Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1926-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1926
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19260213
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192602138
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19260213
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1926
- Monat1926-02
- Tag1926-02-13
- Monat1926-02
- Jahr1926
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4 F 0.25^c. '/, 6. 70.- ^ 6. 3S.—V. s. 20.— ^. Nicktmit- «» 0.1^ die 2eUe. Lhlffre-G^llbr 0.75 >l. !? gliederpreis: Die Seile 0S0>i. 6.140.-^ 6. 7S.—Mital. ll. -Nicktmitgl. d. S.0.35^. Dundsteg (mittelste Seiten , 6. 40.— -n^IIIuslnIv^s^'svII^DNtgtteder: ^ 6. ;; ^irchgeh»id^25.- «ustcklag^-Rabatt wird ai^t^ewahrr. 4 65.- S. 35.- ^c. Richtmttgl. 1.6. (nurungct.) 280.— ** raumes^owie ^eisste^ge^na^au^okn"/beiond. Mitt!^lw ! LIbrige 6.: V, S. 240.— ^ 6. 130.— ^t, ^ 6. 70.—>t. .» Einzelfall iederzeit vorbeh. — Deiderseit. Erf.-<Dr1r Leipzig, i Ssntl, ^00^, — Po»7«vk.-Itto.i 73483 — fvi-n»pi».r 8»n,n,ol-8n. 70 888 — i 8uo7,dS»>»« Nr. 37 <R. 20). Leipzig, Sonnabend den 13. Februar 1926. 93. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Dörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 183. Auszug aus der Registrandc des Vorstandes. Auf Grund vielfach ergangener Beschwerden über den Ver lauf von Kalendern zu herabgesetzten Preisen ist darauf hinzuweisen, daß den einzelnen Orts- und Kreisvercincn die Bestimmung des Zeitpunktes, von dem ab eine verbilligte Ab gabe bestimmter Gruppen von Kalendern erfolgen darf, überlassen bleibt. Dieser Zeitpunkt soll keinesfalls vor den, IS. Januar liegen. Von der Verbilligung ausgenommen müssen bleiben Fachkalcnder, Jugendschrlftcn mit Kalendarium und ähnliche Erscheinungen, die das ganze Jahr hindurch zum vollen Ladenpreis verkäuflich bleiben. Verein Dresdner Buchhändler. Organ des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Einladung zur 44. ordentlichen Hauptversammlung für Donnerstag, den 18. Februar 1926, abends 7 Uhr, in der Bismarckstube der Bärenschänke, Webergasse. Tagesordnung: 1. Bericht über das Vereinsjahr 1825. 2. Kassenbericht über das Vereinsjahr 1925. 3. Voranschlag sür das Vereinsjahr ES und Festsetzung des Mit- gliedsbeitrags. 4. Bericht über die Unterstiitzungskasse 1925. 5. Neuwahl. S. Anträge. 7. Verschiedenes. Anträge sind satzungsgemäß mindestens drei Tage vor der Hauptversammlung dem Vorstande schriftlich einzureichen. Nach Z 19 der Satzungen ist für jedes Fernbleiben von den Versammlungen eine Gebühr zu entrichten, unentschuldigtes Fehlen wird mit einer Ordnungsstrafe belegt. Dresden, den 10. Februar 1926. Der Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler. E. Rudolph. A. Köhler. W. Petzhol-dt. F. Kuhles. Entwurf eines Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften. Zu diesem Entwurf, für und gegen den sich laut Mitteilungen im Börsenblatt bereits namhafte, zur Behandlung der in Be tracht kommenden Fragen berufene Verbände ausgesprochen haben, hat auch der Vor st and des Börsenvereins unterm 22. Januar in einer Eingabe an den 12. Ausschuß des Reichstages, Ausschuß für Bildungswosen, in Gemeinschaft mit anderen Buch handels-Verbänden Stellung genommen. Die Eingabe, die auch mit Rücksicht aus die darin angeschnittenen Rechtsfragen dem Rechtsausschuß des Reichstages und dem Rcichsministerium des Innern unterbreitet wurde, hat folgenden Wortlaut: Die unten aufgeführten verlegerischcn und buchhändlcrischcn Verbände haben sich nochmals eingehend mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schnmtzschriften beschäftigt und sehen sich genötigt, auf einige Punkte des Gesetzes nochmals mit Nachdruck hinzuweiscn und Änderungen zu beantragen. Es bedarf wohl keiner bosonderen Betonung, daß der im Börsenverein der Deutschen Buchhänd ler zusammengcschlossene Buchhandel auch seinerseits stets gegen wirklichen Schmutz und Schund Stellung genommen hat und auch in Zukunft Stellung nehmen wird. Er hat aber die Auf gabe, im Interesse einer unbehinderten Verbreitung von Litera tur und Kunst darüber zu wachen, daß nicht Fesseln geschaffen werden, die der Entwicklung der Literatur und Kunst eines Kulturlandes unwürdig wären. Aus diesen Gesichtspunkten heraus ist im einzelnen zu be merken: 1. ZuK 1 Ab!s. 2 : Es ist abzulehnen, daß eins periodische Druckschrift als Ganzes aus die Liste gesetzt werden kann, tuen» innerhalb Jahresfrist mehr als 2 Nummern aus die Liste gesetzt worden sind. Das schafft die Möglichkeit, eine an sich vom literarischen und künstlerischen Standpunkt aus vielleicht sogar begrüßenswerte Zeitschrift zum Einstellen ihres Erscheinens zu bringen, weil in mehr als zwei Nummern irgendein einzelner Artikel oder eine einzige kleine Abbildung vielleicht sogar unbe rechtigte Kritik gesunden hat. Eine solche Bestimmung hemmt jede freie künstlerische Entfaltung und bewirkt überdies noch unter Umständen als eine zu dem beanstandeten Vorgang im ärgsten Mißverhältnis stehende Maßnahme die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz eines an sich um Literatur und Kunst verdienten Verlegers. 2. Z u ß 3: Es ist zu fordern, daß sür die Ausnahme in die Liste Einstimmigkeit aller Sachverständigen notwendig ist. Nur dann wird das Gesetz tragbar. Wir bitten zu bedenken, daß die Entscheidung einer Prüfstelle für das ganz« Reich bin dend ist. Welche Gefahr bieten hier schon die zweifellos vor handenen Unterschiode weltanschaulicher Auffassungen in den einzelnen Ländern. Wir bitten weiter zu bedenken, daß dem Vorsitzenden das unseren Rechtsordnungen sonst fremde Recht, sür den einzelnen Prüfungsfall aus einer Anzahl von Sach verständigen selbst die Auswahl zu treffen, eingeräumt werden soll. Hier muß das Erfordernis der Einstimmigkeit den Aus gleich für die Tragbarkeit der an sich schon so schwerwiegenden Entschlüsse schaffen. 3. Zu 84 A b s. 1 : Es ist zu fordern, daß die Entschei dung der Prüfstelle den betroffenen Verfassern und Verlegern zugcstcllt werden muß. Dioscs für die Beantragung der Strei chung in der Reichsinstanz notwendige Recht muß den Ver fassern und Verlegern zugestanden werden; den» es wird ihnen selbst bei bestem Willen nicht möglich sein, die Veröffentlichungen der Liste regelmäßig zu verfolgen. 197
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite