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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis ','cüh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Bettrüge tür da» Börsenblatt flnb an ne Reoactio», — Anzeigen aber an die Skpedttton desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum de« BörsendcreinS der Deutschen Buchhändler. M 129. --- Leipzig, Donnerstag den 9. Juni. — 1870. Nichtamtlicher Theil. Amtliche stenographische Berichte über die Verhandlungen des norddeutschen Reichstags über den Gesetzentwurf, betreffend das Urheberrecht an Schrift werken, Abbildungen, musikalischen Compositionen rc. Dritte Bcrathung. — Am 19. Mai 1870. (Schluß aus Nr. 128.) Vice-Präsidcnt von Bennigsen: Wir gehen über zu 8- 8. Zu dem selben hat ein Amendement nicht Vorgelegen; ich constatire dessen Annahme. Ich constatire dasselbe, wenn nicht widersprochen wird, bei den 88. 9., 10., II., 12., 13. und 14. Zu §. 15. ist von dem Abgeordneten Or. Wehrenpfennig ein Amendement gestellt unter II. Nr. 183, diesem Paragraphen folgende Fassung zu geben: Das Verbot der Herausgabe von Uebersctzungen dauert in dem Falle des §. 6. Ort. d fünf Jahre vom Erscheinen des Originalwerks, in dem Falle des 8- 6. Lid. o fünf Jahre vom ersten Erscheinen der rechtmäßigen Uebersetzung ab gerechnet. Der Abgeordnete Or. Wehrenpfennig hat das Wort. Abgeordneter Or. Wehrenpfennig: Meine Herren! Diese Verände rung ist lediglich eine Folge unserer früheren Beschlüsse. Ich glaube wohl mit dieser Hinweisung mich begnügen zu dürfen, falls nicht Widerspruch ersolgt. Vicc-Präsidcnt von Bennigsen: Es meldet sich Niemand zam Wort. Ich schließe die Discussion, und da kein Widerspruch sich erhebt, darf ich wohl constatire», daß das Haus damit einverstanden ist, daß in Consequenz der früheren Beschlüsse dieses Amendement des Abgeordneten Or. Wehren- pfcnnig an Stelle 8. Id. treten soll. 8. 16. ist unverändert geblieben, ich constatire dessen Annahme, Amen dements liegen zu demselben nicht vor, ebensowenig zu 8- IO Zu 8. 18. crtheile ich dem Herrn Bundcscommissar das Wort. BundeScommissar Geheimer Oberpostrath Or. Dambach: Ich möchte mir zu diesem Paragraphen bloß eine Belehrung auSbitten. Der Herr Ab geordnete Lasker hat uns bekanntlich bei diesem Paragraphen die Geldbuße als Amendement gebracht, womit ich mich in der jetzigen Lage der Berathung einverstanden erklären kann. Ich möchte bloß den Herrn Abgeordneten bitten, ob er nicht nachträglich diese Buße entweder bei dem 8. 18. oder später bei 8. 54. auch auf die dramatischen Werke ausdchncn will. Das Vcrhältuitz gestaltet sich nämlich sonst dahin: der erste Abschnitt handelt bloß von den Schriftwerken, aber nicht von den dramatischen Werken, und der Abschnitt von den dramatischen Werken bezieht sich wieder nicht zurück auf den 8. 18., so daß, wenn die Sache so stehen bleibt, der Richter wirklich nur in der Lage ist, auf eine Geldbuße statt Entschädigung bei Büchern erkennen zu können, nicht aber bei einer dramatischen Ausführung. Ich nehme aber unzweifelhaft an, daß die Ansicht des Herrn Antragstellers dahin gegangen ist, auch bei dramatischen Werken die Geldbuße an Stelle der Entschädigung treten zu lassen. Vice-Präsident von Bennigsen: Der Abgeordnete LaSkcr hat das Wort. Abgeordneter Lasker: Ich war allerdings der Meinung, daß der von mir vorgeschlagcnc Wortlaut auf alle aus diesem Gesetz entspringende Ent schädigungen statthabe» müsse. Wenn aber schon der Herr Bundescommissarius den Sinn des Satzes bezweifelt, so wird cS gut sein, ausdrücklich auszunchmen: „Statt jeder aus diesem Gesetz entspringenden Entschädigung." Damit wird wohl dem Zweifel des Herrn