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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1877
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- Deutsch
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Erlüetnt Börsenblatt für den GeitrSg Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigeuthum de« Börlenverein« der Deutschen Buchhändler. 274. Leipzig, Monlag den 26. November. 1877. Amtlicher Theil. Bericht über die Verhandlungen im Verein Berliner Buchhändler betreffend die Frommann'schen Vorschläge behufs Reformen im Buchhandel. In der Sitzung des Vereins Berliner Buchhändler am 15. Mai d. I. legte Herr H. Kaiser die von Herrn Fr. I. Frommann in Jena ausgehenden „Vorschläge behufs Reformen im Buch handel^ vor und trat der Verein sofort in eine Discussion derselben ein. Es wurde eine Commission, bestehend aus den Herrcn F. Borstell, H. Kaiser, L. Simion, R. Wilhelm! und M. Winckelmann, gewählt, mit der Ausgabe, eingehend die Vorschläge des Herrn From mann zu prüfen und im Herbst dem Verein Berliner Buchhändler Bericht zu erstatten. Es haben darauf im Laufe des Sommers mehrere Sitzungen der Commissions-Mitglieder stattgefunden, in deren Verlauf sich herausstellte, daß die Anschauungen der fünf daran theilnehmenden Herren in allen wesentlichen Punkten übereinstimmten. Nach gründlicher Durchberathung aller bezüglichen Vorschläge wurde beschlossen, einen schriftlichen Bericht auszuarbeiten und dem Vorstande des Vereins zu übergeben. Dieser ließ den Bericht drucken und stellte, indem er ihn jedem Vereinsmitgliede zugchcn ließ, Be- rathung und Beschlußfassung darüber auf die Tagesordnung der Sitzung vom 15. October d. I. Der Bericht lautet: „Bericht der Commission zur Prüfung der Frommann'schen Vorschläge behufs Reformen im Buchhandel. Als der Verein Berliner Buchhändler eine Commission zur Prüfung der Frommann'schen Vorschläge wählte, wurde er ersichtlich von dem Gedanken geleitet, daß cs bei allen Reformen in erster Linie nothwendig sei, die Interessen der Sortimenter zu wahren. Wie ein Baum in Stamm, Acsten und Blättern verdorrt, wenn man seine Wurzeln untergräbt, so müsse auch der Gesammtbuchhaudel kranken, wenn die Quelle seiner Kraft, die Lebensfähigkeit der Sor- timcntsfirmen, geschädigt werde. Dieser Gedanke fand seinen Ausdruck dadurch, daß in die Com mission nur solche Mitglieder gewählt wurden, die wie die Herren Borstcll, Wilhelm! und Simion Inhaber von Sortiments- geschästen sind, oder wie die Herren Kaiser und Max Winckel mann viele Jahre hindurch bis vor kurzem Besitzer von Sortiments- geschäften waren. So bedauerlich es auch immerhin sein mag, daß bei der Zu sammensetzung der Commission nicht für eine Vertretung der bedeu tenden Verlagsfirmcn gesorgt wurde, so scheint doch andererseits eine gewisse Bürgschaft gegeben zu sein, daß eine derartig zusammen gesetzte Commission keine Maßregeln Vorschlägen werde, welche die Blerundoierzigster Jahrgang. Existenz oder die gedeihliche Entwicklung des Sortimentsbuchhandels bedrohen. So fand sich die Commission veranlaßt, sich gleich gegen den ersten und wichtigsten Punkt der Frommann'schen Vorschläge: Ein führung halbjährlicher Abrechnung — zu erklären. Die Arbeit des Remittirens, Disponirens und Abrechnens ist eine so bedeutende, daß eine zweimalige Vornahme derselben im Laufe eines Jahres dem Sortimenter nicht zugemuthet werden kann. Sie würde die geringe Erholungszeit, die demselben — während der Sommermonate — überhaupt gegönnt wird, vollständig absorbiren. Auch spricht die Erfahrung gegen die Durchführbarkeit einer solchen Maßregel. In Berlin war es üblich, zweiMal im Jahre — ani 15. August für das erste Kalender-Semester, am 15. Februar für das zweite Kalender-Semester des vorhergehenden Jahres durch Remission, zur Dispositionstellung und Zahlung abzurechnen. Schon seit mehreren Jahren hat sich indessen bis auf wenige Ausnahmen die Praxis herausgebildet, die völlige Abrechnung am 15. August zu unterlassen und nur eine Zahlung für die festen Bezüge während des ersten Semesters am genannten Termin zu leisten. Die Berliner Sortimenter haben gefunden, daß die zweimalige Abrechnung eine zu große Arbeitslast auferlegt, und die meisten der betheiligten Verleger erkennen dies — theils ausdrücklich, thcils schweigend an. Die Commission ist der lleberzeugung, daß selbst, wenn im gesammten deutschen Buchhandel die Verleger eine zweimalige Ab rechnung fordern und als Bedingung einer offenen Rechnung hin- stcllen würden, in sehr kurzer Zeit das Prinzip durchbrochen und ein ähnlicher Zustand, wie der zur Zeit in Berlin übliche, sich heraus- bildcn würde. Dagegen konnte die Commission sich der Wahrnehmung nicht verschließen, daß Herr Frommann mit seinem Tadel des langen, unter Umständen 18 Monate dauernden Kredits das Richtige getroffen und einen wunden Punkt des deutschen Buchhandels auf- gedeckt habe. Hier ist eine Abhilfe dringend geboten, sie ist auch durch Ver kürzung der Kreditfrist für in feste Rechnung gelieferte Waare möglich und durchführbar. Die Commission glaubt, daß es dem Gefammtbuchhandel zum Nutzen gereichen würde, wenn das im ersten Kalendersemester fest Bezogene am folgenden 1. October — nach Abzug eines angemessenen Disconts — bezahlt würde, während das im zweiten Kalendersemester sest Bezogene zusammen mit der in Commission gelieferten Waare nach wie vor erst in der folgenden Ostermesse zu verrechnen wäre. Der Einwand, daß das Bctriebscapital der meisten Sorti menter zu gering sei, um eine frühere Zahlung als bisher an die Verleger zu gestatten, würde nur dann stichhaltig sein, wenn dex 851
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