Erscheint außer Sonntag; täglich. — Bis srith 9 Uhr ein, gehende Anzeigen kommen in der Regel u. wenn irgend möglich in der nächsten Nr. zur Ausnahme Beiträge skr das Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörsendcreinS der Deutschen Buchhändler. -47 42 Leipzig, Freitag den 20. Februar. 1885 Amtlicher Teil Bekanntmachung. Die von uns in Ausführung des Beschlusses der vorjährigen Hauptversammlung betr. die Schleuderci-Angelegen- heit an unsere Verleger-Mitglieder erlassene Aufforderung, Sortimentern, welche wir denselben als principielle Schleuderer bezeichnen werden, nicht inehr oder nur mit beschränktem Rabatt zu liefern, hat einen über alles Erwarten bedeutenden Erfolg gehabt. Mehr als 600 Firmen haben unserer Aufforderung zugestimmt und damit den hocherfreulichen Beweis ge liefert, daß sie entschlossen sind, die auf Wiederherstellung eines lebenskräftigen Sortiments gerichteten Bestrebungen zu unterstützen. Inzwischen hat die nach dem Beschlüsse der vorjährigen Hauptversammlung gebildete Siebener-Kommission bereits mehrere Sitzungen abgehalten und verschiedene ihr vom Verbandsvorstande unterbreitete „Schleuderei"-Fälle untersucht und entschieden. Es hat sich hierbei jedoch die Notwendigkeit herausgestellt, für die weitere Behandlung der Angelegenheit in der Kommission eine ausführlichere und bestimmtere Grundlage durch eine Geschäftsordnung zu schaffen und vor allem diejenigen Normen festzustellen und bekannt zu geben, nach welchen die Kommission ihre Entscheidung zu fällen hat. Wir bringen daher nachstehend die von uns genehmigte Geschäftsordnung der Siebener-Kommission, in welcher die für die Entscheidungen derselben maßgebenden Normen angeführt sind, desgleichen das nach Städten geordnete Verzeich nis der zustimmenden Verleger-Mitglieder zur Kenntnis des Buchhandels. Schleudereifällen, welche zeitlich vor dieser Bekanntmachung liegen, haben wir in Übereinstimmung mit der Siebener-Kommission beschlossen keine weitere Folge zu geben. Wir unterlassen aber hierbei nicht, angesichts der Willensmeinung der großen Anzahl unserer Verleger-Mitglieder, an den Sortimentsbuchhandel die dringende Aufforderung zu richten, nunmehr die erlaubten Rabattgrenzen gewissenhaft inne zuhalten und zu erwägen, daß das übermäßige Rabattieren auf die Dauer auch für solche Geschäfte unhaltbar ist, welche eine momentane Vergrößerung ihres Absatzes dadurch erreichen. Sache der Lokal- und Provinzialvereine wird es fortan sein, darüber zu wachen, daß ferneres Gewähren über mäßigen Rabatts zur schnellen Kenntnis des Verbandsvorstandes kommt, welcher die bei ihm eingehenden Klagen unter suchen und der Siebener-Kommission zur geschäftsordnungsmäßigen Entscheidung vorlegen wird. Die von Letzterer getroffenen Entscheidungen werden nach gewissenhafter Prüfung von uns den nachstehend verzeichnten Verleger-Mitgliedern mitgeteilt werden. Leipzig und Berlin, im Februar 1885. Der Vorstand -es Dörsenvcreins -er Deutschen Zuchhändler. Adolf Kröner. Carl Müller-Grote. Ernst Arthur Seemann. Zweiundfttnsztgster Jahrgang. 116