für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschättszwerge. H e r c, u s g e g e b e n von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 41. Donnerstags, den 14. Mai 1840. Correspondcnz-Nachricht. Augsburg, im April 1840. Bei Gelegenheit der Jubelfeier der Buchdcuckerkunst bleibt unser Augsburg mit seiner lebhaften Thcilnahme um so weniger zurück, als gleich in den Jugendjahrcn dieser edlen Erfindung, nämlich schon 1473, die erste, und zwar außer Mainz in ganz Deutschland die dritte Buchdruckerei dahier errichtet worden, indem der als Beförderer und Schützer der Wissenschaften da mals weit berühmte 41. Abt des Benedictiner Klosters St. Ulrich dahier, Heinrich Fricß, im besagten Jahre den in Mainz gebildeten Günther Icuncr auf seine Kosten hieher berief, und in dem Kloster St. Ulrich sohin die erste Buchdruckerci errich tete. Noch besitzen wir in unserer an alten Drucken sehr reichen Stadtbibliothek gedruckte Werke, welche aus dieser Officin hcrvorgingcn, und von Kennern und Geschichtsforschern als die gelungensten der damaligen Zeitperiodc angerühmt werden. Von unserm gelehrten Stadtbibliothekar Mezger befindet sich ge genwärtig ein Werk unter der Presse: „die ältesten Druck- und Holzschneider arbeiten" — welches über den Um fang und die Bedeutung der Buchdruckcreicn sowohl als des Buchhandels zu Augsburgsehr interessante Aufschlüsse gibt; darin ist unter andern auch nachgcwiesen, daß der erste allge meine Meßkatalog durch einen Augsburger Buchhändler für die Frankfurter Messe angefertigt und dort ausgegeben wurde. Dieser interessante Katalog befindet sich in unserer Stadtbibliothck und wird in obigem Wecke näher beschrieben. Ein neues Etablissement. Daß vor einigen Jahren Herr Rempel in Lippstadt ein buchhändlerischcs Geschäft ansing, und wie cs damit erging, wird der Mehrzahl der Herrn Verleger hinlänglich bekannt sein- — Bis heute existirt das Geschäft noch und Madame Rempel führt cs fort. Jetzt zeigt ein gewisser Herr H. Lange daselbst die Grün dung einer neu cn Bu ch hand lung an. 7r Jahrgang. Aus dem Eirculare geht hervor, daß Herr Lange den Buch handel nicht gelernt hat und auch nicht einmal eine ganz ober flächliche Kenntnis der Literatur besitzt, denn ec kündigt folgende Nachdrücke, als bei ihm erschienen und zu haben, an, Batz großes Lehrbuch d. christl. Religion. Bamberg. Dcderich. — kleines — — — — Derselbe. Jais guter Saamen. Salzburg. Duyle. — Lehr- und Gcbetbüchlein. Derselbe. — schöne Geschichten. Derselbe. Wie man hört, hat Herr Lange von der königl. Regierung nur die Erlaubnis erhalten, die zu druckenden Schriften für einen gewissen Herrn Bürgermeister Kiel, welcher ein Töchter-Jnsti- tut zu begründen hofft, zu debitiren, und muß sich erst erge ben, ob diese, lediglich eines guten Zwecks halber, zugestandene Erlaubnis ihn berechtigt, die Begründung einer Buch-und Musikalienhandlung im Allgemeinen anzukündigcn. Leipzig, am 1. Mai 1840. Das literarische Eigcnthum in Frankreich. Es steht in Frankreich fest: daß die politischen und literarischen Artikel, die ein Journal veröf fentlicht, sein Eigcnthum sind und kein anderes Journaldieselbcn nach druckendarf, ohneEnt- schädigung dafür zu geben. Die Gerichte haben schon häufig Gelegenheit gehabt, nach diesem Grundsätze zu ent scheiden; neuerdings wurde er wieder angeregt bei einer Klage des „Klöole" gegen das „lkobo fesrmslL." Das letztere hatte dem erstem in der Zeit von anderthalb Jahren 43 Feuilletons und 180 politische Artikel nachgedruckt, und der Gerant des „8löcle" verlangte dafür eine Entschädigung von 20,000 Francs. Das Handelsgericht sprach ihm zwar nur 50 Francs Entschädigung zu, aber blos, weil er so spät ge klagt und das Nachdrucken des Lokw kran^is vorher still schweigend gleichsam gutgcheißen. Indes mußte der Gerant des „Lebo kr-m;sis" sich förmlich verpflichten, keine Artikel 79