drschelnt außer LonntagS täglich. — Bis Abends 7 Uhr eingehende Anzei gen kommen in der ziveitnächsten Nummer zur Aufnahme. Beiträge für da- Börsenblatt sind an die Nedaction, — Anzei gen aber an die Kipeditioa desselben zu senden- für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigknthum ves Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. M 77. Leipzig. Dienstag den 6. April. 1869 Amtlicher Theil. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Beschlusses dcrCantateversammlnng 1866 bringen wir hierdurch zur Kenntlich, daß die nachstehende Geschäfts-Ordnung während der Buchhändl ermesse bis ans Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostcrmcß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammenkünfte anbcraumt, in Leipzig spätestens am Donnerstag vor Cantate, Vormittag. 2) Die Mitglieder des Nechnungsausschnsscs haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß ihre Bcrathungcn am Freitag vor Cantate, Vormittag, die Mitglieder der übrigen Ausschüsse, daß ihre Zusammenkünfte am Sonnabend vor Cantate, Vormittag, ihren Anfang nehmen können. Es werden von Seiten des Börscnarchivariats dcsfallsige besondere Einladungen mindestens 14 Tage vorher ergehen und haben die Ausschußmitglicder, die am Erscheinen verhindert sind, bis Mittwoch vor Cantate ihre Entschuldigungen beim Börscnarchivariat einznrcichen. 3) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittag ^9 Uhr statt. Wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wähle». Unentschuldigt Ausblcibende verfallen in eine Geldbuße von 1 Thaler. Noch währe,w orr Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzu finden, derart, daß vor Schluß der Versammlung wenn möglich die Namen der Ncugewählten, mindestens der Name des neugewähltcn Vorstandsmitgliedes und seines Stellvertreters Proclamirt werden kann. 4) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vvr Cantate nicht geöffnet, erst Montag nach Cantate. den 26. Äprit beginnt das Abrechnungsgcschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittag 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichcn Leipziger Commissionäre sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung einzufinden. Die auswärtigen Sorti»ic»tsha»dl»»ge» werde» ausdrücklich auf diese Bestimmung im wohlverstandenen eigenen Interesse mit dem Bedeuten hingewicsen, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungslistcn, genau bis zu den ihnen von ihren Com missionären bczcichneten Tagen besorgt zu sein, um jenen das pünktliche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 5) Jeder, welcher für fremde Firmelt abrcchnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Com missi onär bescheinigt beim Archivar (während der Messe im Börsengcbäude anwesend) einznrcichen, von denen das eine Exemplar abgestempclt znrückgcgebcn, das andere zu den Acten gcnommen wird. 6) Nur Börscnmitglieder sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 7) Bei den Mcßzahlungcn sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Cassenan- weisungcn, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstcllen in Leipzig errichtet haben. Berlin, Gotha und Leipzig, den 1. April 1869. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Julius Springer. E. F. Thicnemann. Franz Wagner. Scchsunddreißigster Jahrgang. 150