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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980716
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189807164
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Erschein» täglich mit ?lu»nahme der bann» und Feiertage und wird nur an Buch Händler abgegeben. — Jahre-Prei» für Mitglieder des Börsenverein» ein Exemplar 10 für Nichtmitgliedcr 20 — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den «»zeigen: die breigespaltene Petitzeile «der deren Raum so P>g,, nichtbuchhändlerische Anzeigen so Psg.; Mitglieder bei Börsen- vercinS zahlen für eigene Anzeigen l0Ps., ebenso BuchhandlungSgehilse» für Stelle- gcsuchc. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Sonnabend den 16. Juli. 1898. Amtlich f3l967f Soeben ist erschienen: Verzeichniß der Wujikatienhandtungen 1898 als »Versendungsliste«. Preis 1 .^6. Das von unserem Vereine herausgegebene neue Ver zeichnis 1898 der Musikalienhandlungen hat, zur besseren Verwendung als Versendungsiiste, insofern eine bedeutende Erweiterung erfahren, als eine größere Anzahl Firmen aus bisher in der Liste nicht vertretenen Städten neu ausge nommen worden ist; man glaubte annehmen zu können, daß sich diese Firmen der Verbreitung guter Musikalien, wenn auch als Nebensache, in ihrem Wirkungskreise je nach Kräften widmen werden Es steht wohl zu hoffen, daß den Herren Musikalienverlegern hierdurch eine neue Handhabe geboten ist, die hierfür geeigneten Erscheinungen in weiteren Kreisen zur Kenntnis zu bringen. Dieses Verzeichnis wird nur an Mitglieder des Vereins der Deutschen Musikalienhändler abgegeben und ist durch den Unterzeichneten zu beziehen. Der Berein der Deutschen Musikalienhändler vr. Oskar von Hase, Vorsteher. Allgemeiner Deutscher Duchhan-lungs - Gehilfen - Verband. . ^ Bekanntmachung. In der 26. ordentlichen Hauptversammlung am 9./I0. Izrli d. I. wurde die Tagesordnung in nach stehender Weise erledigt, was wir satzungsgemäß hier durch bekannt geben: Punkt 1: Berichterstattung des Vorsitzenden über die Geschäfts jahre 1896 und 1897. Punkt 2: In Gemäßheit der Berichte des Revisors und des Rech nungsausschusses wurde dem Vorstande bezüglich der Rech nungsführung auf die Jahre 1896 und 1897 Entlastung erteilt. Punkt 3: In den Vorstand wurden die Herren Carlsohn, tzempel und Hintzsche wiedergewählt. Punkt 4: Als Ersatzmänner in den Vorstand wurden die Herren Abel, Berthold und Hellmund wiedergewählt. Punkt b: Zu Mitgliedern des Witwen- und Waisen-Ausschusses wurden die Herren Krauße, Rech jun., Schmidt, Wiebe, Worms und Zinkeisen wiedergewählt, und der Kreis Leipzig wurde ermächtigt — salls der eine oder andere dieser 6 Herren noch ablchnen sollte —, eine Nachwahl vorzunehmen. Punkt 6: In den Rechnungs-Ausschuß für die Jahre 1898 und 1899 wurden die Herren Theodor Schubert und Richard Tröber gewählt. Punkt 7: Vorstandsantrag: Folgende Ergänzung zu 8 7e der -All gemeinen Satzungen-: -Jedes versicherungspflichtige Mitglied, welches der Kranken kasse nicht angehören will, oder nach deren Sonder- Satzungen 8 2, Absatz 7 als ausgesteuert zu be trachten ist, hat einen jährlichen Beitrag u. s. w.- wurde angenommen. Punkt 8: Vorstandsantrag: An Stelle des jetzigen 8 7ä der -All gemeinen Satzungen- zu setzen: -Mitglieder, welche bei Vollendung des 50. Lebensjahres unverheiratet geblieben oder Witwer ohne pensionsberechtigte stänsundiechzigstel Jahraanz. er Teil. Kinder sind, zahlen vom Beginn des nächsten Vierteljahres an keine Beiträge mehr für die Witwen- und Waisenkasse.