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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.03.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-03-01
- Erscheinungsdatum
- 01.03.1882
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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tt-lich — Bis früh 9 Uhr ein- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de» BärsenvernnS der Deutschen Buchhändler. ^7 50. — Leipzig, Mittwoch den t. März. 1882. Nichtamtlicher Theil. A« dem Artikel „Büchersendungen mit Postaustrag" in Nr. 38 d. Bl. Der Schmerzensschrei, der über die Schädlichkeit des Zwischenhandels aus der Weser-Zeitung nun auch im Börsenblatte erschallt ist, dürfte, wenn auch nicht ganz unbegründet, so doch in der vorgebrachten Form übertrieben sein. Einer so trüben Zu kunft, wie sie uns der Schreiber schildert, wird der Sortiments buchhandel gewiß nicht entgegengehen, — trotz St. Stephan. Abgesehen davon, daß die directe Versendungsweise mit Postaustrag für den Verleger manches Unbequeme haben würde, dürfte ihm dieselbe bald genug verleidet werden. Von hundert Adressaten würden sicher neunzig eine Neuigkeitssendung, die ihnen mit Quittung von der Post vorgelegt wird, mit unparlamenta rischen Redensarten resusiren, und der Verleger würde an seinen Portoauslagen bald genug inne werden, daß der Sortiments buchhandel doch eine recht nützliche Institution ist; denn der Sortimenter besorgt ja die umfassendsten Ansichtsversendungen umsonst, die Post aber nicht, und welcher Verleger wüßte nicht, daß ein guter Sortimenter zuverlässiger als das beste Adreßbuch ist? Man denke sich nur, Werke wie Andree's Hand-Atlas, oder Scherr's Germania u. dergl. auf dt? erwähnte postalische Weise ans Publicum gebracht: würde der -rfolg wohl derselbe ge wesen sein? Für derartige Unternehmungen sind die Sortimenter unentbehrlich und durch die Post nicht zu ersetzen, das wissen die Verleger recht gut. Ei» zweiter wesentlicher Punkt ist der: die Post gibt keinen Credit. Wo aber ist ein Publicum zu finden, welches stets baar bezahlt? Das wäre ja ein reines Eldorado für einen Buchhändler! Dagegen hat es beim Sortimentsbuchhändler „keine Eile" mit dem Bezahlen, also würde sich wohl das Publicum schon allein rücksichtlich des nervi rerum für den Sortimenter entscheiden. Fernerhin will das heutzutage sehr verwöhnte Publicum Auswahl, — große Auswahl haben. Diese findet es beim Sorti menter allein, und nicht auf der Post. Es wäre ja denkbar, daß durch die neue Verfügung des Hrn. Stephan dem Sortimentsbuchhandel einiger Schaden zu gefügt wird, aber gewiß kein so großer, daß es uns nöthig wäre, einstweilen im Interesse unsrer „scrophulösen Nachkommen" mit dem Kleistertopfe Bekanntschaft zu schließen, und wenn, wie richtig bemerkt, die neue Einrichtung bisher vom Sortimentsbuchhandel unbeachtet geblieben ist, so beweist dies eben, daß man in maß gebenden Kreisen die Ansicht hat: bange machen gilt nicht! — H. Schnauß. RechtsMc. In der Strafsache gegen den Schriftsteller vr. Otto Frz. Gensichen (Verfasser der Schrift „Felicia") und den Buchhändler Eugen Grosser hat die erste Strafkammer des königl. Landge richts I. zu Berlin beschlossen, den Antrag der königl. Staatsan waltschaft, das Hauptversahren wegen Vergehens gegen den tz. 184. des Strafgesetzbuches („Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen verkauft, vcrtheilt oder sonst verbreitet, oder an Orten, welche dem Publicum zugänglich sind, ausstellt oder an schlägt, wird mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Ge- fängniß bis zu sechs Monaten bestraft") zu eröffnen, abzulehnen. Unzüchtig ist eine Schrift, wenn deren Inhalt das Scham- und Sittlichkeitsgesühl in geschlechtlicher Beziehung gröblich verletzt, und die Verbreiter einer unzüchtigen Schrift sind strafbar, wenn sie mit dem Bewußtsein handeln, daß der Schristinhalt geeignet ist, in der genannten Weise zu verletzen. Das Gericht ist der Ansicht, daß weder objectiv noch subjektiv ein Vergehen gegen den erwähnten Strafgesetzbuch-Paragraphen vorliegt. Die Dichtung „Felicia" läustnicht,wicdie Anklage behauptet, in ihrem Entwicklungsgänge auf die Rechtfertigung des Sieges der Liebe über die Ehe, also ans die Verherrlichung des Ehebruchs hin aus. Wäre dies die Absicht des Dichters gewesen, so hätte er seine Heldin nach dem Tode ihres Gatten nicht ihren Geliebten heirathcn lassen. Die Worte: „Und die sroh bewegten Herzen bringen Ihrem Gott des Dankes Symphonie; Fangen frisch im neuen Vaterland Ein geläutert neues Leben an, Und der Ehe jüngst gebrochenes Band, Hält sie nun in seinem Heilgen Bann." lassen keinen Zweisel daran, daß der Dichter den Ehebruch nicht glorificiren, daß er vielmehr in der Ehe seiner Helden die Sühne für deren frühere Verirrungen darstellen wollte. Die Darstellung der sinnlichen Liebe zwischen Alfred und Felicia, sowie das zügel lose Treiben in Kopenhagen verletzt allerdings das moralische Ge fühl, sie verletzt aber noch nicht das Scham- und Sittlichkeitsgesühl. Aus der Schilderung des Treibens in jenem „sündigen Haus der Schmach und Lust" ersieht man, daß es dem Verfasser fern lag, die Sinnlichkeit und Lüsternheit anzuregen; vielmehr führte er Alfred dorthin, um ihn abzuschrecken und ihn an seine Pflicht Felicia gegen über zu mahnen. Aus diesen Gründen rechtfertigt sich die Ab lehnung des Hauptversahrens. Die Kosten der Untersuchung fallen der Staatscasse zur Last. Berlin, den IS. Februar 1882. Königl. Landgericht I. Strafkammer I. 132 Neunundvierzigster Jahrgang.
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