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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1846
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1846-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1846
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18461124
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184611242
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Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; während der Buchhändler. Messe zu Ostern täglich. Börsenblatt für den All- Zusendungen kür das Börsenblatt sind an die Nedaction zu richten. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des BörsenvereniS der Deutschen Buchhändler. M 102. Leipzig, Dienstag am 24. November. 1846. Amtlicher T h e i l. Zur Prcnß. Preß-Gcsetzgcbung. Der Ober-Präsident der Provinz Schlesien hat unterm 30. Oct. d. I. folgendes Circulair an sämmtliche Censoren der Provinz erlassen: Nachdem der Grundsatz höheren Orts Anerkennung gefunden hat: daß, wenn auch die in den Pceuß. Staaten erscheinenden Druckschriften, nach Artikel IX des Edikts vom 18. October 1819 mit dem Namen des Verlegers und Druckers versehen sein müssen, doch auf den in den deut schen Bundes-Stasten erscheinenden Schriften, nach §. 9 des Bundes tags-Beschlusses vom 2V. September 1819, nur der Name des Verlegers genannt zu sein brauche, setze ich die Herren Censoren mit dem Bemerken davon in Kenntniß: s) daß alle in Preußen erscheinenden Druckschriften nur dann ungehin dert dcbitirt werden dürfen, wenn auf denselben der Name des Ver legers und des Druckers genannt ist, und d) daß dagegen alle außerhalb Preußens in den deutschen Bundesstaaten in deutscher Sprache erschienenen und mit dem Namen des Verlegers versehenen Druckschriften in Preußen dcbitirt werde» dürfen, wenn auch der Name des Druckers nicht darauf genannt ist. Demgemäß bestimme ich unter Aufhebung meines Circular-Erlasses vom 11. Mai «.: 1) daß Bücheranzeigen, sie mögen im Jnlande oder in deutschen Bun desstaaten gedruckt sein, nach der Allerhöchsten Ordre vom 29. August 1835 jedes Mal vor ihrer Ausgabe der Local-Censur-Bchörde zur Prüfung vorgelegt werden müssen; 2) daß die in den preuß. Staaten gedruckten derartigen Bücher-Anzei- gen, vorausgesetzt, daß ihr Inhalt nichts Censurwidriges enthält, nach Artikel IX des Edikts vom 18. October 1819 nur dann zur Verbrei tung geeignet erscheinen, wenn n) der Name und Wohnort des Druckers und b) der Name derjenigen Verlags-Handlung darauf genannt ist, von welcher die Verbreitung dieser Bücher-Anzeigc ausgeht; 3) Daß die in den deutschen Bundes-Staaten gedruckten derartigen Bü cheranzeigen, vorausgesetzt, daß ihr Inhalt nichts Censurwidriges ent hält, nach Z. 9 des Bundestags-Beschlusses vom 20. September 1819 schon dann zur Verbreitung geeignet erscheinen: wenn nur der Name derjenigen Verlags-Handlung darauf genannt ist, von welcher die Verbreitung der Bücheranzeige ausgeht. Außerhalb der deutschen Bundesstaaten gedruckte Bücheranzeigen ge hören, wenn sie nicht von Seiten des Kdnigl. Ober-Censur-Gerichts die Debits-Erlaubniß erlangt haben, eben so wie die in den deutschen Bundes- Staaten gedruckten Bücher-Anzeigen, auf denen der Name der Verlags- bandlung fehlt, won welcher die Verbreitung der Bücheranzcige ausgeht, zu den gesetzlich verbotenen Schriften, und müssen nach K. 0 der Verord- Dreizehnter Jahrgang. nung vom 30. Juni 1843 und der Allerhöchsten Ordre vom 6. August 1837 mit Beschlag belegt und vernichtet werden. Ein Gleiches gilt von allen in Preußen in deutscher oder polnischer Sprache gedruckten Schriften, auf denen der Name des Druckers und Verlegers fehlt; ferner von den in Preußen in deutscher oder polnischer Sprache gedruckten Bücheranzeigen, auf denen der Name des Druckers oder der Name der Verlagshandlung fehlt, von welcher die Verbreitung der Bücheranzeige ausgeht, und endlich von allen außerhalb Preußens in pol nischer Sprache gedruckten Bücheranzeigen und Schriften, falls dieselben nicht von Seiten des Königlichen Ober-Censur-Gerichts die Debitserlaub- niß erhalten haben- Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichssehen Buchh.) Angekommen in Leipzig am 17.—21. November 1846. Adler K Diese in Dresden. 10072. Münnich, K. H. W>, die malerischen Ufer d. Saale. 14. Lief. qu. gr. 4. Geh. * 6 N/ — Chin. Pap. * 9 N-s 10073, Saxonia. Museum f. sächs.Vaterlandskunde.Neuewohlf. Ausg.V.Bd. 1. u.2. Heft. Hoch 4. Gch.s f/,^ Andreälsche B. in Frankfurt a. M. 10074. Kirchcn-Lexicon, allgemeines. Herauög. von vr. Jos. Aschbach. 1. Bd. 12. Lief. Lex.-8. Geh. ^ Inl. Bädekcr in Elberfeld. 10075. Vüffon's sämmtl.Werke sammt den Ergänzungen von Cuvier. Einzige Ausg. in deutscher Uebersetzung von H. I. Schaltenbrand. 5.Bd. I.Abth VierfüßigeThicre. I.Bd. 1. Hälfte- 2.unveränd. Aufl.gr. 8. Cbln 1847. Geh.*U^ 10076. — dieselben. Deutsch und französisch. * ^ ^ Bagcl in Wesel. 10077. Beniner,P.I.,kleine Erzählungen,Parabeln ».Fabeln. Mit4(col.) Bildern. 16. Geb. (ä ^ 10078. — Prämien-Bibliothek. I.Bdch». (Neue Folge.) Kleine Erzählungen, Parabeln und Fabeln. 16. Geb. ^ 10079. — dieselbe. 2. Bdchn. (Reue Folge.) Neuester Fabelschatz. 16. Geb.^>? 10080. Hoffmann, F., die Entdeckung von Amerika. 8. Geb. U 10081. —derBürgermeisterOtlfried.EineErzählunq.lö.Geb.I^ 10082. Haus-Almanach, allgemeiner. 1. Jahrg. < 1847.) Lex-Geh. 3 ^N-( — Mit Kalender
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