für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputieren des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^§35 Zur gütigen Beachtung empfohlen! Bei den jetzt wieder begonnenen Meß-Arbeiten, na mentlich dem Abschlicßen der Bücher, erlaubt sich Einsen der dieses auf einen Uebelstand aufmerksam zu machen, der gewiß einer Abänderung dringend bedarf. Nachdem ich z. B. meine Nemittendcn abgeschickt habe, gehe ich zunächst an die Eintragung derselben so wie der Disponenten ins Hauptbuch, um den Abschluß bewerkstelligen und den Saldo jedes einzelnen Eonto's ermitteln zu können. Dies ist aber, da die mir zu machenden Remittendcn noch nicht eingetroffen sind, bei den meisten unmöglich, und bleibt mir daher, um mit meinen Zahlungen rc. nicht zu spät zu kommen, nichts anvcres übrig, als das von mir Ver sandte, worüber mir noch die Nachricht fehlt, als verkauft zu betrachten, wodurch dann jedes Jahr eine Menge Ueber- träge gemacht werden müssen, welche die allwöchentlichen offenen Mahnzettel herbeisühcen und auch die Abschlüsse sehr erschweren. Es wird jedem meiner Herren Eollcgen, welcher wie ich, 80 — 90 Meilen von Leipzig entfernt wohnt, bekannt sein, daß man nicht zu jeder Zeit einzelne Saldis in Leipzig zahlen lassen kann, wenn die Messe vorüber ist, woher es denn auch kommt, daß jene kleinen Ueberträge stehen bleiben, die sowohl für den einen als den andern Theil sehr unangenehm und störend sind. Es wäre deshalb sehr wünschenswert!), wenn es allgemein zur Regel gemacht werden könnte, daß jede Handlung, sobald sie remittirt hat, den betreffenden Herren Eollegcn schleunigst per Post auf Zettel anzuzeigen hätte*): ich remitlicte Ihnen heute für ... . stellte z. Disposition für . . . *) Geschieht bereits von mchrern Handlungen. D. R. 6r Jahrgang. 1839. so daß diese Angabe noch zeitig genug in die Hände der betreffenden Hrn. Eollcgen käme, um darnach vor der Messe seine Zahlungsliste anfertigen zu können, wodurch gewiß viele Arbeiten und Unannehmlichkeiten erspart würden. Einsender dieses wünscht recht sehr, daß dieser Gegen stand in bevorstehender Messe geprüft und in diesem Blatte näher besprochen werden möchte! D.. Sch.. M i s c e l l e. Aus Stuttgart. In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 12. April war an der Tagesordnung die Berathung des Berichtes über das ausgedehntere Privile gium gegen den Nachdruck für die Erben Fr. v. Schillers, welches die Deutschen Regierungen auf 20 Jahre zu erthci- len übeceingekommen sind. Die Würtembergische Regierung ist dieser Vereinbarung bereits beigetceten, in der Voraus setzung, daß auch die Stände ihre Zustimmung ertheilen werden. Die Commission war ganz damit einverstanden, daß den Erben dieses Dichters, der so Vieles zur Geistescul- tur Deutschlands bcigetragen und die Früchte seiner Bemü hungen selbst nicht mehr ernten konnte, ein ausgedehnteres Privilegium gegen den Nachdruck crtheilt worden, deshalb trug sie darauf an, dem Beitritte der Regierungen zu der erwähnten Vereinbarung der deutschen Regierung ihre Zu stimmung zu ertheilen. Der Abgeordnete v. Feuerlein bat, nach Erstattung des Commissionsbcrichtes, die Kammer möge ihre Achtung vor dem großen Landsmanne dadurch aussprcchen, daß sie dem Anträge durch Acclamalion zu stimme, was die Kammer auch sofort that. Verantwortlicher Redacteur: G. Wuttig. 64 Mittwochs, den 24. April