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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1932
- Sprache
- Deutsch
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Redaktioneller TA. Bekanntmachung der Geschäftsstelle. Wir benötigen eine Liste derjenigen Sortimentsfirmen, welche sich Reisebüros angegliedert haben. Wir bitten um mög lichst umgehende Mitteilung. Leipzig, den 31. August 1932. vr. H e ß. Mitteldeutscher Buchhändler-Verband. Unsere H e r b st v e rs a m m l u n g findet am 9. Oktober 1932 in Bad Aßmannshausen am Rhein statt. Vorgesehen ist ein Referat des Herrn Generaldirektors vr. Heß 'vom Börsen verein über die wirtschaftliche Lage mit besonderer Berücksich tigung des Buchhandels, ein Bericht über die in Coburg statt gehabte Herbstversammlung des Börsenvereins und anderes. Eine Einladung mit ausführlicher Tagesordnung geht unseren Mit gliedern noch rechtzeitig zu. Wir bitten Sie aber heute schon, sich für diesen Tag freizuhalten. Frankfurta. M., den 29. August 1932. Mitteldeutscher Buchhändler-Verband. Friedrich Alt, Vorsitzender. Aus öer Arbeit öer Geschäftsstelle. (Zuletzt in Nr. 154 vom 5. Juli 1932.) Ausgleichsteuer. Die immer wieder auftauchenden Klagen über die Weiter- erhcbung der Ausgleichsteuer bei der Einfuhr von Büchern, Zeit schriften, Land- und Seekarten hat uns veranlaßt, folgende Ein gabe an das Reichsfinanzministerium zu richten: »Aus den verschiedensten Teilen des Reichs gehen uns Klagen darüber zu, daß trotz der Anweisung des Reichsministers der Finanzen vom 27. Juni d. I. —- V 8406-7411 — die Ausgleich steuer weiter erhoben wird. Wir haben bisher unseren Mitgliedern stets empfohlen, unter Bezugnahme auf den angeführten Erlaß sich mit dem zuständigen Lanöessinanzamt in Verbindung zu setzen, in der Erwartung, daß dadurch die Sache am ehesten eingerenkt wer den würde. Leider ist der damit erzielte Erfolg nur ein teilweiser. Es hat sich herausgestellt, daß die Anweisung des Reichsfinanz ministers bedauerlicherweise von manchen Landesfinanzämtern mißverstanden und dahin ausgelegt wird, daß die Zollstellen er mächtigt seien, aus Billigkeitsgründen Bücher, Zeitschriften usw. von der Ausgleichsteuer freizustellen. U. E. kann die Anordnung doch nur so zu verstehen sein, daß Bücher, Zeitschriften usw. aus Gründen der Billigkeit von der Ausgleichsteuer nicht mehr betroffen werden sollen und den Zollstellen deshalb die Ermächtigung erteilt worden ist, sie von der Ausgleichsteuer auszunehmen. Denn es ist doch gänzlich unmöglich, es in die Ermächtigung der Zollbehörden zu stellen, ob die Ausgleichstener erhoben werden soll oder nicht, vielmehr kommt es dem Reichsfinanzministerium darauf an, eine einheitliche Regelung durchzuführen mit dem Ziele, die Waren der Zolltarifnummern 674, 675 von der Ausgleichsteuer auszunehmen. Wir bitten ergebenst, die Verwaltungsbehörden entsprechend aufzuklären, damit der jetzige Zustand, insbesondere auch die Vor führung der Sendungen zur zollamtlichen Beschau alsbald beseitigt wird. Dabei wäre es zur Vermeidung weiterer unliebsamer Aus einandersetzungen mit Zoll- bzw. Finanzbehörden empfehlenswert, daß in dieser zu erlassenden Anweisung gleichzeitig die Rückver gütung der zu Unrecht erhobenen Steuer durch die Zollstellen ge regelt würde, die bisher schon Schwierigkeiten gemacht hat. Wir dürfen wohl einen baldigen Bescheid Uber die Regelung der Sache erbitten.