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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1846
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1846-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1846
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18460619
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184606197
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1846
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Erscheint jeden Dienstag n. Freitag i während der Buchhändler-Messe zu Ostern täglich. Mrscnblc für den >tl l Alle Zusendungen für da« Börsenblatt sind an die Redaction zu richten. Dl putschen Buchhande und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. l Eigenthum deS Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 57. Leipzig, Freitag am 19. Juni. Amtliche Bekanntmachung. Der Buchhandlung unter der Firma Z. I. Weber in Leipzig ist, wie hierdurch bekannt gemacht wird, in Gemäßheit § 28 der Ver ordnung vom 5. Februar 1844, die Angelegenheiten der Presse be treffend, zum Vertriebe der Schrift: »Erwinia. Eeuillo äs Oorrespvndance IVIspon.'. lVIsurerisckes Xor- respondenr-LIstt. kremiere livraisvn. — Erste läekerang. 8tras- bourA, Imprimsrie de 6. 8ilbermaun, plses 8aint-'I'kom-is, 3. 1846. 8. 64 8. der erforderliche Eclaubnißschein ausgefertigt worden. Leipzig, den 13. Juni 1846. Königlich Sächsische Kreis-Di rection. Zur Preßgesetzgebung in Dänemark. Unterm 3. Juni ist zu Copenhagen folgendes provisorische Gesetz erlassen worden: „Wir Christian Vlll. rc. thun hiermit kund rc.: §. 1- Uebectretun- gen des Placats vom 2. Oct. 1810, wegen Aufnahme politischer Mittheilungen in die unprivilegirten Blätter — sie mögen in po litischen Neuigkeiten oder Nachrichten oder in Bemerkungen über die Verfassung oder Verwaltung fremder Staaten, oder über ihr gegensei tiges Verhältniß unter einander oder zur dänischen Monarchie bestehen — sollen hiernach, wenn sich unsere Kanzlei nicht dazu bewogen findet, d.as unter Beschlag gelegte Blatt auszugeben, und wenn der dabei Ve- theiligte es nicht bei der Beschlaglegung bleiben lassen will, wie andere Preßvergehen behandelt und geuctheill und mit einer Buße von 20 bis 200 Rthlr., welche der Armenkasse des Orts anheimfällt, angesehen werden; wenn die aufgenommenen politischen Mittheilungen übrigens ^°n gesetzwidrigem Inhalte sein sollten, sind die Betheiligten außerdem der Gesetzgebung zufolge verantwortlich. §. 2. Die durch Placat vom 13. Mai 1814 gegebene Bestimmung, in deren Folge die zur Durch sicht der Polizei eingelieferten Blätter und Schriften, welche mehr als 24 Bogen betragen, nicht früher als nach dem Verlauf einer gewissen seit ausgegeben werden dürfen, soll hiernach nur auf Blatter und Schriften anwendbar sein, welche mehr als sechs Bogen betragen, wo bei die Zeit zur Durchsicht solcher Schriften, wenn sie mehr als einen Bogen betragen, bis auf 48 Stunden beschränkt wird. In Betreff größerer Schriften bis 24 Bogen sind die Vorschriften der Verordnung vom 27. Sept-1799 allein zu befolgen. §. 3. Wenn unsere dänische Dreizehnter Jahrgang. 1846. r Th ei l. Kanzlei ihre Beistimmung erklärt, daß ein zu derselben eingesendetes Blatt oder Buch wegen seines gesetzwidrigen Inhalts vom Polizeibeam ten mit Beschlag belegt worden ist, wird der Betheiligte, wie bisher, sogleich angeklagt werden müssen, insofern der Inhalt als so strafbar angesehen wird, daß Justizaction nicht unterlassen werden darf; aber sonst soll es nicht nothwendig sein, von Staats wegen Klage anzustel len, wenn nicht der Betheiligte, nachdem er davon benachrichtigt wor den, daß die Beschlagnahme genehmigt sei, binnen drei Tagen die Frage von der Gesetzmäßigkeit oder der Gesetzwidrigkeit durch Urtel der Ge richte erledigt wissen will, in welchem Fall es von selbst folgt, daß er mit der Strafe angesehen werden muß, der er der Gesetzgebung zu folge anheimfallen müßte." Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichsschen Buchh.) Angekommen in Leipzig am 15.—17. Juni 1846. Adler sc Diese in Dresden. 4523. Münnich,K.W.H.,die malerischen Ufer d.Saale.8.Lief.qu.4.GH.*6N^ Aiidreäischc Buchh. in Frankfnrt -- M. 4524. Kirchen-Lexikvn, allgemeines, Hrsg, von I. Aschbach. 1. Bds. 3. Lief. Ler.8.Geh.'/s^ Fdd. B-thgc'S V-rlagSbuchh. in Berlin. 4525. Reineck, K. E-, die Päbstelei im Protestantismus: der Tod verdeutschen Reformation wie der evangelischen Freiheit; und die Aufgabe der Landes- synodezu Berlin im Juni 1846. gc. 8. Geh. * 12 N/ Braun,,itt-r sc S-idcl'S «erlagsconto in Wien. 4526. Hlubek, F. X., die Landwirthschaftslehre in ihrem ganzen Umfange. 6.Lf. gr.8. Geh. 4,/S 4527. Schmiv, G., homöopathische Arzneibereitung und Gabenqrbße qr 8. Gch.1.stI8R-s . . 4528. 2eit8ckiiet,östorreiolli«c6e,Iür8o>n<ivpLtlns,l>r8g. v. 5V. Eleiscl,- msnn, 61. Nampe, ?k. 4,. Wstrlce u. Er. Wurind 2. Ld. 2. Rskt. gr. 8. 6ell. * I ^ Brockhaus Sc Avcnarius in Leipzig. 4529. Istrien, mit den nuarnsrisoken Inseln, ksvuraplliscli-statistiscks ur ' psogr. Eerilcon von Er.UatlsI-pergeral-gedr.) o. vv Len. <Feu. * ^ 99
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