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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1845
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1845-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1845
- Sprache
- Deutsch
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Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; wahrend der Buchhändler. Messe zu Ostern täglich. Börsenblatt für de» Alle Zusendungen für da? Börsenblatt find an die Redaction zu richten. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigelithum des Börseuvereins der deutsche» Buchhändler. ^ 70. Leipzig, Freitag am 5. August. 1845. Amtlicher T h e i l. Auszug aus dem Protokoll des Vereins der am 24. April ge haltenen Hauptversammlung deutscher Musikalienhändler.*) Leipzig, 22. Mai 1845. Den verehrten Mitgliedern des Vereins deutscher Musikalienhänd ler habe ich einen gedrängten Auszug des Protokolls der diesjährigen, am 24. April gehaltenen Hauptversammlung vorzulegen. Sie werden sich aufs Neue davon überzeugen, daß eine Association, wie sie seit 16 Jahren besteht, in unserm Interesse liegt und sich auf mannigfache Weise für das Gesammtwohl nützlich beweisen kann. Unter den diesmaligen Verhandlungen nahm der Rechenschaftsbe richt die erste Stelle ein- Der Zustand der Casse wurde, nach Ein hebung der Beiträge für 1841, als ein erfreulicher erkannt, so daß für jetzt von neuen Einzahlungen, mit Ausnahme der Jahresbeiträge später eingetretener Mitglieder, abzusehen war. Den Abdruck offizieller Einzeichnungen des Vereins-Archivs auf früher gewohnte Weise im Börsenblatte wieder hergestellt zu sehen, spricht sich als Wunsch aus, welcher zu dem Anträge führt, den Vor stand des Buchhändlervereins schriftlich zu ersuchen, der Redaction dieses Theiles des Börsenblattes aufzugeben, sich vom Sekcetair des Musikalienhändlervereins regelmäßig die Listen der wirklich eingezeich neten Artikel nebst Nummern zu erbitten, und sie, mit der Bemer kung „eingezeichnet in das Vereins-Archiv" abdrucken zu lassen.**) Bei dieser Gelegenheit wird bemerkt, daß nicht selten Artikel als Ei genthum angesehen und zur Einzeichnung eingesendet würden, welche sich hierzu durchaus nicht eignen; unter andern sogenannte Potpourci's, die nur eine Nebeneinanderstellung ganzer Nummern aus Opern, also Nachdruck sind, wenn nicht der Verleger zugleich das Eigenthum der fraglichen Oper besitzt, oder die Oper kein deutsches Eigenthum ist. In Folge der Beschwerden der Verlagseigenthümer Beethoven scher Eompositionen über fortwährenden Nachdruck und besonders über *) Da Herr Hofmeister dieser Mitthcilung nachträglich seine amtliche Qualifikation beigefügt hat und damit selbstredend den gesammten Inhalt in jeder Hinsicht vertritt, so finden wir ferner keinen Grund, die beanspruchte Aufnahme in den amtlichen Lheil, wie früher geschehen, zu verweigern. D. R. **) Es werden seit Neujahr 45 von Herrn Barth. Senfs die erschie nene» Neuigkeiten des Musikalienhandels im Borsenblatte mitgetheilt, ohne alle Rücksicht, was davon im Archiv eingezeichnet ist oder nicht. H. Zwölfter Jahrgang. den von I. Andre in Offenbach veranstalteten Nachdruck Beethoven- schec Werke, vereinigte man sich zu dem Anträge, es möge das Ver- gleichsprotocoll mehrerer Verleger und das in Folge hiervon angefertigte Verzeichniß rechtmäßiger Eigenthümer und Verleger Beethovenscher Werke durch den Druck im Börsenblatt veröffentlicht werden. Die im laufenden Jahre vom russischen Senat ausgegangenen gesetzlichen Bestimmungen zu Sicherung des Verlagseigenthums in Musikalien und dem Autorrechte der Componisten (in der allgem. musikal- Ztg. Nr. 17 abgedruckt) finden die verdiente Anerkennung. Der Sekcetair theilt speciell das formelle Verfahren mit, welches eingehalten werden muß, wenn das Eigenthumsrecht eines neuen Ver lagsartikels in Rußland respectirt und von den Behörden (auf Requi sition) geschützt werden soll. Herr Mechetti brachte die Insinuation zur Sprache, welche Herr Schlesinger gegen die Herren Bote LBock, wie schon früher, auch diese Messe aufs Neue gedruckt in großer Anzahl an alle Buch-, Musik- und Kunsthandlungen verbreite. Der Gegenstand betrifft den Debit von Musikstücken, welche Schl, durch fremde Hand bei B. L B. aufkaufen lassen, um durch Denunciation eine gerichtliche Untersuchung zu bewirken, bei der sich jedoch herausgestellt, daß B-s:B. in dem guten Glauben gewesen, die Artikel seien unverfänglich, daher sie auch bereits im Januar ». o. frei gesprochen worden. Herr Schlesinger habe jedoch, auch während die Untersuchung noch anhängig, die Gesinnungs- und Handlungsweise der Herren B. L B. zu ver dächtigen gesucht durch vielfache Verbreitung von Flugblättern mit einseitiger Darstellung der Sachverhältnisse. Das neueste Blatt dieser Art, vom Dec. 1844 datirt und mit der Bezeichnung „als Manu- script zu betrachten" in dieser Me sse in unzähligen Exemplaren verbreitet, bezwecke offenbar, den Herren B.äc B. Schaden zuzufügen. Die Anwesenden sprachen sich über Herrn Schl. Verfahren in dieser Angelegenheit entschieden mißbilligend aus. Herr Guttentag ins besondere bemerkte, daß er als Mitglied des Vereins und als College der Angegriffenen, deren Gewissenhaftigkeit und reelle Handlungsweise in Geschäslsangelegenheiten er kenne, sich verpflichtet halte, darauf anzutragen, daß von Seiten des Vereins Schritte geschehen, den nachtheiligen Folgen solcher Insinuationen vorzubeugen. Das sei überhaupt eine Pflicht jedes Ehrenmannes, aber gewiß auch eine Pflicht des Vereins, seine Mitglieder nicht nur gegen Beschädigung durch IIS
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