind: Heinrich Schräg, Königlich Bayerische Hof-Buch- u. Kunsthandlung in Nürnberg. 1893. 29. Juli. Der Marktplatz in Nürnberg. Nach dem Originalgemäldc von Wilh. Ritter, radiert von Lor. Ritter. V. Mannfeld in Charlottenburg. 1894. 23. April. Friedrichsruh. Radierung von B. Mannfeld. Dietrich Reimer lHoefer Bohsen) in Berlin. 1894. 10. Juli. Kiepert, Uormas orbis aotigoi. Englische Ausgabe. Ite Lieferung (6 Blatt.) Die von uns errichtete Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag (Csrmav Look-, J.rt- aucl Uv8io-,4gsno^) Kurt Moebius, 39 Last 19"' 8trest, New Lsork hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen der deutschen Verleger und insbesondere der Mitglieder des Börsenvcrcins bezüglich des vop^rigbt in den Vereinigten Staaten von Amerika wahrzunehmen. Zu diesem Zwecke übernimmt dieselbe: 1) Die Besorgung aller Eintragungen in die in der Bibliothek des Kongresses zu Washington geführte Eintrags rolle und die fortlaufende Kontrollierung derselben in dem von dem Bibliothekar herausgegebenen »OotoloAuo ok Nitlk-Uvtriss ob tlls Illbra.ria.rr ok Oongress«. 2) Die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Eintragungen. 3) Die Gewährung von Rechtsbcistand hinsichtlich aller das amerikanische Urheber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen. Näheres ist aus der Bekanntmachung vom 17. April 1894 (Börsenblatt 1894 Nr. 87) ersichtlich. Leipzig, den 8. Januar 1895. Oer Vorstand des Görsrnvereins der Deutschen lonchhiindler zu Leipzig. L>r. Eduard Brockhaus. Or. Max Riemeyer. Wilhelm Volkmnnn. Arnold Bcrgstracher. Johannes Stettner. Carl Engelhorn. Zweinudsechzigsier Jahrgang. 1»