- wurde angenommen. Punkt 9: Antrag des Kreises -Leipzig-: betr. -Erweiterung des Stimmrechts der Leipziger Mitglieder- wurde vom Leipziger Vertrauensmann Herrn Ries zurückgezogen zu gunsten folgen der, von Herrn Lied er wald-München eingebrachten Reso lution, der die Hauptversammlung zustimmte: -Der Vorstand möge für die nächste Hauptversammlung einen Antrag vor bereiten, dahingehend, daß der 8 8 der -Allgemeinen Satzungen generell geändert wird, daß Delegierten-Versammlungen zur Einrichtung gelangen, und daß die Kreise nach Maßgabe der Mitgliederstärke anderweite Abgrenzung erfahren.- Punkt 10: Antrag der Herren Frdr. Schneider und Genossen in Berlin: -den jetzigen Kreis Brandenburg in zwei besondere selbständige Kreise zu teilen- wurde — mit Rücksicht auf die ins Auge gesaßte eventuelle Umgestaltung der seitherigen Kreis einteilung — zurückgezogen. Punkt 11: Vorstandsantrag: -dem jetzigen 8 1? der -Allgemeinen Satzungen- folgende Fassung zu geben: 8 17. Geschäftsstelle: -Zur Besorgung aller übrigen Geschäfte des Verbandes und seiner Kassen und Anstalten besteht eine Geschäftsstelle, deren Geschäftsordnung vom Vorstande festgesetzt wird. Der Leiter der Geschäftsstelle (Geschäftsführer) muß Ver bandsmitglied sein, darf aber dem Vorstande nicht angehören; er hat in den Porstandssitzungen nur beratende Stimme. Der mit dem Geschäftsführer abzuschließende Anstellungs vertrag sowie Abänderungen desselben unterliegen der Be schlußfassung der Hauptversammlung. Die Anstellung von Hilfskräften bleibt dem Ermessen des Vorstandes überlassen. - fand Annahme. Punkt 12: Antrag der Herren Fr. Schneider und Genossen in Berlin: -Einstellung einer Hilfskraft für den Geschäftsführer noch vor Inkrafttreten der Jnoaliden-Zuschuß-Kasse- wurde — im Hinblick auf die erfolgte Annahme des Punktes 11 — zurückgezogen. Punkt 13: Vorstandsantrag: -Fortfall der Krankengeldgewährung auf weitere 13 Wochen (über 52 Wochen hinaus) bei Arbeits unfähigkeit- wurde angenommen, und ebenso die neue Fassung des Absatzes? in 8 2 der -Sonder-Satzungen für die Kranken- und Begräbnis-Kasse- wie folgt: -Diejenigen erwerbsunfähigen Kranken, welche eine fort laufende Krankenunterstützung für 52 bezw. 26 Wochen be zogen haben, gelten für die Krankenkasse als ausgesteuert und zahlen von dem daraus folgenden Vierteljahre an keine Beiträge mehr an diese Kasse; sie haben nur 5 Mark jähr lich an die Begräbniskasse zur Wahrung ihres Anrechtes auf das Bcgräbnisgeld zu entrichten. Der Kranke hat nunmehr lediglich Anrecht auf die ihm nach 8 8 der Jnvaliden-Zu- schußkasse zustehenden Zuschüsse. Nach Wiedereintritt der Erwerbsfühigkeit,die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden muß, kann von neuem das Recht auf Krankenunterstützung, jedoch erst nach Ablauf einer Wartezeit von einem Jahre, erworben werden. Die Wartezeit und Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Tage des laufenden Monats.- Punkt 14: Anträge des Kreises -Oesterreich - Ungarn- zu 8 2, Absatz 1—3 der -Sonder-Satzungen der Kranken- und Be gräbnis-Kasse-, betreffend: -Zahlung von Krankengeld auch für die Sonntage- wurden zurückgezogen, dagegen fand eine Reso lution Annahme, wonach -die Anträge des Kreises -Oesterreich- Ungarn- dem Vorstände zur Erwägung anheimgegeben wurden mit dem Austrage, für die nächste Hauptversammlung einen, 697
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