Erscheint täglich init Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Jahrcspreis für Mitglieder des BörsenbercinS ein Exemplar to X, für Nichtmitglieder 20 .4t. — Beilagen Anzeigen: die dreigespaltene Petitzetke oder deren Raum SO Psg., nichtbuchhändlerische Anzeigen so Psg.: Mitglieder des Börsen- bercinS zahlen für eigene Anzeigen I»Psg.. ebenso BuchhandlnngSgehilfen für Stelle- sür den gesnche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Dienstag den 30. April. 1901 Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Der Herausgeber der Wochenschrift »Das Recht der Feder«, Herr Martin Hildebrandt in Charlottenburg, hat am 27. März d. I. in einer Sitzung der Internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volks wirtschaftslehre gelegentlich der Debatte, die dem Vortrage des Herrn Professors vr. Birkmeyer aus München über das Strafrecht des deutschen Urhebergesetzentwurfs folgte, zunächst in allgemeinen, sehr scharfen Ausdrücken gegen den Entwurf gesprochen. Sodann hat er sich, wie dein Unterzeichneten Vorstande durch einen Ohrenzeugen berichtet worden ist, gegen die ungeheuren Ueberschreitungen, deren die Verleger dauernd sich schuldig machten, gewendet und insbesondere folgende Behauptungen aufgestellt: »Als ein Beweis, daß die Verleger mit den Autoren machten, was sie wollten, wolle er Mitteilen, daß, als er einmal einem Verleger vorgehalten hätte, daß ein anderer Verleger eine größere Anzahl von Exemplaren hätte Herstellen lassen, als in dem Vertrage ausbedungen gewesen wäre, er von diesem ersten Verleger wörtlich die Antwort erhalten hätte, »»das machen alle Verleger««. Ebenso müßte als ein Beiveis für die unerhörten Ueüergriffe seitens des Verlegerstandes es gelten, daß er und viele seiner Kollegen, um den Betrug des Verlegerstandes aufzudecken, das Verfahren eingeführt hätten, bei der Imprimatur- Erklärung eines Druckbogens diesen niemals an den Verleger zurückzuschickeu, sondern stets direkt an den Buchdrucker mit der Anbringung der Auflagenhöhe, damit der Buchdrucker davon verständigt würde, daß, falls ihm der Verleger eine höhere Auflage zu drucken anbefohlen hätte, als zwischen dem Verleger und dem Autor vereinbart worden wäre, er nicht die ihm vom Verleger angegebene Zahl Herstellen dürfte und der Autor aus diese Weise hinter die Betrügereien der Verleger kommen könnte.« Sofort in dieser Sitzung sind diese schweren Angriffe des Herrn Hildebrandt gegen den Verlegerstand zurück gewiesen, und ist er zweimal ausgefordert worden, nachdem er einen ganzen so ehrenwerten Stand in solch' empörender Art und Weise angegriffen hätte, der Versammlung den Namen jenes Verlegers anzugeben. Er ist ferner zweimal auf gefordert worden, seine empörenden Angriffe in dem Buchhändler-Börsenblatte oder in der Deutschen Juristen-Zeitung, die ihm dafür zur Verfügung gestellt wurde, schwarz auf weiß zu wiederholen, um eine Widerlegung und beziehentliche strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen. Herr Hildebrandt hat den Namen des Verlegers, den er als Gewährsmann für seine Behauptung, daß die Verleger alle über die vereinbarte Auflagenzahl hinaus druckten, angegeben hat, nicht genannt und hat auch der Aufforderung, seine Angriffe in einem der beiden Blätter zu wiederholen, nicht entsprochen. Als berufener Vertreter des gesamten deutschen Buchhandels, von dem die Verleger den einen wichtigen Faktor bilden, halten wir uns für verpflichtet, diese unerhörten Angriffe des Herrn Hildcbrandt sämtlichen Berufskollegen hierdurch bekannt zu geben Solange nicht Herr Hildebrandt den Namen seines angeblichen Gewährsmannes nennt, und solange er nicht den Beweis für die angeblich von Verlegern — wie er behauptet, von allen Verlegern — gegen die Autoren ver übten Betrügereien beschafft, müssen wir seine öffentlich ausgesprochenen Anschuldigungen als Verleumdungen öffentlich kennzeichnen. Leipzig, den 29. April 1901. Der Vorstand des Börsenverrins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Carl Engelhorn. vr. Wilhelm Ruprecht. Otto Nauhardt. Johannes Stettner. Emanuel Reinicke. Wilhelm Müller. §chamdlechMtcr Jahr«ang. 452