für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegcben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. Freitags, den 16. November 1838. Gesetzgebung. In Bayern wurde im October verboten: Blätter, polemische. Herausgeg. vom Vers, der Schrift: der Erzbisch, von Köln, seine Principicn rc. 1. Samm lung. Leipzig, Engelmann. Stimme, eine, aus Belgien über den päpstlichen Stuhl rc. Aus dem Franz. Leipzig, Rein. Kaiser, Prof. G- F- H., Morisoniana, oder allgcm. Rath geber des brittischen Gesundhcits - Collegiums. Mün chen, Daisenberger. Buchhandel. Eine Lebensfrage für den Buchhandel. Die weitere Ausführung eines Aufsatzes im Organ: „Welche Zeit ist es im Buchhandel?" welche uns Hr. E. I. K. im Börsenblatt Nr. 95 mirgctheilt hat, betrifft, trotz ihres humoristischen Eingangs (den ich lieber bei andrer Gelegenheit als in dieser sehr ernsthaften gele sen hätte) einen so hochwichtigen Antrag, daß ich nicht umhin kann, denselben zu unterstützen und mein Votum zu dieser Discussion abzugeben. Jeder Verleger empfindet mit Schmerz, wie sehr er im gegenwärtigen Jahre durch Vorenthaltung so vieler rechtlicher Forderungen benachtheiligt worden ist. Schlechte Zahler hat es zu allen Zeiten gegeben, aber sie haben sich im laufenden Jahre auf eine so höchst besorglichc Art ver mehrt, daß cs wohl die höchste Zeit ist, diesem Unfug vereinte Kraft und Ernst entgegen zu setzen, wenn er nicht mit jedem Jahre noch mehr zunehmen und dieses Elend den höchsten Grad erreichen soll. — Ein allgemein br Jahrgang. verbreitetes Eircular gibt uns kürzlich das Verhältniß der Zahlenden und nicht Zahlenden wie A zu Z an! Ist dieses wohl übertrieben, so ist doch der Gedanke, daß es noch dahin kommen könne, anregend genug, um endlich zum Handeln, zu kräftigem Maßregeln zu schreiten, um dem so bedrohlich überhand nehmenden Uebcl einen Damm zu setzen. Falsche Begriffe von Anstand und Humanität haben seit mehreren Jahren strengcte Begegnung gegen unreelle Handlungen, z. B. deren öffentliche Nennung, außer Gebrauch gesetzt, und die Folge davon ist gewesen, daß Willkühr und die Dreistigkeit, ja die Unverschämt heit derselben nun einen Grad erreicht hat, der zur Schmach für den ganzen Handel wird. Der unwürdigen und ent ehrenden Dinge laufen jetzt in dem Geschäft so viele un ter, daß den rechtlichen Mann nur zu oft ein Schaamge- fühl ergreift, solche Collegcn als zu seinem Stande gehö rig und als seines Gleichen betrachten zu müssen! Man schämt sich nicht mehr der niedrigsten Kniffe und Lügen. Mir ist cs nur allein in den beiden letzten Monaten 7 mal vorgekommcn, daß Bezogene die Ausflucht brauch ten: „eben sei dieser Saldo an den Herrn Commissionair NN. in Leipzig abgegangcn", ja dieses in den be stimmtesten Ausdrücken versicherten, worauf der Commis sionair auf weiteres Befragen die Antwort erthcilte, er habe weder Geld noch Auftrag. — Andere remittiren in der Absicht nicht, damit ihre eigentliche Schuld gar nie rein ausgemittelt werden kann. Noch mehrere zahlen eine unverhältnißmäßige Kleinigkeit, um doch sagen zu können, sie haben bezahlt, oder sie verwirren die Rech nung absichtlich, um sich damit auszureden, sic sei nicht conform. Geht man ihnen endlich zu Leibe, so er- 180