Bundescommissarius abgeholfen sein^ und ich bin bereit, ein solches Amendement einzubringen, wenn ich vorher vom Herrn BundeScommissar die Erklärung erhalte, daß auch nach seiner Meinung dem Zweifel abgeholfen sein dürfte. Vice-Präsident von Bennigsen: Der Herr BundeScommissar hat bas Wort. Siebenuiiddreißigster Jahrgang. BundeScommissar Geheimer Oberpostrath Or. Dambach: Ich würde damit vollständig einverstanden sein: das Gesetz wird dadurch klarer. Vice-Präsident von Bennigsen: Das Amendement, welches eben der Abgeordnete Lasker cingcreickt bat, lautet im Alinea 4 des 8. 18. hinter „statt der" cinzuschicbcn: „aus diesem Gesetz entspringenden" Abgeordneter Lasker: Wenn ich bitten darf, statt „der" zu setzen: „jeder". Vice-Präsident von Bennigsen: Dann nürde der Eingang lauten: „Statt jeder aus diesem Gesetz entspringenden Entschädigung". Ich werde diesen Antrag zunächst zur Unterstützung bringen. Ich ersuche diejenigen Herren, welche da« Amendement unterstützen wollen, aufzustehen. (Geschieht.) Der Antrag ist genügend unterstützt. Es hat sich Niemand weiter zum Wort gemeldet. Ich schließe die Discussion über 8. 18. Ich werde zunächst das Amendement Lasker und dann den Paragraphen selbst nach der Fassung der vorigen Lesung zur Ab stimmung bringen. Diejenigen Herren also, welche im 4. Absatz den Eingang folgender maßen lauten lassen wollen: „Statt jeder aus diesem Gesetz entspringenden Entschädigung" ersuche ich aufzustchen. (Geschieht.) Das ist die Mehrheit des Hauses. Die Veränderung ist angenommen. Falls eine Abstimmung nicht verlangt wird, würde der Satz 4 mit dieser Veränderung von Ihnen als beschlossen zu constatire» sein und ebenso mit diesem Absatz 4 der ganze 8- 18. ans der vorigen Lesung. Zu 8- 19. hat der Abgeordnete Or. Bähr unter 184, II. der Drucksachen ein Amendement gestellt: nach dem Worte „beläuft" in der zweiten Zeile cinzuschicben die Worte „desgleichen über den Bestand und die Höhe einer Bereicherung". Ich eröffne die Discussion über das Amendement und den Paragraphen. ES meldet sich Niemand zum Worte. Ich kann die Discussion schließen. Ich würde zlinächst das Amendement zur Abstimmung bringen und bann den Paragraphen. Ich ersuche diejenigen Herren aufzustchen, welche nach dem Amendement des Abgeordneten Or. Bähr hinter dem Worte „bcläufr' cinschiebcn wollen „desgleichen über den Bestand und die Höhe einer Be reicherung". (Geschieht.) Das ist die Mehrheit. Das Amendement ist angenommen. Wenn Sie damit einverstanden sind, würde wohl mit dieser Abänderung der 8. 19. als angenommen zu constatire» sein. (Kein Widerspruch.) Zu §. 20. hat der Abgeordnete Or. Wehrenpfcnnig beantragt (Nr. 183, II. der Drucksachen) statt „8- 19." zu allcgiren: „88. 18. und 19." Ich er öffne die DiScussio». — Es meldet sich Niemand zum Worte, Widerspruch wird auch nicht erhoben, ich darf constatiren, daß Sie mit dieser rcdactiv- uellcu Veränderung nach dem Amendement Wchrenpfennig und danach mit dem so veränderten Paragraphen einverstanden sind. Wir kommen zum 8- 21., zu welchem ein Amendement nicht vorlicgt; ebensowenig zu 8- 22., 23., 24. und 25., deren Annahme ohne Widerspruch hiermit constatirt wird. Bei §. 20. ist ein Amendement des Abgeordneten Or. Bähr zu berück sichtigen (184,11. der Drucksachen). In dem Abdruck, der Ihnen vorliegt, ist übrigens noch ein Druckfehler von dem Herrn Abgeordneten hier auf dem Bureau nachträglich berichtigt; eS muß nach dieser Berichtigung heißen: in den 8- 22. den zweiten Absatz des 8. 28. als zweiten Absatz herüber zu nehmen. Ich eröffne die Discussion. Der Abgeordnete I)r. Bahr hat das Wort. 277
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