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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950426
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189504269
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
- Monat1895-04
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Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten ans dein Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Psg., für Nichtmitglieder SV Pfg., für Nichtlmch- hiindlcr so Psg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. .1: 96. Leipzig, Freitag den 26. April. 1895. Nichtamtlicher Teil Zum Gesetzentwurf bete. Abänderung der Gewerbeordnung. (Wandergewerbe. Kolportage- und Reisebuchhandel.) (Vgl. Börsenblatt Nr. 27. 31, 35. 36. 39, 40. 41, 44. 48, 49, 50. 53, 60, 62 und Nachrichten Nr. 1, 11, 69, 71, 87.) Der Vorstand des Central-Vereins Deutscher Col- portage - Buchhändler empfing ein Schreiben' folgenden Inhalts: Auf die an den Herrn Reichskanzler gerichtete gefällige Eingabe vom 28. v. M. erwidere ich dem Vorstande ergebenst, daß ich bereit bin, die Herren Vertreter des Central-Vereins Deutscher Colportage-Buchhändler zum Zweck einer Unterredung über die Abänderung der Bestimmungen des tz 44 Absatz 3 der Gewerbeord nung, am Donnerstag den 18 d. M. vormittags 11 Uhr im Reichsamt des Innern, Wilhelmstrahe 74, zu empfangen. Der Stellvertreter des Reichskanzlers (gez.) von Bötticher. Berlin, den 11. April 1895. Dementsprechend fanden sich am genannten Tagi die Herren Schnitze, Globig und Abel als Vertreter des Vereins an bezeichneter Amtsstelle ein, wo sie von Sr. Excellenz dem Herrn Staatssekretär und Staatsminister vr. von Bötticher in der liebensivürdigsten Weise empfangen wurden. Herr Schnitze führte in eingehender. Weise aus, welchen unabsehbaren Schädigungen dcrKolportngc-Buchhan^l bei Verbot des Detailreisens ausgesetzt sein würde, unter b - soliderer Betonung der heutigen Bedeutung und Leistungsfäb>^. .. desselben. Durch ausführliche Schilderung des übl'-6-- (.^chäfts- bctriebcs führte Redner den Nachweis, daß d .^ortage-Bnch- handel unter Ausschluß jedweden Zweifels den stehenden Ge werben znzuzählen und kein ersichtlicher Grund dafür vorhanden sei, der im Gegensatz hierzu das Bestreben rechtfertige, den Kol portage-Buchhandel der Kategorie des Hausierhandels einzu verleiben; wenn es nur eines Beweises dafür bedürfe, so sei solcher einfach schon durch die Art des Geschäftsbetriebes in überzeugender Weise erbracht. Aus allen diesen Gründen ersuchte der Redner den Herrn Minister dem hohen Bundesrat die berechtigten Wünsche des Kolportage-Buchhandels bekannt zugeben, beziv. eine Abänderung des Z 44 Abs. 3 der Ge werbeordnung zu befürworten, oder aber event. nach erfolgter Genehmigung des Gesetzes von dem Recht des Bundesrats Gebrauch zu machen und im Verwaltungswege anzuordnen, daß die vorgedachten Bestimmungen auf den Buchhandel keine Anwendung finden. Der Herr Minister betonte zunächst, daß die gedachte Vorlage auf Anträge der preußischen und bayrischen Staats regierungen zurückznführen sei, hervorgerufen durch fortgesetzt erhobene Klagen der seßhaften Gewerbtreibenden, die eine schwere Schädigung in der Ueberhandnahme der Thätigkeit der Detailreisenden erblickten. Nach den heutigen Mitteilungen und Aufklärungen, für die er dankbar sei, glaube er gern, Zweiundscckztgster Jahrgang. daß besonders der Kolportage-Buchhandel empfindlich leiden würde; er sei indessen zur Vermeidung dieses Umstandes nicht in der Lage, ohne weiteres eine Aufhebung des einmal gefaßten Beschlusses des Bundcsrats in Aussicht stellen zu können, da die bezügliche Gcsetzesvorlage bereits dem Reichstage zur verfasstmgs- gemüßen Genehmigung überwiesen sei. Der letztere sei also z. Z. der nächste Faktor, der hierbei in Frage komme; hier möge inan mit den Mitgliedern desselben, namentlich mit denen der Gewerbekommission, Fühlung suchen und es an geeigneten Vorstellungen nicht fehlen lassen. In dieser Hinsicht müsse man sich ohne Unterlaß bemühen. Er könne versichern, daß gegenüber den vielen eingegangenen Eingaben und Vor stellungen gegen jene Vorlage die Reichsregiernng so lange keine Stellung nehmen werde, bis nicht ein Votum des Reichs tags vorliege. Sollte letzterer das Gesetz gutheißen, so läge es im eigensten Interesse des Vereins, ohne Verzug nochmals beim Bundesrat vorstellig zu werden mit dem Ersuchen, für den Buchhandel fragliche Ausnahmebestimmung zu erlassen; gern wolle er sich in diesem Fall zum Dolmetscher der Wünsche des Kolportage-Buchhandels machen und glaube er, ohne eine bindende Zusage geben zu können, daß man be richtigten Wünschen alsdann nach Möglichkeit entgegenkommen werde. In der fast dreiviertelstündigcn Audienz wurden die wich tigsten Fragen des Kolportage-Buchhandels erörtert und nahm der Herr Minister Veranlassung, sich über alle in Betracht kommenden Verhältnisse zu informieren. — Hiernach entließ Se. Excellenz die Vertreter des Vereins in freundlichster Weise mit dem Versprechen, wie schon bemerkt, den Wünschen des Vereins zur gegebenen Zeit an geeigneter Stelle Aus druck geben zu wollen. (Deutsche Colportage-Ztg.) Partielle R amschverkäns'e. (Vgl. Börsenblatt 1894 Nr. 231, 233, 231, 237, 240, 241, 242, 243, 246, 249. 252, 253, 255, 257, 259, 261, 268, 274, 280, 1895 Nr. 24, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 4l, 42, 46, 50, 58, 68, 81, 86.) Nachträglich zu der im Börsenblatte Nr. 86 vom 13. d. M. enthaltenen Bekanntmachung von Firmen, die dem in Nr. 252 des'Börsenblattes bekannt gegebenen Rundschreiben von 31 Kreis- und Ortsvereincn betreffend partielle Ramsch- verkünfe zugcstimmt haben, machen wir bekannt, daß noch die Firma Th. Schröter in Zürich eine zustimmende Erklärung abgegeben hat. Dagegen hat die Firma Friedrich Pfeilstücker Verlagsbuchhandlung in Berlin die gegebene Zustimmung laut Schreiben vom 18. d. M. an die Redaktion des Börsenblattes zurückgezogen. Dresden, den 23. April 1895. Der Vorstand des Verbandes der kreis- »nd Ortsvereinc im deutschen öuchhandrl. vr. E. Ehlermann. Georg Lehmann. R. von Zahn. 308
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