« Umsatzsteuer. In der letzten Sitzung des Gesamtvorstandes wurde beschlos sen, bei der Reichsregierung die offene Abwälzung der Umsatz steuer für das Sortiment zu beantragen. Es ist folgende Ein gabe an das Reichsfinanzministerium abgegangen: »Nachdem sich die Auswirkungen der Umsatzsteuererhöhung von 0,85 Prozent auf 2 Prozent einigermaßen überblicken lassen, sehen wir uns durch die sich täglich mehrenden Notrufe aus den Reihen unserer Mitglieder genötigt, das Reichsfinanzministerium auf den Ernst der Lage hinzuweisen, der sich für den Buchhandel durch das Zusammentreffen von Verschärfung der Wirtschaftskrise und Um satzsteuererhöhung ergibt. Bisher wurde die Steigerung der Um satzsteuer noch nicht so drückend empfunden, weil für die 1931 abge schlossenen Lieferungen bis 30. Juni 1932 der alte Steuersatz von 0,85 Prozent galt. Bei den langen Krediten, die das Sortiment zu gewähren gezwungen ist, war das noch immer von Einfluß. Nach Ablauf dieser übergangssrist wirkt sich die Umsatzsteuererhöhung in vollem Umfange aus. Dabei zeigt sich mit erschreckender Deutlich keit, daß die 2prozentige Umsatzsteuer im Buchhandel häufig nicht nur die letzte Gewinnmöglichkeit aufhebt, sondern vielfach Substanz verminderung bedeutet mit der Endwirkung, daß eine Buchhandlung nach der anderen zugrunde geht. Ein solches Ergebnis kann von der Regierung unmöglich gewollt sein; das käme zum Schaden des Fiskus einer systematischen Verringerung der Steuerzahler gleich, ganz abgesehen davon, daß damit ein Stand vernichtet würde, der anerkanntermaßen einer der ausschlaggebenden Faktoren für die Höhe von Bildung und Kultur des deutschen Volkes ist. Daß der Buchhandel im Vergleich zu anderen Gcwerbezweigen unter den derzeitigen Verhältnissen viel stärker leidet, haben wir schon in früheren Eingaben ausführlich begründet. Es sei noch mals darauf hingewiesen, daß der Ilmsatzrückgang im Buchhandel ein wesentlich größerer ist als in anderen Handelszweigen. Für kulturelle Bedürfnisse fehlen heute in allen Schichten des Volkes die Mittel. Durch Kürzung der Einkommen in Verbindung mit immer stärker werdender steuerlicher Belastung (Beschästigtensteuer) bleibt in der Regel nur noch die Möglichkeit zur Beschaffung der lebens notwendigen Bedarfsgüter. Dies gilt auch für die Kreise des ge bildeten Mittelstandes, in deren Lebenshaltung früher das Buch eine Selbstverständlichkeit war, also zu den lebenswichtigen Dinge» gehörte, auf das sie heute verzichten müssen. Einen wesentlichen Pfeiler des Sortimentsbuchhandels bilde ten noch bis vor wenigen Jahren die Behördenlieserungen, die heute infolge der leeren Kassen des Reichs, der Länder und der Ge meinden auf den niedrigsten Stand gedrückt sind. Zu alledem kommt als weiteres erschwerendes Moment im Kampf um die Erhaltung die Verzögerung der Zahlungen nicht nur von privater, sondern ebenso von behördlicher Seite, die oft auf Monate hinausgeschoben werden ohne jeglichen Ausgleich für Zinsverlust. Daß auf Grund vorstehend geschilderter Tatsachen im Sorti mentsbuchhandel meist von einem Reingewinn nicht mehr die Rede sein kann, sondern mit Unterbilanz gearbeitet und die Substanz der Geschäfte aufgezchrt wird, bedarf danach keiner weiteren Begrün dung. Aber der Mangel an Betriebskapital im Sortimentsbuch handel ist dadurch aufs äußerste gestiegen, und nur durch schleu nigste Maßnahmen kann noch Hilfe gebracht werden. Wir sehen keine andere Möglichkeit hierfür, als daß die all gemeine gesetzliche Pflicht zur Abwälzung der Umsatzsteuer auf den
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