«rscheiiit täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. kn-cige«: ro Psg. die dreige^alren« Petitzeite oder deren Raum. Zurü^mei'irns non Anreizen verbebalt'n für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Eigentum des BSrsenvereinS der Deutschen Buchhändler. ZZweige-, 1. Leipzig, Donnerstag den 2. Januar. 1890 Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Dem Börsenblatt wird, mit Neujahr 1890 beginnend, in einer auf farbiges Papier gedruckten Beilage eine listen förmige Uebersicht der je in dem letzten Halbmonat nach Anzeige im Börsenblatt zurnckverlangtcn Neuigkeiten halb monatlich beigegeben werden. In dieser zur Vereinfachung und Beschleunigung des Rücksendnngsgcschäftes bestimmten Uebersicht werden Titel, Verleger, Format, Laden- und Nettopreis, letzter Zurücknahmctag und besondere Bemerkungen — soweit diese Angaben in den Anzeigen des betreffenden Verlegers enthalten sind — ohne besondere Berechnung nochmals zur Kenntnis des Sortimentsbuchhandels gebracht. Leipzig, den 17. Dezember 1889. Der Ausschuß für das KörsenblaN. Robert Voigtländer, Friedrich Conrad, Vorsitzender. Schriftführer. Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Land kartenhandels, sowie des deutschen Kunst- und Musikalienhandels. — Auszüglich mitgeteilt aus den „Bestimmungen über die Aufnahme in daS Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten rc.". — Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind an die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig (Katalogskonto) sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels" im amtlichen Teil desj.Börsenblattes mit der Be zeichnung „Für das Neuigkeitenoerzeichnjs" in einem Exemplar unverlangt cinzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses vorliegen; bloße Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet remittiert. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'schen Buch handlung; in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatt zwei Tage nachdem die Hinrichs'sche Buchhandlung' in den Besitz des Werkes gelangt ist. In das Verzeichnis werden die eingesandtcn Werke dem Wortlaut ihres Titels entsprechend aufgenommen. Außerdem werden Format, Seitenzahl und Ladenpreis vermerkt. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. Von Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird bloß das Heft oder die Nummer, womit die Berechnung erfolgt, in das Verzeichnis ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band, ein Quartal, ein Semester oder einen Jahrgang bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstensj viermal im Jahre, auch wenn sie öfter oder einzeln berechnet werden. Zur Aufnahme berechtigt sind: a) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und in der Schweiz erscheinenden Siebenundfünfzigster Jahrgang. I