Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahreSpret» für Mitglieder deS BürsenvereinS e i n Exemplar iv siir Nichtmitglicdcr so — Beilagen Anzeigen i die dretgespaltene Petitzeile »der deren Raum so Psg,, nichtbuchhändlertsche Anzeigen SO Psg.; Mitglieder des Börsen vereins zahlen nur 10 Ps., ebenso Buch- handlungsgehilsen für Stellegesuche. Rabatt werden nicht angenommen. für den wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 95. Leipzig, Dienstag den 27. April. 1897. Amtlicher Teik Bekanntmachung. In der diesjährigen Vuchhändlermesse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, s?. Mai s8H7 von vormittags 9 Uhr bis nachmittags 1 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung einfinden (8 49 der Satzungen). Dieselben sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu haben, welche sich rechtzeitig als selbst bez. durch einen beglaubigten Angestellten abrechnend bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in dem von derselben anzufertigenden Fremdenverzeichnis aufgeführt sind. Diejenigen Mitglieder, welche durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben demselben eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift auszustellen. (Formulare hierzu können von der Geschäftsstelle bezogen werden.) Die Beglaubigung hat durch den Leipziger Kommissionär des Ausstellers, falls derselbe Mitglied des Börsen vereins ist, andernfalls behördlich oder durch zwei Mitglieder des Börsenvereins zu geschehen. Die Vollmacht ist dem Geschäftsführer des Börsenvereins zur Prüfung vorzulegen; sie bleibt bei den Akten, während dem Bevollmächtigten eine Legitimationskarte ausgehändigt wird. Nichtmitglieder des Börsenoereins dürfen die Abrechnung nur durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, und nur mit Genehmigung des Vorstandes. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, welchen die Benutzung aller Vereinsanstalten und -Einrichtungen versagt ist, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. Bei Meßzahlungen sind nur im Deutschen Reiche und im Königreich Sachsen umlauffähige Scheine und Münzen zulässig. Als Meßzahlungen gelten alle bis zum Sonnabend nach Kantate, d. h. bis einschließlich den 22. Mai 1897, geleisteten Zahlungen. Als letzter Termin für rechtzeitiges Eintreffen der Remittenden beim Verleger oder dessen Kommissionär ist derselbe Tag festgesetzt. Leipzig, den 24. April 1897. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Johannes Stettner. Wilhelm Laber. Emanuel Reinicke. Carl Engelhorn. Vereinigung der Berliner Mitglieder -es Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Ordentlichen Vereinsversammlung am f19567j Hierdurch beehren wir uns, die Mitglieder der »Ver einigung« zu der Berlin, den 24. April 1897. Mittwoch, den 5. Mai d. I-, abends 8'/^ Uhr im Erdgeschoß-Saal des Norddeutschen Hofes, Mohrenstr. 20. einzuladen. WiennidscchMier. Jahrgang. 114