Erscheint <in Verbindung mit den »Nach richten ans dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrcspreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 .ei, für Nichtmitgltcder 20 Anzeigern für Mitglieder 10 Pfg., für Nichtm)tglieder 2» Pfg.. für Nichtbuch- händier 30 Pfg. dir drcigespaltcucPctit- zeile oder deren Raum. für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Nr 286 Leipzig, Montag den 10. Dezember. 1894. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Die müerzcichiiete Geschäftsstelle bittet die Bezieher des Mörsenötattes für den Deutschen Mnchhandct nebst den Aachrichten aus dem Auchhandet, ihr die Bestellungen für den Jahrgang 1895 mittels Bestellzettels zn dem in dieser Woche versandten Rundschreiben schnellstens zugehen lassen zu wollen. Dir Zusendung des neuen Jahrgangs erfolgt nur auf Verlangen und gegen dar. Auf Grund des § 6 der „Bestimmungen über die Verwaltung der Zeitschriften des Börsenvereins" geschieht die Versendung des Börsenblattes mit dem Vorbehalt, unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages die Lieferung jederzeit einstellen zu können. Für Mitglieder des Börsenvereins kann dieser Fall nur in Ausführung von Z 8 der Satzungen ein- treten. Nichtbuchhändlern darf das Börsenblatt nur mit Genehmigung des Vorstandes, und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Börsenvereine beschlossen wurde, überhaupt nicht mitgeteilt werden. 4 Absatz 6 der Satzungen.) Die Bezugszeit ist das Kalenderjahr, nur ausnahmsweise die Zeit je vom Beginne des 2.. 3. oder 4. Vierteljahres an bis zum Jahresschlüsse. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit können keine Berücksichtigung finden. Der Jahrcspreis des Börsenblattes beträgt einschließlich der Nachrichten und der Beilagen (Bestcllzettelbogen, Wöchentliches Verzeichnis der erschienenen und vorbereiteten Neuigkeiten, mit Monatsregister und Liste der zurückverlangten Neuigkeiten) für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 Mark, jedes weitere Exemplar (zum eigenen Gebrauche) 15 Mark, für Nichtmitglieder des Börsenvereins 20 Mack. Das Börsenblatt kann ohne die Nachrichten und ohne die Beilagen nicht bezogen werden; auch eine Teilung in der Art der Zusendung ist nicht statthaft. Aufträge auf direkte Zusendung unter Band übernimmt die Unterzeichnete Geschäftsstelle nur für die ganze Dauer der Bezugszeit und berechnet dafür außer dem Postgelde eine Gebühr von 5 Mark jährlich. Das Postgeld wird nach jedem Vierteljahresschlusse erhoben. Leipzig, den 8. Dezember 1894. Geschäftsstelle des Sörsenvereins der deutsche» Sucht,ändler. G. Thomälen, Geschäftsführer. Tinundsechzigster Jahrgang. W4N