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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1859
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18591205
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185912055
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18591205
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1859
- Monat1859-12
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Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich, Börsenblatt für den Bettrage für düs Börsenblatt find an die Redactton, — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. M 14g. —«- Leipzig, Montag den 5. December. —— 1859. A Nl t l i ch e r T h e i l. Kaiser!. Oesterreichischc Verordnung vom 27. November 1859, wirksam für alle Kronländer, be treffend einige Erganzungsbestimmungen zur allgemeinen Preß- ^vrdnung vom 27. Mai 1852 (Lörsenbl. 1852. Nr. 56.). Infolge allerhöchster Ermächtigung vom 25. Novbr. 1859 ver ordnen die Minister des Innern, der Justiz, der Polizei und das Armeeobercommando für den ganzen Umfang des Reichs: tz. 1, Die nach tz. 10. der Preßordnung zur Herausgabe einer periodischen Druckschrift erforderliche besondere Bewilligung (Con- cession) wird von dem Polizeiministerium, in der Militärgrenze vom Armeeobercommando im Einvernehmen mit dem Polizeiministerium, nach dem Ableben,des Herausgebers, wenn keine Bedenken obwal ten, auch auf dessenWittwe oder sonstige Erben übertragen werden. §. 2. Die rechtlichen Folgen jeder nach tz.22, der Preßordnung dem Herausgeber einer periodischen Druckschrift schriftlich ertheilten Warnung sind als erloschen anzusehen, wenn von dem Zeitpunkt ihrer Erlassung an bereits zwei Jahre verstrichen sind und wahrend dieser Zeit weder durch den Inhalt dieser periodischen Druckschrift eine stcafbareHandlung begangenwurde, noch eine weitere Verwarn ung erfolgt ist. §. 3. Werden durch eine Druckschrift solche Nachrichten oder Schriftstücke, wenngleich mitBeziehung auf ein bloßes Gerücht, vcr- lautbart, welche nur infolge einer Verletzung der Dienstpflicht eines öffentlichen Angestellten oder infolge einer schon nach dem allgemeinen Strafgesetz strafbaren Handlung mitgetheilt werden konnten, so ist diese Verlautbarung, wenn nicht der erste Miltheiler selbst namhaft gemacht wird und zur Verantwortung gezogen werden kann, an den übrigen für den Inhalt einer Druckschrift verantwortlichen Personen (§§. 34 — 36. der Preßordnung) nach Maaßgabe der §§. 39. und 40. derselben zu bestrafen. §, 4. Dieselbe Bestrafung hat gegen die genannten Personen auch dann einzutreten, wenn durch eine Druckschrift falsche Nach richten, erdichtete oder in ihrem Inhalt entstellte oder fälschlich einer bestimmten Person oder Behörde zugeschriebcnc Schriftstücke, wenn gleich mit Beziehung auf ein bloßes Gerücht, vcrlautbart werden, welche zwar durch ihren Inhalt noch keine nach dem Allgemeinen Strafgesetz strafbare Handlung begründen, aber geeignet erscheinen, jemand in seiner gesellschaftlichen oder öffentlichen Stellung zu krän ken oder lächerlich zu machen oder die Regierung, eine öffentliche Be hörde oder das Amlsansehen eines einzelnen Organs der Regierung bloßzustellen oder eine für die öffentliche Ruhe und Ordnung be denkliche Aufregung zu erzeugen oder das Vertrauen in die Regier ung zu schwächen. Sechsunbzwanzigster Jahrgang. §, 5. Diese Verordnung hat vom Tage ihrer Kundmachung an in Wirksamkeit zu treten. Erzherzog Wilhelm m. >>., Feldmarschalllieutenant. Graf Nsdasdn m, p. Graf Goluchowskn m. p, Frhc. v. Thierry m. p. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) Angekommen in Leipzig am 30. November u. 1. December 1859. Breitkapf K Härtel in Leipzig. 9084 LiläniLge berükmterDeutscken. 8. I^kß. bol. N/2 ; vor cler8ckritt з. f Brockhauä in Leipzig. 9085 Ave-Lallcmant, R., Reise durch Süd-Brasilien imJ. 1858, 2,Thl, gr, 8, Geh, * 2 ^ 9080.' Jester's, F. E., kleine Jagd, Bearb. u. hrSg. von C, H, E. v. Berg, 4. Aufl, 5. u, 6. Lfg, gr. 8. Geh, a * zh ^ 9087, Kuhn, A., Sagen, Gebräuche u- Märchen aus Westfalen u, einigen andern, besonders den angrenzenden Gegenden Norddeukschlands, 2. Thl.: Gebräuche u. Märchen, gr, 8. Geh. * 1^ ^ 9088, * Ncigcbaur, I. F., u. F. Aldenhoven, Handbuch f, Reisende in Griechenland. 2 THIe. Neue Ausg. 8. 1800, Cart. * 2 ^ Leistung Ln Jena. 9089, Gverwitz, H., Kurfürst Johann Friedrich'S v. Sachsen Promemoria и, protestantisches Testament f. die Hochschule Jena. Ein Traum in der Nacht d. 300jähr, Jenaer Jubelfestes, 2. Aust, gr. 8. In Comm, Geh, ' 4 Fischhaber in Stuttgart. 9090, Deutschlands Zukunft in fünf Gesichten. 2. Ausl. 8. In Comm. Geh, 3 N->s 9091, Egcnter, F.J., Schiller als Volksdichter im edelsten Sinne. Ein Denkzeichen f, seine Verehrer ic, 8, In Comm Geh. Vi ^ ^ 9092. Schönhuth, O. F. H-, die Burgen, Klöster, Kirchen u. Kapellen d. Württemberg-,: Landes m, ihren Geschichten, Sagen u. Mährchen. 1. Bd. 2. Hst, 10. ' 2 N-? 9093. — Schillerbüchlein. Aus dem Leben Friedrichs v, Schiller Hrsg, zur lOOjähr Geburlsfcier d. größten teutjchen Dichters, 16. In Comm. Geh. ' 4 N-( 9094. Stimmen aus der andern Welt, od. augenscheinlicher Beweis unserer Fortoauer nach d, Leibes Tod, gr. 8, In Comm, Geh. ' ^ ^ Flemming'S Verl, in Glogau. 9095. Familien-Bibliothck, deutsche. Eine Auswahl guter Erzählgn. u- Novellen deutscher Autoren. 2 Lfg gr. 10, Geb, 4 hg Inhalt: Rank, I., Achtspännig. I. Bd. 2. Hälfte. 336
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