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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-05-13
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960513
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189605136
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
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Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten au« dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: fiir Mitglieder ein Exemplar 10 fiir Nichtmitglieder SO Börsenblatt für de» «»zeigen; für Mitglieder IO Psg., für Nichlmitglicder 20 Psg.. fiir Nichtbuch händler SV Psg. die dreigeixaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 110. Leipzig, Mittwoch den 13. Mai 1896. Des Himmelfahrtstages wegen erscheint die nächte Nmmner Freitag den 15. Mai. Amtlicher Teil. Kantate - Jestgaven. Von den diesjährigen Kantate-Festgaben sind teils größere, teils kleinere Partieen übrig geblieben, und stehen Liebhabern einzelne Exemplare davon zu nachstehenden Preisen zu gunsten der Unterstützungsvereine zur Verfügung: Kantate-Rundschreiben „ Tafelkarte. Orig-Zeichnung von Arthur Lewin. „ Speisen u. Weinkarte. Mit zwei Orig - Zeichnungen von E. Klotz. „ do. ohne Vorderblatt. „ Musik-Folge. Notiz-Block von Sperling- Herzog Schreibmappe (weiß, silbergrau, rosa u. braun). .. Postkarten-Album, gew. von E. Heitmann »Geheimbundlied« von O Heidmüller, in m Geh -Bund-Siegelmarke geschlosst Couvert, m. Orig -Zeichnung v A. Lewin Geheimbund-Siegelmarken. Orig -Zeichnung voll Arthur Lewin. 8 Stück zu »Zukunfts-Musik, Ln äs sidole-Verse«. Tasellied von H. Matthaes »Lied auf die letzten Nachrichten«, von Artur Seemann ^ —.05 ^ —.05 —.50 ^ —.05 ^ —.50 ^ —.75 ^ l.50 ^ —.15 ^ —.05 ^ —.10 —.05 Kantate-Montag-Abendkarte. Orig.-Zeichnung von Arthur Lewin. ^ —.05 Kantate-Montag-Abendprogramm. Orig.-Zeichnung von A. Mellp ' —.10 Wir bitten zu verlangen. Bestellungen sind an Herrn Rich. Einhorn in Fa. E. F. Steinacker in Leipzig zu richten. Hochachtungsvoll Leipzig, den 9. Mai 1896. Der Festausschuß. Allgemeiner Deutscher Luchhllndlungs-Grhilfen-Dcrlillnd. Danksagung. Vom Festausschuß wurde uns in dankenswerter Weise auch diesmal wieder „als i/g des Ergebnisses der Sammlung bei dem Kantate- Festmahl" die Summe von 626 ^ 34 für unsere Witwen- und Waisenkasse zugewendct. Wir sprechen allen Beteiligten unseren herzlichsten Dank hierfür aus. Leipzig, den 8. Mai 1896. Der Vorstand. Nichtamtlicher Teil. Die Buchhändlerin. Ueber die Frauenarbeit im Buchhändlerberuf hielt, wie s. Z. hier erwähnt (-Nachrichten- Nr. 52), am 3. März d. I. Frau Pro fessor Clasen-Schmidt vor der Leipziger Ortsgruppe des Allge meinen Deutschen Frauenvereins einen Vortrag. Wir finden diesen Vortrag in der Zeitschrift dieses Vereins -Neue Bahnen- vom I. Mai 1896 und geben ihn nachstehend wieder, dem fachmännischen Leser das Urteil überlassend: Der Buchhandel, ein den Frauen zugänglicher Erwerbszweig. Referat, erstattet in der Leipziger Ortsgruppe, von Mathilde Clasen-Schmidt. Von dem Vorstände des Allgemeinen Deutschen Frauen - Ver. eins beauftragt, die Frage einer eingehenderen Prüfung zu unter ziehen, ob das Buchhändlerfach — sowohl der buchhändlerische Ver lag, als das buchhändlerische Sortimentsgeschäft — nicht auch zu denjenigen Erwerbsthätigkeiten zu zählen sei, die von Frauen, vorausgesetzt, daß sie die erforderlichen Vorkenntnisse besitzen, mit Erfolg selbständig betrieben oder in denen sie als Angestellte, oder Gehilfinnen verwendet werden könnten, habe ich heute die Ehre, Ihnen einesteils das Ergebnis meiner deshalb angestellten Erkun- digungen und andernteils das vorzutragen, was mir schon früher von Damen mitgeteilt wurde, die mehrere Jahre lang als Ange stellte in Verlagsbuchhandlungen beschäftigt gewesen sind. Im allgemeinen ist zunächst zu bemerken, das der Verlag von Drelundiechztgjlcr Jahrgang. Drucksachen jeder Art keiner Konzession von seiten der Behörden bedarf. Jeder kann mithin heutigen Tages Bücher und Druck sachen nach Belieben verlegen, wenn er sich vorher mit den Ver fassern derselben hinsichtlich des Kaufpreises geeinigt hat und die Mittel zur Bezahlung der Herstellungskosten besitzt. Auch Zeit schriften bedürfen keiner Konzession der Behörden, doch ist bei allen Verlagswerken darauf zu achten, daß deren Inhalt nicht gegen irgendwelche staatliche Gesetze verstößt, da andernfalls sowohl der Verleger wie der Verfasser zur Verantwortung gezogen werden können. Ferner haben wir bei Beantwortung der angeregten Frage zu berücksichtigen, daß der heutige Buchhandel aus vier verschiedenen Branchen besteht, nämlich aus dem Verlags-, Sortiments-, dem Antiquar- und aus dem Kommissionsbuchhandel; so kommt es vor, daß mehrere dieser Geschäftszweige in einer Buchhandlung ver einigt betrieben werden. In solchen Buchhandlungen werden an die Angestellten hinsichtlich ihrer Vorbildung und Befähigung sehr verschiedene Ansprüche gestellt, besonders an diejenigen, die in der antiquarischen Abteilung, deren wertvollste Bücher meistens alter tümliche Seltenheiten sind, mit dem kaufenden Publikum zu ver handeln haben. Auch der Sortimentsbuchhändlcr, der die Vcrlags- artikel anderer Buchhändler zu vertreiben hat und mithin auch die Bestellung nicht vorrätiger Bücher übernimmt, fordert von seinem, ihn vertretenden Kommis, daß er es versteht, die Kauflustigen auf die Eigenartigkeit oder auf die literarische Neuheit der ausliegen- den Bücher aufmerksam zu machen. — Das buchhändlerische Kom missionsgeschäft, das eigentlich nur ein Speditionsgeschäft ist, hat in erster Linie die Aufgabe, die Sendungen zwischen Verleger und 391
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